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Fragenübersicht Flüchtlingspolitik: Union und SPD wollen die Asylverfahren verkürzen - Wie findest Du das?
1 - 16 / 16 Meinungen
14.11.2013 09:45 Uhr
Das wäre ja mal in Ordnung. Man hätte längst diese Verfahren straffen müssen. Die ziehen sich hier teilweise über Jahre hin und es laben sich ganze Heerscharen an Rechtsanwälten und Hilfsverbänden daran.

Es wäre billiger, in Nordafrika Lager für Asylbewerber einzurichten und zu finanzieren, wo die dann den Entscheid abwarten können. Das würde sicher auch den grassierenden Widerspruchsanfall abmildern.
14.11.2013 09:53 Uhr
Das halte ich für sinnvoll.

Wichtig aber ist, daß trotzdem jeder ein faires Verfahren kriegt. Wenn dies durch Prozesskürzung nicht mehr gewährleistet werden kann, bin ich dagegen!
14.11.2013 10:04 Uhr
Zitat:
Wichtig aber ist, daß trotzdem jeder ein faires Verfahren kriegt.


Was für ein faires Verfahren? Entweder liegt ein Asylgrund vor oder eben nicht. Wer seine Ausweispapiere wegschmeißt und nicht verrät wo er herkommt, verdient allerdings kein faires Verfahren.
14.11.2013 10:27 Uhr
Im Grunde eine richtige Idee, da es in der Tat ziemlich unzumutbar ist, diese Leute ewig schmoren zu lassen.

Aber bitte dann auch konsequent alle abgelehnten Fälle genauso zügig zurückschicken.
14.11.2013 10:39 Uhr
Ein frommer Wunsch, der schon seit Jahrzehnten nun immer mal wieder ausgesprochen oder angekündigt wird. Dabei wird's aber auch bleiben.

Nicht wenige der Antragsteller wissen ganz genau, dass sie nicht asylberechtigt sind und haben deshalb nicht das geringste Interesse an einer zügigen Entscheidung; vielmehr nutzen sie jede Gelegenheit um Zeit zu schinden, zumindest solange bis sie irgendein Flittchen geschwängert habe und dann eh nicht mehr loszuwerden sind.
14.11.2013 10:44 Uhr
Zitat:
....da es in der Tat ziemlich unzumutbar ist, diese Leute ewig schmoren zu lassen.


Da dieses "schoren" eine leistungslose Vollalimentation ist, wird es seitens der Alimentierten durchaus als zumutbar empfunden. Wenn nicht, würden sie ja wieder abreisen...
14.11.2013 11:04 Uhr
Dieses Vorhaben ist wieder recht bezeichnend für die Vorgehensweise der Politiker, da verkündigt man vollmundig eine Novellierung und suggeriert damit eine inhaltliche Verbesserung, die sich aber praktisch kaum umsetzen läßt und weit an der eigentlichen Zielsetzung vorbei geht.

Bevor man anfängt über die Dauer der Antragsbearbeitung nachzudenken ( was durchaus sinnvoll wäre ) sollte man sich fragen, ob bei 98 Prozent negativ entschiedener Asylansprüche nicht längst dieser Rechtsanspruch, gesamtheitlich betrachtet, auf den Prüfstand gehört.


Asyl im Wort- und Rechtsinn ist für die meisten Flüchtlinge nicht der Grund nach Deutschland zu kommen, sondern wird lediglich als Intrument genutzt um einen Aufenthaltsgrund zu erreichen, diesen Umstand muss man Rechnung tragen und als Grundlage nehmen, um das Asylrecht auf die heute erforderliche Weltbild anzupassen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2013 12:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2013 17:04 Uhr
Zitat:
Entweder liegt ein Asylgrund vor oder eben nicht.
Nur, dass DAS schon lange nicht mehr das entscheidende Kriterium bei Asylverfahren in diesem Lande ist, Balmung.
Dank der sog. "Sichere-Drittstaaten"-Regelung wird bei der übergroßen Mehrheit der Asylverfahren nämlich gar nicht mehr geprüft, ob ein Asylgrund vorliegt, sobald klar ist, dass der Asylbewerber über einen solchen "Drittstaat" eingereist ist - und Deutschland ist von solchen "Drittstaaten" umgeben"..

