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Fragenübersicht Wenn drei Deutsche zusammentreffen, gründen sie erst mal einen Verein. Gilt das auch noch heute?
1 - 15 / 15 Meinungen
21.12.2017 08:37 Uhr
Braucht man nicht 7 Leute für eine Vereinsgründung??
21.12.2017 09:01 Uhr
Nein, wenn drei Deutsche zusammentreffen projektieren sie die Suche nach den restlichen vier Deutschen um zusammen dann den Verein zu gründen
21.12.2017 09:02 Uhr
Sollten die drei Deutschen multikulturell affin sein und nicht der AfD angehören, dann fällt die Suche nach den weiteren vier Personen auch international aus.
21.12.2017 09:06 Uhr
Wie viele Personen braucht man für eine Vereinsgründung? Sieben?
Ein verbreiteter Irrtum. Einen Verein können auch zwei Personen gründen. Auf Dauer muss der Verein mindestens drei Mitglieder haben , da sonst die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist.
Allerdings bestimmt das Vereinsrecht, dass eine Eintragung in das Vereinsregister nur erfolgen soll, wenn mindestens sieben Personen die Satzung unterzeichnet haben. Mit der Gründung eines eingetragenen Vereins sollte also gewartet werden, bis sich sieben Gründungsmitglieder gefunden haben.


21.12.2017 09:12 Uhr
Zitat:
Allerdings bestimmt das Vereinsrecht, dass eine Eintragung in das Vereinsregister nur erfolgen soll, wenn mindestens sieben Personen die Satzung unterzeichnet haben.


So ist es. Aber der korrekte Deutsche versteht unter einer "richtigen" Vereinsgründung meist die des e.V. - daher sind die Vorausführungen natürlich darauf zu beziehen.
21.12.2017 09:17 Uhr
Es gibt in Deutschland in der Tat viele Vereine. Inwieweit heute mehr oder weniger gegründet werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist sicher auch regional unterschiedlich, bzw. in kleineren Orten vielleicht noch verbreiteter. Ich selbst bin in 3 Vereinen, wenn man jetzt mal den ADAC hinzurechnet, in dem ich passiv bin, also nicht am Vereinsleben teilnehme. Und ich kenne noch mehrere andere. Viele haben mit Nachwuchsmangel zu kämpfen. Jüngere sind hier nicht mehr so interessiert, was, so höre ich, nicht nur für Nieschenvereine gilt. Auch Sportvereine können hier schon mal klagen. Nachdem aber Vereine im Regelfall nicht von Jüngeren gegründet werden - das war wohl schon immer so -, sagt das noch nichts über den Gründungswillen aus.
21.12.2017 09:19 Uhr
Den ADAC sehe ich nicht als Verein, auch wenn er sich so nennt.
21.12.2017 09:23 Uhr
Zitat:
auch wenn er sich so nennt.


...aber er nennt sich doch "Club" -
21.12.2017 09:25 Uhr
Zitat:
Den ADAC sehe ich nicht als Verein, auch wenn er sich so nennt.


> Na ja, es gibt z.B. Ortsverbände, in denen man am Vereinsleben teilnehmen könnte. Die treffen sich, machen Veranstaltungen zusammen (auch gesellige), organisieren gemeinsame Ausflüge usw. Also schon klassisches Vereinsleben an der Basis. Der ADAC an sich ist aber in der Tat etwas anderes.
21.12.2017 09:50 Uhr
Für die Gründung eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt die kleinstmögliche Personenmehrheit, also zwei Personen.
21.12.2017 10:19 Uhr
Vor einigen Jahren traten etliche Bekannte aus mehreren Vereinen aus, weil sie diese Vereinsmeierei nicht mehr ertrugen.

Um ihre auf Freundschaft und gemeinsamen Interessen basierende Gemeinschaft zu strukturieren, gründeten sie kurze Zeit später ... einen Verein.
21.12.2017 10:25 Uhr
Bei Vereinsgründungen sollte man vorsichtig sein.

Vor Jahren hatte ein (leider) Bekannter die anderen sechs Vereinsgründer zusammen und sie auch zum Notar geschleift. Die Gründungsurkunde mit den sieben Unterschriften lag ein paar Jahre herum, weil fünf von den Sieben von der Vereinsgründung Abstand nahmen.

Dann erfuhr der Hauptgründer, dass die Unterschrift dennoch bindend ist, und ließ den Verein mit diesen sieben Unterschriften eintragen. Alle Klagen dagegen waren vergeblich.

Heute existiert der Verein immer noch, aber dieser Hauptgründer wurde schon vor Jahren ausgeschlossen.
21.12.2017 12:06 Uhr
Besser nicht sonst wird man von vier Frauen und Migranten wegen Sexismus und Rassismus verleumdet und verklagt.
21.12.2017 13:13 Uhr
Die wesentlichste Antwort ist von der Fragestellerin schon formuliert worden: Man muss mit sieben Personen beim zuständigen Registergericht aufkreuzen, um einen Verein zu gründen.
Aber viele, die den Weg ins Offizielle scheuen, gründen dann Interessensgruppen, die sich auch sehr schnell wieder auflösen können.
21.12.2017 21:40 Uhr
Pegida ist ein Beispiel dafür.

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