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Fragenübersicht Politikwissenschaftler darf NPD-Kritik äußern! Was sagst Du dazu?
1 - 7 / 7 Meinungen
10.06.2016 20:57 Uhr
Warum sollte eine solche triviale Nullaussage eigentlich verboten sein?

Parteien gibt es im Grunde nur in zwei Kategorien: solche, die Staatsverbrechen planen, und solche, die sie bereits begehen. Ud ob aus rassistischer oder sonsteiner Motivation heraus ist uninteressant.
11.06.2016 06:16 Uhr
Ich finde diese Entscheidung nicht verwunderlich. Ich kann aber auch die NPD verstehen, ein paar Millionen Menschen vertreiben ist doch was für Weicheier. Drollig auch die Werbung des Spiegel für die Partei AfD (Antifaschisten Deutschlands)
11.06.2016 07:59 Uhr
Es ist erstaunlich, dass die NPD, die sich ja ständig benachteiligt fühlt, was freie Meinungsäußerung angeht, anderen per Gericht den Mund verbieten will.

Der Richter hat wahrscheinlich gemerkt, dass sein Urteil von der nächsten Instanz sowieso kassiert worden wäre.
11.06.2016 11:08 Uhr
Was hier nicht rüberkommt ist, dass die NPD letztendlich den Prozess verloren hat.

Wir sind hier im Zivilrecht und das Verfahren wurde dadurch beendet, dass die Klage vom Kläger zurückgenommen wurde. Das passiert nur, wenn der Richter dem Kläger zu verstehen gegeben hat, dass diese ohne Aussicht auf Erfolg ist. Das ist anders als im Strafrecht.
12.06.2016 15:38 Uhr
Die Äußerung des sog. Politik-"Wissenschaftlers" ist keine "Kritik", sondern eine durch nichts belegte bzw. belegbare Behauptung.

Es ist nachvollziehbar, daß eine Partei in einer solchen Behauptung eine nicht hinnehmbare Herabsetzung sieht.

Andererseits wundert man sich, wer alles in Deutschland, als Wissenschaftler bezeichnen darf.

Man sollte meinen, daß Leute, die (angeblich) eine grundständige akademische Ausbildung durchliefen, keinen solchen hanebüchenen Schwachsinn von sich geben können, wie es Herr Kailitz hier tat bzw. tut.
12.06.2016 15:39 Uhr
Die NPD ist eine bedeutungslose Splitterpartei, mit bundesweit weniger als 5.000 Mitgliedern.

Ich wundere mich darüber, warum sich die Öffentlichkeit überhaupt noch damit befaßt.
12.06.2016 15:50 Uhr
Zitat:
Der Richter hat wahrscheinlich gemerkt, dass sein Urteil von der nächsten Instanz sowieso kassiert worden wäre.


Das mag durchaus sein, aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann ging es hier um etwas anderes: Die Ansichten dieses Wissenschaftlers waren der NPD schon lange vorher bekannt, deshalb bestand nicht die für eine einstweilige Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit.

Die Entscheidung in der Hauptsache (die aber ihre Zeit braucht) ist durch die Verneinung der Eilbedürftigkeit aber nicht präjudiziert.
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