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Findest Du es gut, wenn ein Demoveranstalter in die Pflicht genommen werden kann? |
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02.02.2017 23:14 Uhr |
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Ich finde es gut, wenn jemand haftbar gemacht werden kann. Das würde zumindest einige abhalten einfach unbedacht und eskalierend durch das Land ziehen.
Eine Einschränkung würde ich das nicht nennen. Eher eine Absicherung des Eigentums der unbescholtenen Bürger. |
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03.02.2017 00:34 Uhr |
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Sorry, Anubis,
Dein Beitrag macht mich nahezu sprachlos.
Da will jemand die Veranstaltung einer Demo zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko machen, und Du siehst keine Einschränkung des Demonstrationsrechts? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 00:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.02.2017 00:40 Uhr |
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Schaust Du Dir so eine Demo an, wo die halbe Innenstadt abgesperrt werden muß, wo die Schaufensterscheiben danach kaputt sind oder auch Autos von Passanten, Fassaden beschädigt sind.
Da soll man so durchgehen lassen?
Es heißt ja auch, wenn der Veranstalter keine Versuche startet das zu unterbinden.
Damit ist man ja nicht automatisch in der Haftung.
Es geht um wirkliche Krawallbrüder. |
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03.02.2017 00:43 Uhr |
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Ein guter Ansatz. So lassen sich die lästigen Demos verhindern, indem ein paar Provokateure auftreten. |
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03.02.2017 01:21 Uhr |
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Zum Einen gehts in der Umfrage um Österrreich und zum Anderen ist es in Deutschland schon lange gültige Rechtslage wenn dem Veranstalter eine Verletzung seiner Verkehrsüberwachungspflicht nachgewiesen werden kann.
(z.B. die Prozesse um die Loveparade, die als Demo gemeldet wurde)
Die Pflichten werden dem Anmelder/Veranstalter vom Ordnungsamt und/oder Polizei vorgegeben.
Hält er diese ein, so ist er nicht haftbar.
Alles andere wäre auch rechtlich nicht haltbar.
Auch darüber hinaus ist eine Haftung nicht durchzusetzen, denn 1. würde sie das Versammlungsrecht unzulässig einschränken und 2. wäre es dann Kollektivschuldhaftung die rechtlich auch nicht durchsetzbar ist.
Bei konsequenter Anwendung einer solchen Haftung müßten dann z.B. die Veranstalter auch haftbar sein wenn die Schäden durch spontane Gegendemonstranten verursacht würden. Also auch keinen Veranstalter haben.
Wenn nun z.B. NPD oder ähnliches eine Demo veranstalten wissen sie im Vorfeld daß es zu Ausschreitungen kommen kann.
Gibt es auf der Gegenseite keinen Veranstalter müßten der Anmelder der NPD-Demo haften.
Das wäre der Tod des Versammlungsrechts. |
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03.02.2017 08:49 Uhr |
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Das ist Blödsinn. Ich weiß nicht, wie es in Adolfs own Country, also Österreich aussieht, aber in der BRD haben wir Versammlungsfreiheit. Und ein Veranstalter kann sich nicht aussuchen, wer, außer denen, die er kennt, zu seiner Veranstaltung kommt. Baut da irgendeiner Scheiss, so haftet er persönlich und es ist nicht einzusehen, warum der Veranstalter statt seiner haften soll. Entweder kann man dann denjenigen benennen und haftbar machen oder- wenn nicht- dann kann man auch den Veranstalter nicht in die Haftung nehmen, denn wer sagt denn, dass derjenige, der den Scheiss gebaut hat, überhaupt Teilnehmer der Versammlung war- schließlich kann man das nicht mal beweisen, da man ihn nicht gekriegt hat- und nicht jemand aus einer Menge am Rande der Veranstaltung, mit der der Veranstalter gar nix am Hut hatte?
Kurz gesagt: "Wir wissen nicht, wer es war, aber wir machen den, der auch nicht weiß, wer es war (den Veranstalter) haftbar, weil der sich gerade anbietet. Schließlich hätte er ja keine Versammlung anmelden müssen."
In welcher Demokratie man damit durchkommen will, weiß ich nicht. Vielleicht in den USA, wenn Trump noch 3 Monate weiter ist, aber sonst.......??? |
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03.02.2017 17:52 Uhr |
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Auch eine Methode, das Demonstrationsrecht zur Farce zu machen. |
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03.02.2017 17:53 Uhr |
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Dass es bei einer Demo überhaupt einen "Veranstalter" geben muss, ist unvereinbar mit dem Demonstrationsrecht.
Erst Recht, dass diesem auch noch "Auflagen" gemacht werden, die eh keiner erfüllen kann.
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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