Ich sehe es wie Maximus:
Dass sie die Asylverfahren straffen wollen ist erstmal positiv, weil es für die Betroffenen schneller Klarheit schafft. Wichtiger wäre aber, dass tatsächlich bei JEDEM Asylbewerber geprüft wird, ob ein Asylgrund vorliegt.
14.11.2013 17:19 Uhr
Zitat:
Aber bitte dann auch konsequent alle abgelehnten Fälle genauso zügig zurückschicken.
Das ist rein rechtlich gar nicht möglich.
14.11.2013 17:34 Uhr
Zitat:
Nur, dass DAS schon lange nicht mehr das entscheidende Kriterium bei Asylverfahren in diesem Lande ist, Balmung.


Eben doch, wenn jemand ganz Afrika durchquert und dann noch durch Europa wandert, um nach Deutschland zu kommen, will er viel mehr als nur Asyl und darauf gibt es nach geltender Rechtslage nun einmal keinen Anspruch.

Wie das dann nämlich endet sehen wir in Bayern, wo Bäume und Tiere bzw. ein 15 minütiger Fußmarsch keine akzeptablen Asylbedingungen sind.
Oder in Berlin, wo die protestierenden Flüchtlinge sich regelmäßig gegenseitig verletzen.

Asyl ist ein Rechtsgut dass nicht für alle Personen auf der Welt gilt, sondern nur für einen ausgewählten Teil, deren Leib und Leben akut bedroht ist und bei denen Deutschland als Zufluchtsort in unmittelbarer Nähe liegt.

Damit dürfte die Asylbewerberzahl theoretisch bei genau Null liegen, das trotzdem aus allen Ecken der Erde Menschen zu uns strömen, hat nichts mit dem Anspruch auf Asyl zu tun.
14.11.2013 17:47 Uhr
Zitat:
Eben doch, wenn jemand ganz Afrika durchquert und dann noch durch Europa wandert, um nach Deutschland zu kommen, will er viel mehr als nur Asyl und darauf gibt es nach geltender Rechtslage nun einmal keinen Anspruch.
Das wird auch nicht richtiger, wenn Du es noch zehnmal wiederholst, SBF_, denn Du negierst den Unterschied zwischen "Asylgrund vorhanden" und "Asylgrund aufgrund vorgeschalteter Regelungen nicht untersucht".

WOHER ein Asylbewerber kommt, ist nämlich nach deutschem Asylrecht bei der Frage, ob jemand asylberechtigt ist oder nicht, nämlich nur im Hinblick darauf, ob es dort zum Asyl berechtigende Ereignisse - wie z.B. Verfolgung - gibt, relevant.
14.11.2013 17:56 Uhr
Zitat:
Das wird auch nicht richtiger, wenn Du es noch zehnmal wiederholst, SBF_, denn Du negierst den Unterschied zwischen "Asylgrund vorhanden" und "Asylgrund aufgrund vorgeschalteter Regelungen nicht untersucht".



Das ist so nicht ganz richtig und es wird ja nicht nur untersucht ob ein Asylgrund vorhanden ist, sondern und jetzt kommts:


ob ein Antragsteller IN Deutschland asylberechtigt ist.

Es kann vielleicht sein, das ein triftiger Fluchtgrund vorliegt, das ist jedoch irrelevant, wenn der Zweck des Anspruches längst erfüllt sein könnte.


Nur mal als simples Beispiel, wenn ich einen Antrag auf Wohngeld stelle und als Berliner nach München fahre, wird man mich wieder nach Berlin verweisen, oder ?

Habe ich Anspruch auf Wohngeld: Ja


Habe ich Anspruch auf Wohngeld in München : Nein


Ist doch nicht so schwer, oder ?


