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Fragenübersicht Ist die Bezeichnung Religioten nicht ein Verstoss gegen den Paragraphen 166.
1 - 20 / 57 Meinungen+20Ende
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03.02.2017 10:21 Uhr
Zitat:
Lieber Gott abgelehnt Hintergrund nicht ok!


Eigentlich bist Du ja der Verbreiter dieses Begriffes hier. Magst Du nicht der Diskussion stellen, oder wie soll ich Deine Ablehnung werten?
03.02.2017 10:27 Uhr
Blasphemie-Gesetze gehören abgeschafft.
03.02.2017 10:31 Uhr
@.tochigi

Ein Antidiskriminierungsgesetz für gläubige Menschen. Schutz der Menschenrechte und Glaubensfreiheit.

Warum gehört sowas weg?

Während es für andere Gruppen immer mehr aufgezogen wird.
03.02.2017 10:46 Uhr
Zitat:
Eigentlich bist Du ja der Verbreiter dieses Begriffes hier. Magst Du nicht der Diskussion stellen, oder wie soll ich Deine Ablehnung werten?


Der Begriff "Religiotie" ist im Hintergrund einfach zu ungenau und im Grunde falsch dargestellt. Auf meinem Profil steht es etwas zutreffenden, wenngleich auch noch nicht vollständig. Aber das würde den Rahmen sprengen! Eine neutrale Auseinandersetzuung mit diesem Begriff funktioniert schon mal gar nicht, wenn man hier gleich eine völlig unzutreffende Bezugnahme auf den $166 herzusetllen versucht. Sowas ist eben das übliche Hetzmuster von Euch Reaktionären!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 10:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.02.2017 10:46 Uhr
@Anubis

Es braucht kein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz für Religiöse. Wie wir wissen, sind bei einigen speziellen Vertretern, die religiösen Gefühle recht schnell verletzt. Das muss nicht noch gesetzlich zementiert werden.
Jemanden als Religiot zu bezeichnen, ist eine Beleidigung, aber ein Blasphemie-Paragraph ist darauf nicht die richtige Antwort.
03.02.2017 10:50 Uhr
"Jemanden als Religiot zu bezeichnen ist eine Beleidigung..."



Das sehe ich genau so!
Aber dann sollte es auch entsprechend geahndet werden, denn hier gibt es ja beispielsweise die Doliquette!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 10:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.02.2017 10:55 Uhr
Der Ursprung des Begriffes "Religiotie" ist übrigens auch ziemlich falsch dargestellt. Michael Schmidt Salomon ist nicht der "Erfinder" des Begriffes. Der Begriff bezieht sich auf wissenschaftliche Analysen zur Irrationalität religiösen Glaubens vom britischen Evolutionsbiologen Richard Dawkins. Einer der Hintergründe ist also Dawkins Werk "The God Dilusion" (Der Gotteswahn), wo eben Dawkins wissenschaftlich objektiv nachvollziehbar den Wahnaspekt des Glaubens beweist. Darauf bezugnehmend hat sich im Englischen Sprachraum der Begriff "Religulous" etabliert, der sich auf die gleichnahmige Filmdokumentation von Bill Maher stützt. Die "Religiotie" ist eben die sinngemäße, nicht wörtliche Übersetzung von "Religulous". Wobei wenn man irgendwo einen "beleidigenden" Aspekt dieses Begriffs konstruieren wollte, wäre der englischsprachige Begriff wohl eher beleidigend, den der stammt von "rediculous" (lächerlich)! Auch wenn der im Deutschen verwendete Begriff auf "Idiot" zurückgeht, so trifft er doch den eigentliche Bedeutung eher. Man will eben genau auf das hinweisen, was Dawkins über den Glauben so schön dargestellt hat: Religiotie als partielle Entwicklungsstörung ...

Zitat:

Unter „Religiotie" (Kurzform für „religiöse Idiotie") verstehe ich eine spezielle Form der geistigen Behinderung, die durch intensive Glaubensindoktrination vornehmlich im Kindesalter ausgelöst wird und die zu deutlich unterdurchschnittlichen kognitiven Leistungen sowie spezifischen Einschränkungen des affektiven Verhaltens führt, sobald es um glaubensrelevante Sachverhalte geht - etwa um das Anerkennen der empirischen Belege der Evolutionsbiologie.

(aus http://hpd.de/node/6606)

Es gibt nun mal momentan keine treffendere Übersetzung für den "Gotteswahn", auf den sich der Begriff bezieht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 11:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.02.2017 10:57 Uhr
Zitat:
Aber dann sollte es auch entsprechend geahndet werden, denn hier gibt es ja beispielsweise die Doliquette!


Ja, kann man so sehen. Aber dann analysieren wir doch mal, was noch so alles darunter zu subsummieren wäre:

1) Die ständige Verallgemeinerung, dass der Islam eine militante Ideologie sei

2) Das ständige Bezeichnen der Islam-Angehörigen als "Muselmänner"

usw.

