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Fragenübersicht Befürwortest du das aktuell verhängte Versammlungsverbot in Heidenau?
1 - 20 / 23 Meinungen+20Ende
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28.08.2015 07:18 Uhr
Prinzipiell bin ich eigentlich ein strikter Gegner der Beschneidung der Versammlungsfreiheit.

Im aktuellen und konkreten Fall und angesichts der extrem aufgeheizten Stimmung mag es vielleicht aber die bessere Lösung sein.

Bin mir nicht sicher.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2015 09:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.08.2015 07:21 Uhr
Özdemir zeigt, was er vom demokratischen Rechtsstaat hält: Gar nichts.

Und was Özdemir mit seinem Klub vormacht, werden andere nachmachen: Verbote. die einem nicht in den Kram passen, ignorieren.
28.08.2015 07:22 Uhr
Von rechtsfreien Räumen schwafeln aber selber sich nicht um den Rechtsstaat scheren. War ja irgendwie klar, dass das aus den Reihen der Grünen kommt.
28.08.2015 07:24 Uhr
Jein.

Um eine marodierende Meute in den Griff zu bekommen und Flüchtlingen erst mal Ruhe zu gewähren kann ein zeitlich begrenztes Versammlungsverbot richtig sein.

Allerdings sprechen solche Verbote eher dafür, dass die Sicherheitsbehörden in einem Bundesland chronisch unterbesetzt sind.

Es kann irgendwie ja auch wieder nicht sein, dass die Polizei es jedes Wochenende schafft mit Großaufgeboten bescheuerte Fußballhooligans ruhig zu stellen und auf der anderen Seite nicht in der Lage ist die Versammlungsfreiheit in Braun-Heidenau sicherzustellen und dort den marodierenden Mob in den Griff zu bekommen. Oder Gegendemonstrationen zu ermöglichen.

Insofern ist das was Özdemir macht blanker Aktionismus statt mal einen "Kassensturz" bei der personellen Besetzung der Polizei im betroffenen Bundesland einzufordern. Entweder werden die mit den falschen Dingen beschäftigt oder es sind zu wenig- dann muss eben eingestellt werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2015 09:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.08.2015 07:25 Uhr
Versammlungsfreiheit einschränken ist eigentlich keine gute Sache. Wenn aber im konkreten Fall tatsächlich nicht für die Sicherheit gesorgt werden kann, sollte man sich dem auch nicht widersetzen, das rät allein die Vernunft.
28.08.2015 07:25 Uhr
Entscheidend ist wohl die Argumentation: Das Verbot wird damit begründet, dass der Staat die Sicherheit seiner Bürger vor Ort nicht (mehr) gewährleisten kann. Und das ist schon starker Tobak. Bei jedem Castor-Transport gelingt es doch auch, genug Polizei zu mobilisieren.

Unabhängig davon, ob man dies nun gutheißt oder nicht: Der Staat bringt die Flüchtlinge in Heidenau unter. Der Preis dafür kann nicht das Verbot der Ausübung von Grundrechten sein.
28.08.2015 07:30 Uhr
Zitat:
Bei jedem Castor-Transport gelingt es doch auch, genug Polizei zu mobilisieren.


Da geht es auch nur um den Schutz eines überschaubaren Objektes. Hier aber geht es um den Schutz von Veranstaltungen mit hunderten Menschen. Das lässt sich insoweit nur bedingt miteinander vergleichen.
28.08.2015 07:36 Uhr
Das Grundrecht wie das Versammlungsrecht ist grundsätzlich durchzusetzen. Dann müssen eben Polizeikräfte aus anderen Regionen rangekarrt werden.
28.08.2015 07:44 Uhr
Man bräuchte über kein Versammlungsverbot reden, wenn die Polizei bei den nächsten Krawallen vom Schlagstock begrauch macht wenn möglich und von der Schußwaffe wenn nötig.
Gewalt ist die einzige Sprache welche ein wild gewordener Mob versteht.
Aber jetzt rächt es sich, dass die Polizei über Jahre hinweg mehr Wert auf Deeskalation gesetzt wurde als auf die durchsetzung des Rechts. Die Nachsichtigkeit gegenüber Linksextremen Randalieren hat eben auch dazu geführt, dass Rechtsextreme sich auch austoben dürfen.



28.08.2015 08:14 Uhr
Zitat:

Da geht es auch nur um den Schutz eines überschaubaren Objektes.


Da werden bisweilen Strecken von ein paar hundert Kilometern bewacht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2015 10:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.08.2015 09:45 Uhr
Zitat:
Das Verbot wird damit begründet, dass der Staat die Sicherheit seiner Bürger vor Ort nicht (mehr) gewährleisten kann


Diese Begründung gibt es auch, wenn rechtslastige Demos abgesagt werden. Wer wie Herr Özdemir - nicht zu Unrecht - der Meinung ist, dass das kein Grund für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit sein kann und sich eigenmächtig darüber hinwegsetzen will, der darf sich auch nicht beschweren, wenn auch auf der Gegenseite bei der nächsten Gelegenheit auf die Verbote geschissen wird.

