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Boris Palmer (Bündnis90/Grüne) fordert eine Beweisumkehr beim Alter der Flüchtlinge: wer seine Minderjährigkeit nicht belegen kann, gilt als volljährig. Findest du diese Forderung sinnvoll? |
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03.01.2018 08:52 Uhr |
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Nein. Pauschale Urteile finde ich nicht sinnvoll.
Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden befragt durch das BAMF. Hier muss man den Befragern einen Entscheidungsspielraum zugestehen. Insbesondere aber sollte auch die Frage in der Vordergrund gerückt werden, warum ein 15-jähriger alleine unterwegs ist und wie er das schaffen konnte. |
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03.01.2018 08:56 Uhr |
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Es gibt im Zweifelsfall die medizinisch relativ einfach zu erstellende Methodik des Altersnachweises - das Röntgen des Handwurzelbereiches. Das sollte man als Standard für Jugendliche einführen, die ohne Papiere einreisen, oder wo die Papiere als dubios eingestuft werden. Die Problematik der Beweisumkehr stellt sich dann überhaupt nicht. |
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03.01.2018 09:00 Uhr |
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Boris Palmer ist der Beweis dafür, dass Leute, die in der CSU prima aufgehoben wären, Bündnis90/Die Grünen nur als Sprungbrett für höhere Weihen verstehen.
Eine Beweislastumkehr ist in unserem Rechtssystem die Ausnahme und nicht die Regel. Wenn es sehr berechtigte Zweifel am Alter des Flüchtlings gäbe, wäre es wahrscheinlich auch möglich, die Beweislast umzukehren.
Palmer aber bedient sich Generalverdächtigungen à la CSU. Das ist nicht sinnvoll und schon gar nicht rechtsstaatlich. Dass man mit solchen Ansichten grüner OB werden kann spricht für sich aber weder für die Person noch für Bündnis90/Die Grünen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2018 09:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.01.2018 09:59 Uhr |
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Nein, das halte ich für wenig sinnvoll.
Statt dessen halte ich eine Zweifelsfallregelung für zielführend: Wenn bei Antragstellung bzw. Einreise die Minderjährigkeit behauptet wird und der aufnehmende Beamte begründete Zweifel hinsichtlich der Behauptung hat, wird das Alter durch geeignete Verfahren festgestellt bzw. eingegrenzt. |
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03.01.2018 12:23 Uhr |
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Ganz besonders bei Zwölfjährigen. |
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03.01.2018 12:23 Uhr |
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Wer den Staat belügt,der sollte mit voller Konsequenz behandelt werden. Gutmenschenphilosphie bringt hier keinen weiter.
Du willst 17 sein, und kannst es nicht belegen. Für mich bist 35 und aus.
Du willst zu Hause verfolgt sein und kannst es nicht belegen. Dann fährst Du wieder heim. Dein Problem. |
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03.01.2018 12:29 Uhr |
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Zitat:Zitat:wer seine Minderjährigkeit nicht belegen kann, gilt als volljährig.
Da werden sich Teenies aber freuen, wenn sie abends in der Kneipe beim Saufen erwischt werden!
Und pädophilen Freiern von zur Prostitution gezwungenen Kindern eröffnen sich wohl auch ungeahnte Möglichkeiten. |
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03.01.2018 14:29 Uhr |
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Dies ist nur einer der Punkte, die bei uns im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Asylbewerbern, illegal Einreisenden usw. falsch laufen ... und für die ich keine einfache Lösung weiß. |
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04.01.2018 12:32 Uhr |
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Ich halte diese Forderung für dämlich, da die Sozialausgaben dann immens steigen. Man sollte über jeden Sozialleistungsempfänger, ob Flüchtling oder nicht, froh sein, wenn er sich jünger macht. Die Regelbedarfssätze steigen bis zur Volljährigkeit stark an. |
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