Wer hier also das Fass aufmacht, muss sich mit den alternativen Inhalten beschäftigen, sonst landen wir bei Trumps "alternativen Fakten".
03.02.2017 10:58 Uhr
Eines der geschützten Rechtsgüter des § 166 ist der öffentliche Frieden. Ich bezweifle, dass selbiger durch die Verwendung des Begriffs "Religiot" gefährdet sein könnte. Also lasst mal die Kirche im Dorf.
03.02.2017 11:00 Uhr
Zur Religiotie:

So, wie ich sie verstehe, meint der Begriff das irrationale Abweichen von freiheitlichen gesellschaftlichen Handlungsmustern zu Lasten einer zu religionsaffinen Betrachtung menschlichen Verhaltens. Wer Kirche und Staat nicht zu trennen vermag landet so in vielen Fällen (z.B. Scharia - oder bestimmte Verhaltensweisen im Bible-Belt der USA) im Bereich, den man als religiotisch werten kann und darf, ohne das man das gleich in dem enger zu fassenden Beleidigungsspektrum zu verorten hätte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 11:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.02.2017 11:02 Uhr
Zitat:
Eines der geschützten Rechtsgüter des § 166 ist der öffentliche Frieden. Ich bezweifle, dass selbiger durch die Verwendung des Begriffs "Religiot" gefährdet sein könnte. Also lasst mal die Kirche im Dorf.


Verklickt, sorry. Sollte eine Zustimmung sein.
03.02.2017 11:03 Uhr
Zitat:


Verklickt, sorry. Sollte eine Zustimmung sein.


Kein Problem. Ich ging davon aus, dass Du dich an der "Kirche im Dorf" gestört hattest ;-).
03.02.2017 11:05 Uhr
@Harzhexe

Es steht dir immer frei das Schiedsgericht einzuschalten. Auch mir als Mod bleibt nichts anderes übrig, wenn ich meine, dass jemand sanktioniert gehört. Allgemein von Religiotie daherzureden, ist aus meiner Sicht äußerst flach, aber vllt noch nicht geeignet, eine Sanktion auszusprechen.

Im Übrigen weise ich auch noch einmal darauf hin in welcher Schärfe hier manchmal über Muslime und den Islam geschrieben wird. Auch ich bin alles andere als ein Freund der tendenziellen Entwicklungen im Islam, aber es kommt immer noch darauf an wie man etwas ausdrückt.
03.02.2017 11:27 Uhr
Wann und ob ich dieses Schiedsgericht bei Dol2Day einschalte, kannst Du mir überlassen.., denn damit habe ich so meine ganz eigenen Erfahrungen als "Bernstein" machen können wie Du vielleicht nachlesen kannst.

@Tochigi
03.02.2017 11:32 Uhr
Zitat:
Im Übrigen weise ich auch noch einmal darauf hin in welcher Schärfe hier manchmal über Muslime und den Islam geschrieben wird. Auch ich bin alles andere als ein Freund der tendenziellen Entwicklungen im Islam, aber es kommt immer noch darauf an wie man etwas ausdrückt.


Eben, genau so ist das! Und deshalb lasse ich mir auch nicht nehmen, den Begriff "Religiotie" zu verwenden. Über Jahrhunderte hat man Gläubigen besondere Rücksichtnahme geübt, hat ihren Wahn toleriert und hat daduch die unglaublichen Verbrechen der Christen verharmlost und totgeschwiegen. Jede Kritik am Christentum hat man über diese religiösen Befindlichkeiten abgeschmettert.

Das Thema hatten wir schon mal, als ich hier mal Christen mit Nazis verglichen habe mit der Frage "Christen, Nazis, wo ist der Unterschied?" ... Es ist für jeden vernünftigen Menschen einsichtig, daß man Holocaustleugnung als bewusste zielgerichtete Geschichtsfälschung zur Relativierung der Naziverbrechen ahnden sollte. Warum aber gilt das nicht für die christlichen Verbrechen? Das ist nicht nachvollziehbar. Diesen Punkt habe ich auf meinem Profil genauer dargestellt, falls es jemanden interessiert!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 11:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.02.2017 11:40 Uhr
Zitat:
"Jemanden als Religiot zu bezeichnen ist eine Beleidigung..."



Das sehe ich genau so!
Aber dann sollte es auch entsprechend geahndet werden, denn hier gibt es ja beispielsweise die Doliquette!


Oh, das Inquisitionsgericht läuft sich warm!

Habt ihr das Holz für den Scheiterhaufen schon aufgerichtet?

Es hängt schon mal an dem Begriff "Jemanden"! Ich habe es nie auf konkrete "jemands" bezogen! Wär auch ziemlich falsch interpretiert. Also dichtet nicht schon wieder Sachen hinein, die nie jemand so gesagt hat!


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.02.2017 11:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.02.2017 11:43 Uhr
Es geht um keine Scheiterhaufen. Es geht um die Wahrung der Würde und Rechte und der Religionsfreiheit.

03.02.2017 11:44 Uhr
Zitat:
Wann und ob ich dieses Schiedsgericht bei Dol2Day einschalte, kannst Du mir überlassen.., denn damit habe ich so meine ganz eigenen Erfahrungen als "Bernstein" machen können


Nein, Harzhexe, wir werden nicht die Spielregeln beugen und für Dich eine "Lex Harzhexe" einführen. Du bist das, was ihr Rechten immer gern Claudia Roth attestiert: Eine Betroffenheitsheulsuse.
03.02.2017 11:47 Uhr
Zitat:
Es geht um keine Scheiterhaufen. Es geht um die Wahrung der Würde und Rechte und der Religionsfreiheit.


Genau - und darum gilt es auch zu analysieren, sollte mal beim SG eine Klage eingehen, oder sich ein Moderator mit einer Aussage zu befassen haben, wer es WIE, in WELCHEM ZUSAMMENHANG gesagt hat. Der Begriff an sich ist nämlich nicht geeignet ihn zu sanktionieren, wie ja auch aus diversen Ausführungen bei den Vorrednern schon herauszulesen war.
03.02.2017 11:47 Uhr
Spätestens seit Marx müsste Religion ja auch ein Fall fürs Betäubungsmittelgesetz sein.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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