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Fragenübersicht Angeklagte vor dem Schiedsgericht wehren sich in ihren Statements zur Anklage immer häufiger durch persönliche Diffamierungen gegen den oder die vermutlichen Beschwerdeführer - ein probates Mittel die Jury zu beeinflussen?
Anfang-2021 - 26 / 26 Meinungen
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06.10.2016 22:18 Uhr
Zitat:
Das ist kein Faktum, sondern eine von die unterstellte Vermutung bezüglich des Verhaltens des Anzeigenden.
Darauf soll ich mich dann bei einem Urteil verlassen? Also, bitte, das spricht jedem minimalen Ansatz einer Simulation einer gerechten Justiz Hohn.

Du bist als Jurymitglied frei in deiner Bewertung, ich bin als Angezeigter frei in meiner Stellungnahme. Wo liegt dein Problem dabei?
Du musst dich natürlich nicht auf die Angaben in meiner Stellungnahme verlassen. Ich habe aber das Recht, diese aus meiner persönlichen Sicht zu verfassen. Ein Neutralitätsgebot des Verteidigers oder des Angeklagten gibt es glaube ich in keinem Rechtssystem

Zitat:
Für mich gehört es auch zum Anstand, jedem anderen dieses Recht zur Anzeige zu lassen und zu respektieren. Eine Unterstellung zum Zwecke der Einschränkung dieses Rechts sehe ich als sehr kritisch und daher im zweifel sanktionabel.

Das Recht zur Beschwerde wird durch meine Stellungnahme in keinster Weise eingeschränkt.
06.10.2016 22:59 Uhr
Zitat:
@foreverdol,

es gibt im übrigen auch einen Verfahrensthread im SG-Forum, in dem sich Jurymitglieder erklären können und Fragen stellen können an den Angeklagten. (mal so als Tipp)


das weiß ich, wenn mir etwas völlig unklar wäre, würde ich da auch was fragen

aber andererseits: ich will diese Verfahren zum einen nicht zu hoch hängen- es ist nur eine Politik-Simulation im Internet, es ist kein RL-Gerichtsverfahren

und ohne einem zu nahe treten zu wollen, aber: je nach Angeklagtem könnte ich dann da auch noch lesen, dass das Verfahren eh nicht fair sei, weil dort so ein linker gutmenschlicher Hohlkopf wie ich zugelassen bin- nein, ich nenn mich nicht selber so, nur so mal gesponnen, was da kommen könnte

da hab ich- ganz ehrlich- keine Lust drauf

man sieht ja in dieser Umfrage schon exemplarisch, wie sowas ablaufen könnte, wenn da die Falschen sich über die Falschen äußern

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.10.2016 23:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.10.2016 23:16 Uhr
im übrigen fände ich es auch gut, wenn man die zufällige Losung als Jurymitglied auch ablehnen könnte und dann jemand anders vom Zufallsgenerator als Ersatz bestimmt würde (der natürlich auch wieder ablehnen könnte)- bisher kann man sich höchstens enthalten, dann urteilt niemand

denn es gibt auch so Sachen wie "ein doler hat eine Beschwerde über Solid eingereicht", wo man wegen der Äußerungen, die man da ahnden soll (und nicht weiß wie und zudem weiß, dass es eh nichts nützt) wo zumindest ich einfach keine Lust drauf habe, aber schon der Meinung bin, dass jemand, der sich das lieber antut dort abstimmmen sollte

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.10.2016 23:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.10.2016 10:23 Uhr
Zitat:
Du bist als Jurymitglied frei in deiner Bewertung...

Formal ja, aber natürlich kann ich beeinflusst werden und genau das steht dir natürlich zu als Angeklagter, keine Frage.
Aber du verkennst, dass die Beeinflussung auch zu deinen Ungunsten ausfallen kann. Und das wäre bei mir möglich, wenn du fallfremde Dinge anbringen möchtest.

Zitat:
Das Recht zur Beschwerde wird durch meine Stellungnahme in keinster Weise eingeschränkt.

Indirekt schon. Wenn ein Klima erzeugt wird, bei dem Anzeigende (egal ob berechtigt oder nicht) damit rechnen müssen, als Denunziant gebrandmarkt zu werden, dann ist das abschreckend. Und natürlich soll genau das erreicht werden, dass es eben keine Anzeigen mehr gibt. Dafür halte ich den öffentlichen Raum aber für vollkommen ungeeignet. So etwas klärt man privat/diskret oder eben nicht.


Mal abseits der Diskussion: du hast aber schon zur Kenntnis genommen, dass ich trotz meiner Bedenken mit Freispruch gestimmt habe?
09.10.2016 23:17 Uhr
Zitat:
Aber du verkennst, dass die Beeinflussung auch zu deinen Ungunsten ausfallen kann. Und das wäre bei mir möglich, wenn du fallfremde Dinge anbringen möchtest.

Und an der Stelle stellt sich die Frage, ob du vorsätzlich gegen die Doliquette (und auch generell rechtsstaatliche Prinzipien, soweit die hier anwendbar sind) handeln möchtest, wie du es oben befürwortet hast.

Zitat:
Mal abseits der Diskussion: du hast aber schon zur Kenntnis genommen, dass ich trotz meiner Bedenken mit Freispruch gestimmt habe?

Habe ich, ja.
09.10.2016 23:27 Uhr
Bringt sicher weniger, als sich mit Argumenten zu verteidigen oder einfach dazu zu stehen, dass man einen schlechten Tag hatte - gibt es ja auch.
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