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Ist die Bezeichnung Religioten nicht ein Verstoss gegen den Paragraphen 166. |
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03.02.2017 10:27 Uhr |
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Blasphemie-Gesetze gehören abgeschafft. |
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03.02.2017 10:31 Uhr |
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@.tochigi
Ein Antidiskriminierungsgesetz für gläubige Menschen. Schutz der Menschenrechte und Glaubensfreiheit.
Warum gehört sowas weg?
Während es für andere Gruppen immer mehr aufgezogen wird. |
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03.02.2017 10:46 Uhr |
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@Anubis
Es braucht kein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz für Religiöse. Wie wir wissen, sind bei einigen speziellen Vertretern, die religiösen Gefühle recht schnell verletzt. Das muss nicht noch gesetzlich zementiert werden.
Jemanden als Religiot zu bezeichnen, ist eine Beleidigung, aber ein Blasphemie-Paragraph ist darauf nicht die richtige Antwort. |
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03.02.2017 10:50 Uhr |
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"Jemanden als Religiot zu bezeichnen ist eine Beleidigung..."
Das sehe ich genau so!
Aber dann sollte es auch entsprechend geahndet werden, denn hier gibt es ja beispielsweise die Doliquette! |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 10:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.02.2017 10:55 Uhr |
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Der Ursprung des Begriffes "Religiotie" ist übrigens auch ziemlich falsch dargestellt. Michael Schmidt Salomon ist nicht der "Erfinder" des Begriffes. Der Begriff bezieht sich auf wissenschaftliche Analysen zur Irrationalität religiösen Glaubens vom britischen Evolutionsbiologen Richard Dawkins. Einer der Hintergründe ist also Dawkins Werk "The God Dilusion" (Der Gotteswahn), wo eben Dawkins wissenschaftlich objektiv nachvollziehbar den Wahnaspekt des Glaubens beweist. Darauf bezugnehmend hat sich im Englischen Sprachraum der Begriff "Religulous" etabliert, der sich auf die gleichnahmige Filmdokumentation von Bill Maher stützt. Die "Religiotie" ist eben die sinngemäße, nicht wörtliche Übersetzung von "Religulous". Wobei wenn man irgendwo einen "beleidigenden" Aspekt dieses Begriffs konstruieren wollte, wäre der englischsprachige Begriff wohl eher beleidigend, den der stammt von "rediculous" (lächerlich)! Auch wenn der im Deutschen verwendete Begriff auf "Idiot" zurückgeht, so trifft er doch den eigentliche Bedeutung eher. Man will eben genau auf das hinweisen, was Dawkins über den Glauben so schön dargestellt hat: Religiotie als partielle Entwicklungsstörung ...
Zitat:
Unter „Religiotie" (Kurzform für „religiöse Idiotie") verstehe ich eine spezielle Form der geistigen Behinderung, die durch intensive Glaubensindoktrination vornehmlich im Kindesalter ausgelöst wird und die zu deutlich unterdurchschnittlichen kognitiven Leistungen sowie spezifischen Einschränkungen des affektiven Verhaltens führt, sobald es um glaubensrelevante Sachverhalte geht - etwa um das Anerkennen der empirischen Belege der Evolutionsbiologie.
(aus http://hpd.de/node/6606)
Es gibt nun mal momentan keine treffendere Übersetzung für den "Gotteswahn", auf den sich der Begriff bezieht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 11:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.02.2017 10:58 Uhr |
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Eines der geschützten Rechtsgüter des § 166 ist der öffentliche Frieden. Ich bezweifle, dass selbiger durch die Verwendung des Begriffs "Religiot" gefährdet sein könnte. Also lasst mal die Kirche im Dorf. |
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03.02.2017 11:00 Uhr |
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Zur Religiotie:
So, wie ich sie verstehe, meint der Begriff das irrationale Abweichen von freiheitlichen gesellschaftlichen Handlungsmustern zu Lasten einer zu religionsaffinen Betrachtung menschlichen Verhaltens. Wer Kirche und Staat nicht zu trennen vermag landet so in vielen Fällen (z.B. Scharia - oder bestimmte Verhaltensweisen im Bible-Belt der USA) im Bereich, den man als religiotisch werten kann und darf, ohne das man das gleich in dem enger zu fassenden Beleidigungsspektrum zu verorten hätte. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 11:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.02.2017 11:05 Uhr |
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@Harzhexe
Es steht dir immer frei das Schiedsgericht einzuschalten. Auch mir als Mod bleibt nichts anderes übrig, wenn ich meine, dass jemand sanktioniert gehört. Allgemein von Religiotie daherzureden, ist aus meiner Sicht äußerst flach, aber vllt noch nicht geeignet, eine Sanktion auszusprechen.
Im Übrigen weise ich auch noch einmal darauf hin in welcher Schärfe hier manchmal über Muslime und den Islam geschrieben wird. Auch ich bin alles andere als ein Freund der tendenziellen Entwicklungen im Islam, aber es kommt immer noch darauf an wie man etwas ausdrückt. |
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03.02.2017 11:27 Uhr |
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Wann und ob ich dieses Schiedsgericht bei Dol2Day einschalte, kannst Du mir überlassen.., denn damit habe ich so meine ganz eigenen Erfahrungen als "Bernstein" machen können wie Du vielleicht nachlesen kannst.
@Tochigi |
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03.02.2017 11:43 Uhr |
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Es geht um keine Scheiterhaufen. Es geht um die Wahrung der Würde und Rechte und der Religionsfreiheit.
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03.02.2017 11:47 Uhr |
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Spätestens seit Marx müsste Religion ja auch ein Fall fürs Betäubungsmittelgesetz sein. |
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