So recht er mit der Aussage hat, dass das kein Grund sein darf, so Unrecht hat er mit seinem Aufruf dazu, sich über das Verbot hinwegzusetzen. Er sollte lieber dafür sorgen, dass die angsprochene Problemstellung behoben wird, statt sich in medienwirksamen Aktionismus zu flüchten.
Er muss dann aber auch mit der Konsequenz leben, dass der angeführte Grund nie mehr Grund sein kann, bei keiner Seite und keiner politischen Ausrichtung.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2015 11:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.08.2015 11:24 Uhr
"Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Versammlungsverbot in Heidenau als rechtswidrig eingestuft."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verwaltungsgericht-dresden-demonstrationsverbot-in-heidenau-rechtswidrig-a-1050347.html

Bleibt zu wünschen, dass das friedliche Willkommensfest dann wie geplant stattfinden wird und Heidenau auch die Cahnce erhält, sich der Welt mal ohne hässliche Fratze zu präsentieren.
28.08.2015 11:30 Uhr
Vielleicht kommt es ja sogar zur Versöhnung... Wäre doch schön...
28.08.2015 11:33 Uhr
Zitat:
Vielleicht kommt es ja sogar zur Versöhnung...


Mit Dir als Mediator ganz sicher. Schon was vor heute Abend?
28.08.2015 11:43 Uhr
Nun ist das Verbot ja aufgehoben, und ich halte das auch für richtig.

Das Recht, sich friedlich und unter freiem Himmel zu versammeln, gilt für jeden, auch für Leute, deren Ansichten einem nun überhaupt nicht passen. Es gilt auch dann, wenn die dabei erhobenen Forderungen einem unfriedlich und unmenschlich vorkommen.

Es ist für die Bewohner eines Flüchtlingsheims sicher nicht schön, wenn nur ein paar Meter von ihnen entfernt Menschen dafür demonstrieren, dass sie wieder aus diesem Land (oder wenigstens aus der jeweiligen Gemeinde) verschwinden, erst recht, wenn sich darunter auch Ortsansässige befinden, mit denen sie eine Zeit lang als Nachbarn werden zusammenleben müssen.

Das aber gilt wohl für praktisch alle Demonstrationen: Es wird immer Menschen geben, die mit den Zielen überhaupt nicht einverstanden sind. Ob es die Arbeiter eines AKWs sind, die fürchten ihren Job zu verlieren, oder wer auch immer, jede Demo richtet sich auch gegen irgendwen. Manchmal ist dieser weit weg (USA), manchmal nur sehr abstrakt (bei Forderungen nach mehr Geld > jeder Steuerzahler), aber immer wird es Menschen geben, die das Ziel nicht so toll finden.

Wer dann (um auf Heidenau zurückzukommen) den Flüchtlingen zeigen will, dass sie doch willkommen sind, der hat ja ebenfalls die Möglichkeit, dies öffentlich zu bekunden, und dies geschieht ja wohl auch.

Sowohl bei den Demonstrationen für als auch bei denen gegen das Heim dürften viele nicht Ortsansässige dabei gewesen sein, so dass die Teilnehmerzahl wenig darüber aussagt, wie willkommen den Heidenauern das Heim nun ist. Was spräche eigentlich dagegen, sie mit einer Abstimmung zu fragen?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2015 13:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.08.2015 12:02 Uhr
Zitat:
Es ist für die Bewohner eines Flüchtlingsheims sicher nicht schön, wenn nur ein paar Meter von ihnen entfernt Menschen dafür demonstrieren, dass sie wieder aus diesem Land (oder wenigstens aus der jeweiligen Gemeinde) verschwinden,


Soweit ich mich erinnere, war das in Heidenau aber keineswegs eine friedliche Demonstration, sondern ein randalierender, wütender Mob. 31 Polizisten wurden verletzt. Das Demonstrationsrecht gibt derartiges wohl nicht her.
28.08.2015 12:35 Uhr
Zitat:
Soweit ich mich erinnere, war das in Heidenau aber keineswegs eine friedliche Demonstration, sondern ein randalierender, wütender Mob. 31 Polizisten wurden verletzt. Das Demonstrationsrecht gibt derartiges wohl nicht her.


Ich habe mich hier auch keinesfalls für das Recht auf Körperverletzung oder Nötigung ausgesprochen, um das einmal klarzustellen. Natürlich findet das Demonstrationsrecht da seine Grenzen, wo in die physische Integrität von wem auch immer eingegriffen wird.

Wenn ich mich recht entsinne, gab es beim Besuch der Kanzlerin solche Ausschreitungen nicht und artete auch sonst nicht jede Kundgebung dort derart aus.

28.08.2015 13:27 Uhr
Nein denn das Versammlungsverbot in der Form ist schlichtweg rechtwidrig. Es ist vor dem Verwaltungsgericht bereits gekippt.

Bei dem massiven Fehlverhalten des Landrates in der ganzen Sache ist es allerdings langsam geboten dessen Verhalten strafrechtlich überprüfen zu lassen.
28.08.2015 13:29 Uhr
Zitat:
Özdemir zeigt, was er vom demokratischen Rechtsstaat hält: Gar nichts.

Und was Özdemir mit seinem Klub vormacht, werden andere nachmachen: Verbote. die einem nicht in den Kram passen, ignorieren.


Du kleiner Hetzer hast es als gerichtsgegeben einzusehen, dass das Versammlungsverbot rechtswidrig ist! Du bist hier derjenige der nichts vom Rechtsstaat hält. Herr Özdemir hat - wie erwiesen - sehr viel mehr Ahnung davon als der erwiesen rechtswidrig handelnde, mutmasslich kriminelle Landrat.
28.08.2015 13:30 Uhr
Zitat:
Von rechtsfreien Räumen schwafeln aber selber sich nicht um den Rechtsstaat scheren. War ja irgendwie klar, dass das aus den Reihen der Grünen kommt.


Das zuständige Verwaltungsgericht hat bereits festgestellt, dass das Handeln des Landrates rechtswidrig ist und das Verbot aufgehoben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2015 15:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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