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Kuckuckskinder: Mütter sollen zur Auskunft über Sexualpartner verpflichtet werden! Was meinst Du dazu? |
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29.08.2016 18:32 Uhr |
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Der Staat sollte sich aus den Schlafzimmern raushalten. |
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29.08.2016 19:00 Uhr |
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Zitat:Zitat:gut, warum darf er dann für zahlungsunwillige Väter einspringen?
Er tut das ja der Kinder wegen und nicht, um der Mutter einen Gefallen zu tun.
er wird wohl eher dazu "gezwungen", zum Glück.
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29.08.2016 19:13 Uhr |
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In der Theorie natürlich richtig und wichtig.
In der Praxis wird sich die einfach nicht an den one night stand erinnern. |
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29.08.2016 20:43 Uhr |
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Es ist mein Recht zu erfahren, wer der Vater des Kindes der von meinem Geld lebenden Frau ist. Dazu benötige ich keinen Heiko. Egal welches Kind mir geboren wird, ich nehme mir seine DNA, zahle den Test in Maastricht oder Innsbruck und weiß, was abgeht/abgegangen ist.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.08.2016 20:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.08.2016 20:52 Uhr |
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Was gibts denn da jetzt abzulehnen Compadre? Würdest du für Unterhalt aufkommen, wenn du Zweifel daran hättest, dass es dein Kind ist?
Ich habe bisher keine Frau kennengelernt, der ich in dieser Beziehung blind vetrauen könnte und würde es auch niemandem empfehlen.
Hätte ich das getan, wäre ich jetzt schon zweifacher Vater (No.1 mit 19, No.2 mit 28). |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.08.2016 20:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.08.2016 21:01 Uhr |
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Dabei gehöre ich zu den Typen, die das dringend abhaken wollen. Wenns mein Kind wäre, würde ich ja alles dafür tun. Ich würde sogar der Frau ihr Geld zum Leben zugestehen. Hauptsache endlich ein Erbe gezeugt und dann frei fürs Geschäft sein. Das ist der Traum jedes normal funktionierenden Mannes! Neben der Tatsache, dem optimalerweise Jungen noch was mitgeben zu können/wollen. ;~>
Auf den Beziehungsscheiß kann man heutzutage sowieso verzichten. Das hält maximal vier bis sechs Jahre und dann muss man sich als emotionaler Mensch wieder zwei bis vier Jahre aus dem Dreck ziehen. Langt mir, definitiv. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.08.2016 21:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.08.2016 22:49 Uhr |
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Richtig so. Ein Kind hat ein Recht auf seinen Vater und ein Scheinvater darauf, den Kuckuck zu kennen.
Dass das bisher anders ist sagt viel über die in dieser Hinsicht völlig überhöhte Stellung der Frau in diesem Land aus......... |
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30.08.2016 02:57 Uhr |
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Mütter lügen, Frauen auch.
Ich bin für einen verpflichtenden Gentest bei den Bälgern. |
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30.08.2016 02:59 Uhr |
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Ich bezahle ja auch nicht die KFZ-Steuer, wenn der Wagen mir nicht gehört. |
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30.08.2016 03:01 Uhr |
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Die bedrogten Weiber wissen meist nur, daß es ihr Kind ist. Den Vater suchen sie sich dann nach dem Kontostand raus. Und wenn gar nix mehr geht, muß der Steuerzahler, also wieder fremde Männer dafür einstehen.
Doofes Spiel. Mach' ich nicht mit. |
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30.08.2016 18:23 Uhr |
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Die bisherige Rechtsprechung hierzu ist jedenfalls ein Unding, nach der regelmäßig und willkürlich ein biologisch nicht verwandter Mann zum gesetzlichen Vater und Zahlesel auf alle Zeit gemacht wird, solange er nur dumm genug war, die ihn hintergehende Schlampe davor geheiratet zu haben. Danach hat er i.d.R. keine Chance mehr auf Gerechtigkeit, weil das bundesdeutsche Unterhaltsrecht stets zu ungunsten des Mannes und stets zum Vorteil der Frau (euphemistisch ausgedrückt: "Zum Wohl des Kindes") entscheidet, so falsch und verlogen die Alte auch sein mag. |
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30.08.2016 19:42 Uhr |
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Ist ein Bißchen von der falschen Seite aufgezogen: Vielmehr sollte, wenn der vermutete Vater seine Vaterschaft anzweifelt, die Mutter in der Beweispflicht stehen. Wenn es ein one-night stand während einer Beziehung war, kann man nicht den Betrogenen dafür verantwortlich machen. |
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31.08.2016 03:36 Uhr |
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PRO!
Es geht hier nicht um Mütter oder Väter, sondern um die Kinder.
Und die haben ein Recht darauf zu erfahren wer sie sind, und wessen Nachfahren sie sind. |
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31.08.2016 03:43 Uhr |
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@Compadre
Und das heißt....?
So eine frauenfeindliche und menschenverachtende Meinung hätte ich Dir gar nicht zugetraut.
Aber offenbar gehörst Du zu den Menschen, die das Schwängern von "WG-Fickpartnerinnen", als lapidaren Unfall abtuen konnten.
Ich hoffe, dass Dir Deine Nachkommenschaft mit hin verziehen hat. Wenn nicht, kann ich es bei Deinem Charakter auch verstehen. |
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31.08.2016 20:29 Uhr |
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Den Anspruch zu formulieren ist sicher nicht verkehrt, alleine schon tatsächlich die moralische Pflicht zu unterstreichen.
Freilich hat der Kettenhund schon Recht, wenn die verlogene Mutter die Information verschweigen will kann man sie schwerlich zwingen. Gut, man könnte dem gehörten Ehemann das Recht einräumen die Mutter zu foltern, aber das wäre sogar mir, dem böse Zungen einen gewissen Hang zu atavistischen Strafmaßnahmen unterstellen, ein Quäntchen zu Hardcore. Aber die moralische Verwerflichkeit einer solchen Liderlichkeit sollte schon strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, beispielsweise einen Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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