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Fragenübersicht Was hältst Du davon, dass Frauen ein gesetzliches Auskunftsrecht bekommen, um erfahren zu können, was männliche Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen?
1 - 9 / 9 Meinungen
14.12.2015 13:03 Uhr
war schon lange überfällig
14.12.2015 15:19 Uhr
Ah ja. Und ein männlicher Arbeitnehmer hat dieses Recht umgekehrt dann nicht? Schöne Gleichberechtigung!
14.12.2015 15:50 Uhr
Damit sie sich einen Mann angeln können?
14.12.2015 21:32 Uhr
Ich hoffe mal daß das so keinen Bestand vor Gerichten hat: Wieso soll eine Frau ein Auskunftsrecht haben, welches einem Mann nicht zugestanden wird?

Transparenz ist gut, aber wenn, dann für alle.
14.12.2015 23:22 Uhr
Das ist Aktionismus. Aufgrund der Anonymität wird ein Arbeitgeber sich dann immer den am schlechtesten bezahlten Mann in einer vergleichbaren Position herauspicken und bei allzu großen Unterschieden dies mit Sonderaufgaben, die ihm übertragen werden konnten und wo Frau sich ja auch hin entwickeln kann, wenn sie sich mehr reinhängt, begründen.

Man braucht doch nicht für allen Blödsinn ein Gesetz: wer keine Vorstelllung hat, wie er einzugruppieren wäre, kann sich bei der Gewerkschaft eine grobe Einschätzung abholen. Mitglieder auch eine genauere. In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag ist Eingruppierung Betriebsratssache, in Betrieben mit Betriebsrat und ohne Tarifvertrag kann ein Betriebsrat entsprechend- natürlich auch ohne Namensnennung, informieren, wenn ihm schlechtere Bezahlungen von Frauen auffallen.

Außerdem kann es das Problem auch umgekehrt geben, dann haben Männer keine Rechte? Kann nicht sein, wenn Schwesig sich darauf stützt ,dass laut GG Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Denn da steht immer noch "gleichberechtigt" und nicht "Frauen sind immer Opfer."

Unbestritten ist, dass es vielfach so ist, dass Frauen niedriger bezahlt werden. Aber noch lange nicht immer.
15.12.2015 06:53 Uhr
In mitbestimmten Betrieben übernimmt der Betriebsrat, dem nach §80BetrVG die Überwachung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Normen obliegt, über die Einsichtnahmemöglichkeit in die Brutto-Lohn-und-Gehaltsliste bereits heute genau diese Funktion. So soll Gleichstellung sichergestellt werden. Das Ausüben dieses Rechts für einzelne Arbeitnehmer/innen halte ich auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen für fragwürdig. Ich sehe in den kollektivrechtlichen Gremien eher die Lösung.
15.12.2015 10:48 Uhr
Zitat:
Von: Xerxes

In mitbestimmten Betrieben übernimmt der Betriebsrat, dem nach §80BetrVG die Überwachung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Normen obliegt, über die Einsichtnahmemöglichkeit in die Brutto-Lohn-und-Gehaltsliste bereits heute genau diese Funktion. So soll Gleichstellung sichergestellt werden. Das Ausüben dieses Rechts für einzelne Arbeitnehmer/innen halte ich auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen für fragwürdig. Ich sehe in den kollektivrechtlichen Gremien eher die Lösung.


Gut, aber es bleibt das Problem der Effektivität und Durchsetzbarkeit bei Auflösung in kollektivrechtliche Gremien. Dann das Thema Datenschutz... Gerade iom Kollektiv. Gewisse Rundungen und anonymisierte Mittelwerte wären vielleicht eine Lösung für den Datenschutz, aber sie werfen neue Probleme auf. Wer erlebt hat, wie manche Betriebsräte arbeiten, wird vllt. doch eher für ein individuelles Recht auf Information sein.

Andererseits wäre es eine klassische Aufgabe für den Betriebsrat...

Gut.. Ähm also halt soweit er diese ausfüllen kann und will..


Wichtig ist, die Balance aus effektiver Information und Datenschutz hinzubekommen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.12.2015 13:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.12.2015 13:23 Uhr
Das wird so nicht haltbar sein.
16.12.2015 20:56 Uhr
Zitat:
Wer erlebt hat, wie manche Betriebsräte arbeiten, wird vllt. doch eher für ein individuelles Recht auf Information sein.


Wer immer nur den Bagger aufreißt darüber, wie unmöglich Betriebsräte ihre Arbeit machen, der kann ja gerne mal kandidieren. Und dann kann das Volk gerne mal sehen, wie schnell die großen Kritiker des Betriebsrats genauso agieren wie die Leute, die sie seinerzeit kritisiert haben. Ich erlebe das gerade bei uns in der Firma und grins mir einen.

Das Betriebsräte so agieren wie sie agieren ist zugegebenermaßen nicht für jeden jederzeit nachvollziehbar. Das liegt aber darin begründet, dass das was Betriebsräte alles können vom Publikum überschätzt wird. Die Durchsetzungsmittel, die ein Betriebsrat hat sind halt begrenzt und immer dieselben. Und manchmal darf er halt nur mit beraten- und hoffen, dass sich der Arbeitgeber was draus macht.
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