Zitat:
WOHER ein Asylbewerber kommt, ist nämlich nach deutschem Asylrecht bei der Frage, ob jemand asylberechtigt ist oder nicht, nämlich nur im Hinblick darauf, ob es dort zum Asyl berechtigende Ereignisse - wie z.B. Verfolgung - gibt, relevant.


Auch nicht ganz richtig, sonst gäbe es die Drittstaatklausel ja nicht, also ist die Frage nach dem Woher recht wichtig.




Und diese Regelung ist vollkommen berechtigt, da Deutschland kaum in der Lage wäre die Millionen von Flüchtlingen aufzunehmen die es weltweit gibt iund die nach deiner Auffassung alle asylberechtigt in Deutschland wären.

14.11.2013 18:27 Uhr
Zitat:
Und diese Regelung ist vollkommen berechtigt, da Deutschland kaum in der Lage wäre die Millionen von Flüchtlingen aufzunehmen die es weltweit gibt iund die nach deiner Auffassung alle asylberechtigt in Deutschland wären.
Das habe ich
a) nicht behauptet (auch wenn Du es mir immer wieder gerne zu unterstellen versuchst) und
b) kommen ja auch MILLIONEN von Flüchtlingen hierher, nicht?
Ganz Deutschland besteht nur aus Flüchtlingen.. weiah!

Diskussion aufgrund der absoluten Absurdität der vorgebrachten "Argumente" beendet.
14.11.2013 18:47 Uhr
Es ist natürlich schon interessant das du nur auf eine einzelne Passage meines Beitrages eingehst, aber da dich gerade in akuter geistiger Notwehr befindest, sei dir dies gestattet.


Ich weise darauf hin, das ich nicht gesagt habe, dass diese Flüchtlinge dann alle nach Deutschland kommen, sondern:

die nach deiner Auffassung alle asylberechtigt in Deutschland wären.


Eine Berechtigung sagt noch nichts über die Inanspruchnahme aus, da sind wir uns doch einig, oder ?

Wenn also die Drittstaatregelung wegfällt ( du wirst ja nicht müde diese zu kritisieren ), dann hätten nicht nur die 300.000 Asylbewerber / pro Jahr innerhalb der EU Anspruch auf eine Bearbeitung ihres Antrages in Deutschland, sondern auch alle übrigen Hilfesuchenden.

Da einige Grenzstaaten der EU ihre Flüchtlinge weitersenden und ihrer eigenen Verpflichtung nur unzureichend nachkommen, gäbe es defintiv eine Steigerung der Fallzahlen in Deutschland.


Und die Tatsache das Deutschland weltweit an DRITTER Stelle bei der Aufnahme von Flüchtlingen in absoluten Zahlen steht, zeigt das dein verwandter Begriff der "absoluten Absurdität" vollkommen unangebracht ist.

Zumal du ja auf kaum eines meiner Argumente eingegangen bist, aber das nur nebenbei.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2013 21:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.11.2013 18:53 Uhr
Im Grunde sinnvoll.

Entscheidend ist allerdings, was nach Abschluß des Verfahrens geschieht.

Werden die abgelehnten Asylbewerber (derzeit mehr als 95 v.H.) dann auch konsequent und in entsprechender Geschwindigkeit abgeschoben.

Oder handelt es sich nur darum, eine Möglichkeit zu schaffen, abgelehnte Asylbewerber in noch größerem Umfang auf Dauer zu dulden und so das Asylrecht auf kaltem Wege weiter ad absurdum zu führen?
18.11.2013 18:56 Uhr
Die Frage ist vor allem, wie man das erreichen will.

Im Grunde kann es doch nur um eine deutliche Einschränkung des Rechtsweges gehen, z.B. indem man diesen auf eine Berufungsinstanz begrenzt.

Da es sich um ein Grundrecht handelt (Artikel 16a GG), müßte diese meines Erachtens das Bundesverfassungsgericht sein.

Wahrscheinlich würde dann die Schaffung eines eigenen Senates nötig, um die zu erwartende Flut von Klagen bewältigen zu können.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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