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Frau muss 15,59 Euro Miete für nicht vorhandene Küche zahlen! Hältst Du das BGH-Urteil für in Ordnung? |
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13.04.2016 17:08 Uhr |
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Nein, das ist nicht inOrdnung, wie so viele andere BGH-Entscheidungen auch nicht. Aber denen da oben im juristischen Olymp kann man mit Gerechtigkeitserwägungen nicht beikommen. Mehr und mehr habe ich Sympathien für das US-Rechtssytem, in dem höchste Richter nicht Juristen sein müssen. Auf diese Weise erhält der gesunde Menschenverstand eine größere Chance zum Vorteil des Rechtssystems. |
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13.04.2016 17:20 Uhr |
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Sie hätte nur den Mietvertrag, nach der Schadensregulierung durch Versicherung, ändern müssen.
Wenn ich Richter wäre, hätte ich auf einen Vergleich, Halbe/Halbe orientiert. |
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13.04.2016 18:09 Uhr |
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Ich finde es nachvollziehbar.
Sie schließt einen Mietvertrag für eine Wohnung mit Küche, in dem die Küche separat für 16 € berücksichtigt ist.
Ob sie die Küche nutzt oder nicht, ist ihr privates Ding. Wenn der Vermieter sich nicht darauf einlässt, die 16 € wegen Nichtnutzung aus dem Vertrag zu streichen, muss sie das hinnehmen.
Die Zahlung der Versicherung reguliert ja nur den Verlust der Küche. Am Ende hat sie wieder eine Wohnung mit Küche und zahlt für die Küche 16 €. Da gilt genau das gleiche wie beim Einzug. |
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13.04.2016 19:14 Uhr |
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Klüger wäre vermutlich gewesen, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen,denn unser Rechtssystem ist sehr oft unverständlich und nicht nachvollziehbar. |
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13.04.2016 22:08 Uhr |
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Das Urteil hört sich völlig ok an. Die Dame hat ja nun selbstständig die gemietete Küche entfernt, da kann der Vermieter nichts für. Der lässt nur den Wert von gestohlenem Eigentum von einer Versicherung ersetzen, am Mietvertrag selbst ändert sich dabei nichts.
Sicher wird die Mieterin auch weiter einen Anspruch auf eine laut Mietvertrag gestellte Küche haben, wenn sie denn bereit wäre, ihre eigene wieder auszubauen. |
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14.04.2016 05:03 Uhr |
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Wenn die Frau gerne einen vollgestellten Keller hat, kann der Vermieter die alte Situation ja wieder herstellen, indem er ihr für das Geld von der Versicherung wieder einen Küche stellt. Insofern ist das Urteil natürlich richtig.
Das ist so ein typisches Urteil, bei dem man erstmal denkt: "So eine Ungerechtigkeit", aber nach kurzem Nachdenken zu dem Schluss kommt, dass es gar kein anderes Urteil geben kann. Gerechtigkeitsempfinden und Gerechtigkeit sind oft zwei Paar Schuhe und nicht immer zeigt der "Bauch" den richtigen Weg. |
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14.04.2016 08:56 Uhr |
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Der BGH fällt nicht immer durch nachvollziehbare Urteile auf, so wohl auch in diesem Fall. Für etwas, dass faktisch nicht mehr existiert, kann keine Miete mehr verlangt werden. |
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14.04.2016 09:15 Uhr |
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An dem Urteil ist alles juristisch nachvollziehbar. Und nur darauf kommt es an. |
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15.04.2016 10:44 Uhr |
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Die Frau kann jederzeit wieder die Bereitsstellung einer Küche verlangen. |
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15.04.2016 17:20 Uhr |
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Sie akzeptierte einen Mietvertrag, verzichtete aber auf die Nutzung der Küche. Ob die Küche tatsächlich noch im Keller steht oder vom Vermieter nur auf Anforderung wieder zur Verfügung gestellt wird, ist für die Gültigkeit des Mietvertrages unerheblich. Die Mieterin hätte die Möglichkeit, ihre Küche auszubauen und den Einbau einer vom Vermieter bezahlten Küche zu verlangen. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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