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Fragenübersicht Schmähgedicht: Erdogan scheitert mit Beschwerde gegen Springer! Was sagst Du dazu?
1 - 12 / 12 Meinungen
21.06.2016 11:27 Uhr
Puh. Endlich werden Erdogan mal seine Grenzen aufgezeigt. Seit sich Merkel an ihn ranschmust, schienen ja auch andere offizielle deutsche Stellen vor dem Sultan wie erstarrt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2016 13:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.06.2016 11:29 Uhr
Vielleicht wird er jetzt als Antwort auf dieses neue Zeichen westlicher Dekadenz im Istanbuler Gezi-Park einen Ziegenstall im Stile des Osmanischen Reiches errichten lassen.
21.06.2016 11:37 Uhr
Find' ich gut. Herr Erdogan nicht so:

21.06.2016 13:29 Uhr
Gut so! Nun sollte man dem Verrückten vom Bosporus noch Einreiseverbot nach Deutschland erteilen
21.06.2016 14:17 Uhr
Hat jemand etwas anderes erwartet? Das war doch logisch, dass er da scheitern wird.
21.06.2016 15:14 Uhr
Dass sich Erdogan nicht unbedingt der Beliebtheit erfreuen kann, steht ja außer Frage.
Mein persönlicher Symphatieträger ist er auch nicht.

Aber nur weil er etwas ist, was ich hier nicht aussprechen möchte, weil den Paragraphen 103 StGB noch gibt, darf man sojemden derart verunglimpfen und beleidigen, wie es Herr Böhmermann getan hat?

Die freie Meinungsäußerung ist hier durch den Paragraph 5 GG zwar geschützt, aber selbst das GG zeigt da Grenzen auf.

In diesem Fall tritt da der Paragraph 185 StGB in Kraft,weil der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist.

Ich behaupte,dass niemand von uns hier so ein Machwerk über sich in irgendeiner Presse abgedruckt sehen will. Und Jeder würde dagegen wehement mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen.
Und wäre dann auch ziemlich angepisst wenn ein Gericht der Klage nicht stattgeben würde.
Darüber hinaus würden wir fürchterlich über den Rechtstaat schimpfen.
Was ist denn nur los, dass man darüber jubelt, dass Herr Erdogan damit gescheitert ist.
21.06.2016 15:20 Uhr
1. Der Vorgang an sich ist völlig unspektakulär und sollte normale Gepflogenheit in einem Rechtsstaat sein.
21.06.2016 15:22 Uhr
2. Das Gerichtsurteile je nach Haltung unterschiedlich bewertet werden, ist der Normalfall. Wer verliert, ist angefressen und macht dies auch deutlich; wer gewinnt freut sich und macht dies ggf. ebenso deutlich. Auch das Vorgänge, die so jeden Tag in allen deutschen Gerichten beobachtet werden können und deshalb meiner Auffassung nach nicht der Rede wert.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2016 23:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.06.2016 15:27 Uhr
3. Stimme ich buster in seiner Einschätzung zu. Wir sollten aufpassen, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Man stelle sich vor, ein solches Gedicht wäre über einen der extremistischen religiösen Führer in Israel gemacht worden.

Die deutsche Presse wäre regelrecht explodiert vor Unterstützungsadressen für diesen jüdischen Politiker. Unabhängig von seiner Haltung z.B. zu den arabischen Staatsbürgern Israels.

Auch bei den Schmähungen, denen manche Türken in Deutschland derzeit ausgesetzt sind, überschlägt sich die deutsche Presse regelrecht in der Äußerung von Ekel und Abscheu.

Aber bei unliebsamen Personen, wie z.B. den Herren Erdogan, Trump oder Putin, kann die sprachliche Keule nicht groß und grob genug sein.

Ein Armutszeugnis.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2016 23:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.06.2016 15:27 Uhr
Laaaaaaaaangweilig.
21.06.2016 18:41 Uhr
Die Klage gegen die Springer AG, bzw. ihren Oberaffen, ist etwas ganz anderes als die Klage gegen Böhmermann. Nichts ist gescheitert, aber nichts wird auch immer lächerlicher.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2016 20:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.06.2016 18:57 Uhr
Ich behaupte,dass niemand von uns hier so ein Machwerk über sich in irgendeiner Presse abgedruckt sehen will. Und Jeder würde dagegen wehement mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen.
Und wäre dann auch ziemlich angepisst wenn ein Gericht der Klage nicht stattgeben würde.


Da würde natürlich die Voraussetzung von Böhmermanns Auftritt fehlen, daß Erdogan offensichtlich nicht den Unterschied zwischen legitimer Satire und verbotener Schmähkritik kennt und deswegen den deutschen Botschafter wegen dieses harmlosen Videos einbestellt hat:

https://www.youtube.com/watch?v=R2e2yHjc_mc
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