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Fragenübersicht Ein vermutlich obdachloser und offensichtlich alkoholkranker Mann bittet dich auf der Straße um etwas Geld. Was tust du?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
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05.11.2017 21:28 Uhr
Kommt drauf an. Normalerweise bitte ich ihn darum, Abstand zu halten.
Wenn er eine Diskussion möchte, weise ich ihn gern darauf hin, dass Obdachlosigkeit in Deutschland ein ordnungswidriger Zustand ist, den die Kommune zu beseitigen hat.
Hört niemand gern. Weder die Kommune, noch der Obdachlose. Aber es gibt in Deutschland keine unfreiwillige Obdachlosigkeit.
05.11.2017 21:29 Uhr
Ich gebe immer wieder aus Ãœberzeugung etwas.
05.11.2017 21:34 Uhr
Zitat:
Kommt drauf an. Normalerweise bitte ich ihn darum, Abstand zu halten.
Wenn er eine Diskussion möchte, weise ich ihn gern darauf hin, dass Obdachlosigkeit in Deutschland ein ordnungswidriger Zustand ist, den die Kommune zu beseitigen hat.
Hört niemand gern. Weder die Kommune, noch der Obdachlose. Aber es gibt in Deutschland keine unfreiwillige Obdachlosigkeit.

Gut. Er hat jetzt zufällig seinen Mietvertrag in der Tasche und zeigt ihn dir. Er wirkt immer noch wie ein Alkoholiker, aber wohnt nicht ordnungswidrig auf der Straße und will immer noch Geld von dir. Und jetzt?
05.11.2017 21:36 Uhr
Wenn ich Geld dabei habe, gebe ich häufig etwas davon ab. Ich fühle mich dabei nicht dafür zuständig, dem Bittenden seine Lebenssituation zu erklären oder diese zu bewerten.
05.11.2017 21:36 Uhr
Zitat:
Und jetzt?


Hm? Du hast jetzt den typischen besoffenen Wochenend-Asi beschrieben.
05.11.2017 21:37 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und jetzt?


Hm? Du hast jetzt den typischen besoffenen Wochenend-Asi beschrieben.

Mag sein. Beantwortet die Frage aber nicht
05.11.2017 21:42 Uhr
@August

Gut, dann die Antwort: Ich gebe kein Geld.
Obdachlose können sich ihren ALG II-Satz täglich bei Diakonie oder Caritas abholen. Ich sehe keinen Grund, ihnen mehr Geld zu zahlen.
05.11.2017 21:45 Uhr
Zitat:
Zitat:
Kommt drauf an. Normalerweise bitte ich ihn darum, Abstand zu halten.
Wenn er eine Diskussion möchte, weise ich ihn gern darauf hin, dass Obdachlosigkeit in Deutschland ein ordnungswidriger Zustand ist, den die Kommune zu beseitigen hat.
Hört niemand gern. Weder die Kommune, noch der Obdachlose. Aber es gibt in Deutschland keine unfreiwillige Obdachlosigkeit.

Gut. Er hat jetzt zufällig seinen Mietvertrag in der Tasche und zeigt ihn dir. Er wirkt immer noch wie ein Alkoholiker, aber wohnt nicht ordnungswidrig auf der Straße und will immer noch Geld von dir. Und jetzt?


1. Wenn er einen Mietvertrag für eine Wohnung hat, ist er rechtlich nicht obdachlos. Dann paßt die gesamte Frage nicht mehr.

2. Hat er den Mietvertrag für die Straße?
05.11.2017 21:47 Uhr
Ich gebe Obdachlosen und Bettlern grundsätzlich kein Geld.
05.11.2017 21:49 Uhr
Wie erkenne ich die Alkoholkrankheit?

Besoffen sein ist da kein ausreichendes Kriterium.

Aber unabhängig davon:
Ich werd selten angequatscht. Und wenn kommts drauf an wie..
Ist es für mich okay gibts was, wenn nicht dann nicht..
05.11.2017 21:53 Uhr
Zitat:

1. Wenn er einen Mietvertrag für eine Wohnung hat, ist er rechtlich nicht obdachlos. Dann paßt die gesamte Frage nicht mehr.


In der Frage ging es um einen "vermutlich" Obdachlosen - auf die besonderen Bedürfnisse von outis wurde erst später eingegangen.
05.11.2017 21:54 Uhr
Zitat:
1. Wenn er einen Mietvertrag für eine Wohnung hat, ist er rechtlich nicht obdachlos. Dann paßt die gesamte Frage nicht mehr.

2. Hat er den Mietvertrag für die Straße?

Lies die Frage doch einfach noch mal, und achte auf das Wort "vermutlich". Dachte, du wärst Lehrer, da sollte man das doch draufhaben.
05.11.2017 21:56 Uhr
Kommt drauf an. Mutmaßlichen Angehörigen von Bettelbanden gebe ich nichts. Aggressiven Personen auch nicht.

Anderen Obdachlosen habe ich, während ich in München gewohnt habe, immer so etwa 2 Euro gegeben. Natürlich ohne sie zu belehren, es ist schon entwürdigend genug, andere um Geld bitten zu müssen. Nun wohne ich ländlich, da gibt es anscheinend keine Obdachlosen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.11.2017 21:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2017 21:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
1. Wenn er einen Mietvertrag für eine Wohnung hat, ist er rechtlich nicht obdachlos. Dann paßt die gesamte Frage nicht mehr.

2. Hat er den Mietvertrag für die Straße?

Lies die Frage doch einfach noch mal, und achte auf das Wort "vermutlich". Dachte, du wärst Lehrer, da sollte man das doch draufhaben.


Er hat es doch drauf, alles "besser" wissen zu müssen.

05.11.2017 23:45 Uhr
Manchmal gebe ich was, aber nicht immer, es sind zu viele.
06.11.2017 15:42 Uhr
Normalerweise gebe ich den Verkäufern von Obdachlosen-Magazinen einen bestimmten Betrag.

In letzter Zeit weite ich das gelegentlich aus.
06.11.2017 15:43 Uhr
Ich gebe ihm den kostenlosren Ratschlag arbeiten zu gehen und sein eigenes Geld zu verdienen.
06.11.2017 15:53 Uhr
Zitat:
Ich gebe ihm den kostenlosren Ratschlag arbeiten zu gehen und sein eigenes Geld zu verdienen.

Du forderst einen offensichtlich kranken Menschen auf, arbeiten zu gehen?
06.11.2017 16:07 Uhr
Zitat:
Du forderst einen offensichtlich kranken Menschen auf, arbeiten zu gehen?


Einen Säufer? Natürlich!
06.11.2017 19:39 Uhr
Zitat:
Du forderst einen offensichtlich kranken Menschen auf, arbeiten zu gehen?


warum soll ein Kranker nicht arbeiten? Selbst im Bundestag tummeln sich diverse Drogenabhängige und wenn man sich die Regierung so betrachtet, kommen da auch so Vermutungen hoch.
Der alkoholkranke Herbert Frahm schaffte es sogar zum Bundeskanzler.


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