Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Warum wird der junge Mann im folgenden Vorfall angeklagt?
1 - 20 / 38 Meinungen+20Ende
0
02.03.2016 11:37 Uhr
Kann der Umfragesteller nicht lesen?

Im Hintergrund schreibt er "Verfahren eingeleitet", in der Frage schreibt er "angeklagt".

Bitte mal über die Unterschiede informieren.
02.03.2016 11:56 Uhr
Die Unterschiede sind minimal, da eine Ermittlungsverfahren im Regelfall zu einer Anklage führt.

Schon das Ermittlungsverfahren hätte wegen offensichtlicher Notwehr nicht eingeleitet werden dürfen.
02.03.2016 12:02 Uhr
Wenn es bewiesen ist, dass es so war, wie es im Hintergrund steht, hätte gegen den 17-jährigen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden dürfen. Aber noch steht ja, so steht zu vermuten, Aussage gegen Aussage.
Ein Skandal wäre es nätürlich, wenn schon feststünde, dass sich alles genau so zugetragen hat, wie im Hintergrund der Umfrage geschildert.

/Schalke 04
02.03.2016 12:07 Uhr
Zitat:
wodurch die 18-Jährige auch Verletzungen am ganzen Körper erlitt.


@solid:
Über die körperliche Konstellation der beiden wurde ja nichts gesagt, aber das klingt mir jetzt nicht eindeutig nach Notwehr.
02.03.2016 12:09 Uhr
Zitat:
Ein Skandal wäre es nätürlich, wenn schon feststünde, dass sich alles genau so zugetragen hat, wie im Hintergrund der Umfrage geschildert


Genau so ein Skandal wie hier die Strafe für die junge Frau:

Zitat:
Ein spaßig gemeinter Griff unter den Rock seiner amerikanischen Wiesn-Bekanntschaft endete für einen 20-jährigen Deggendorfer äußerst schmerzhaft. Die „Rockbesitzerin“ drehte sich mit samt Maßkrug um und das Trinkgefäß landete wuchtig auf den Kopf des kecken Burschen. Die Amerikanerin hatte bei der Drehung so viel Schwung, dass auch noch ein unbeteiligter Dritter einen Schlag auf die Wange abbekam. Natürlich handelt es sich hierbei um eine Straftat der gefährlichen Körperverletzung. Nach Zahlung einer vierstelligen Eurosumme konnte die Amerikanerin die Wiesnwache wieder verlassen. Bei der Amerikanerin handelt es sich um eine 24-jährige Frau, die derzeit im Landkreis Freising wohnt.


Aber das wird Solid nicht hören wollen.
02.03.2016 12:12 Uhr
@ Lookalike

Man müsste die näheren Umstände kennen, um zu urteilen. Hatte die Frau den Krug in ihrer hand, als die männliche Hand kam?

/Schalke 04
02.03.2016 12:14 Uhr
Zitat:
das klingt mir jetzt nicht eindeutig nach Notwehr.

Gehst Du also davon aus, dass man in einer Notsituation erstmal abschätzt, was eine angemessene Notwehrreaktion wäre?

/Schalke 04
02.03.2016 12:18 Uhr
Bei haben selber schuld. Unter starkem Alkoholeifluß Sex zu haben ist schon ziemlich scheiße.
02.03.2016 12:30 Uhr
Zitat:
Gehst Du also davon aus, dass man in einer Notsituation erstmal abschätzt, was eine angemessene Notwehrreaktion wäre


In jedem Falle wird der Staatsanwalt bei einer möglichen Prüfung davon ausgehen.
02.03.2016 12:32 Uhr
Zitat:
In jedem Falle wird der Staatsanwalt bei einer möglichen Prüfung davon ausgehen.
Das könnte sogar sein, stimmt. Aber der Richter, so bleibt zu hoffen, nicht.

/Schalke 04
02.03.2016 12:33 Uhr
Zitat:
Die Unterschiede sind minimal, da eine Ermittlungsverfahren im Regelfall zu einer Anklage führt.


Was Solid hier so in Sachen Strafrecht vom Stapel lässt, war schon immer skurril.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.03.2016 13:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.03.2016 12:35 Uhr
Zitat:
Aber der Richter, so bleibt zu hoffen, nicht.


Na aber ich hoffe doch sehr, dass sich auch Richter an Recht und Gesetz halten.
02.03.2016 12:40 Uhr
@Schalke
Der Hintergrund zitiert wörtlich den Polizeibericht.
02.03.2016 12:41 Uhr
Zitat:
Über die körperliche Konstellation der beiden wurde ja nichts gesagt, aber das klingt mir jetzt nicht eindeutig nach Notwehr.


Der Bericht ist da sehr klar: Die Frau beginnt zu randalieren, der Mann wehrt sich in Reaktion darauf. Gegen den Mann wird ermittelt.
02.03.2016 12:42 Uhr
Zitat:
Nach Zahlung einer vierstelligen Eurosumme konnte die Amerikanerin die Wiesnwache wieder verlassen.


Das dürfte eine Sicherheitsleistung gewesen sein, keien strafe.
Auch hier dürfte man wohl auf Notwehr erkennen.
02.03.2016 12:44 Uhr
Zitat:
Bei haben selber schuld. Unter starkem Alkoholeifluß Sex zu haben ist schon ziemlich scheiße.


Die Hälfte der Menschheit verdankt ihre Zeugung dem Alkohol.
02.03.2016 12:49 Uhr
Zitat:
Gehst Du also davon aus, dass man in einer Notsituation erstmal abschätzt, was eine angemessene Notwehrreaktion wäre?


Nein.

Ich versuche mir die Situation vorzustellen.

Ich würde so eine Frau einfach festhalten. Dann hat sie bestenfalls Spuren an den Handgelenken und vielleicht noch irgendwo an den Beinen.

Wenn sie aber 150 kg wiegt und er 60 kg, dann wird ihm wohl nur der Weg bleiben, wild um sich zu schlagen und sie hat am ganzen Körper Prellungen.

Daher schrieb ich "Über die körperliche Konstellation der beiden wurde ja nichts gesagt"
02.03.2016 12:53 Uhr
Zitat:
Zitat:
Bei haben selber schuld. Unter starkem Alkoholeifluß Sex zu haben ist schon ziemlich scheiße.


Die Hälfte der Menschheit verdankt ihre Zeugung dem Alkohol.



Ah, Du hast nachgezählt. Supi!
02.03.2016 12:53 Uhr
Zitat:
Ich würde so eine Frau einfach festhalten


Wenn die Frau ungefähr 65kg wiegt und er ungefähr 75kg und wenn außerdem die Frau keine Hemmungen mehr hat und kratzt, beißt und um sich tritt, dann erfordert es schon fortgeschrittenes Nahkampftraining, so eine Person alleine zu sichern und ruhig zu stellen.

Da muss man schon auf Arnolds Pfaden wandeln, um so eine Furie nur mit zwei Händen unter Kontrolle zu halten.
02.03.2016 12:55 Uhr
Zitat:
Wenn die Frau ungefähr 65kg wiegt und er ungefähr 75kg und wenn außerdem die Frau


Merkste was?

Ziemlich viele Sachen, die du überhaupt nicht weißt, dafür dass du dir oben noch 100 % sicher warst, dass das eine Notwehrsituation war.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 38 Meinungen+20Ende