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Fragenübersicht Sollte man sich hier nach einer realen Person benennen (dürfen)?
1 - 20 / 23 Meinungen+20Ende
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03.03.2018 08:54 Uhr
Kann man. Solange sich keine RL-Person auf den Schlips getreten fühlt.
03.03.2018 09:06 Uhr
Ich glaube, historische Personen gab´s hier doch schon zu Hauf. Bei noch lebenden "Persönlichkeiten" (sofern man es nicht selbst tatsächlich ist), fände ich es nicht so passend.
03.03.2018 09:52 Uhr
Bei manchen könnte man auch den Strafbestand der Rufschädigung Verstorbener anwenden. Auf gut Deutsch: Leichenschändung.
03.03.2018 09:58 Uhr
Ja, solange man es nicht übertreibt.
03.03.2018 09:59 Uhr
Zitat:
Bei manchen könnte man auch den Strafbestand der Rufschädigung Verstorbener anwenden. Auf gut Deutsch: Leichenschändung.

Was hat die Störung der Totenruhe (Leichenschändung) mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu tun?
Das sind 2 verschiedene Schuhe.
03.03.2018 10:00 Uhr
Zitat:
Ja, solange man es nicht übertreibt.


Wo siehst Du die Grenze?
03.03.2018 10:01 Uhr
Zitat:
Zitat:
Bei manchen könnte man auch den Strafbestand der Rufschädigung Verstorbener anwenden. Auf gut Deutsch: Leichenschändung.

Was hat die Störung der Totenruhe (Leichenschändung) mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu tun?
Das sind 2 verschiedene Schuhe.


Ich meinte die Verunglimpfung. Du weißt dieser Paragraph ist mir geläufig.

Eine geistige Leichenschändung ist eine passende Umschreibung dafür.
03.03.2018 10:04 Uhr
Zitat:
Das sind 2 verschiedene Schuhe.


Beide dürften hier kaum realisiert werden, da auch im zweiten Fall kaum ein Strafantragsberechtigter Kenntnis erlangen dürfte. Und ob man mit der bloßen Namensnennung überhaupt den Tatbestand verwirklichen kann, liegt bei einer Wahrscheinlichkeit von 1%.
03.03.2018 10:14 Uhr
Zitat:
Wo siehst Du die Grenze?


Rechtlich schwierig. Moralisch vom Einzelfall abhängig. Wenn jemand sich beispielsweise nach einem Papst benennt, dann aber öffentlich anzügliche Dinge schreibt, würde ich das für eine Grenzüberschreitung halten. Nicht, dass man das unbedingt verbieten oder gar bestrafen sollte, das ist mehr eine persönliche Einschätzung.
03.03.2018 11:43 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das sind 2 verschiedene Schuhe.


Beide dürften hier kaum realisiert werden, da auch im zweiten Fall kaum ein Strafantragsberechtigter Kenntnis erlangen dürfte. Und ob man mit der bloßen Namensnennung überhaupt den Tatbestand verwirklichen kann, liegt bei einer Wahrscheinlichkeit von 1%.



da hat ein Redaxler eine andere Meinung!
03.03.2018 11:45 Uhr
Zitat:
da hat ein Redaxler eine andere Meinung!


Hier kann ein doler entweder nicht lesen oder er ist nicht in der Lage diesen Satz intellektuell zu verarbeiten.

Solange sich keine RL-Person auf den Schlips getreten fühlt.

Ich könnte den Satz ergänzen, vllt. hilft das bei der Verarbeitung..
Solange sich keine RL-Person auf den Schlips getreten fühlt, und der Mißbrauch nicht derart offensichtlich ist und ebenso offensichtlich dazu dient seinen niedrigsten Instinkten zu folgen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.03.2018 11:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2018 11:49 Uhr
Zitat:
Zitat:
da hat ein Redaxler eine andere Meinung!


Hier kann ein doler entweder nicht lesen oder er ist nicht in der Lage diesen Satz intellektuell zu verarbeiten.

Solange sich keine RL-Person auf den Schlips getreten fühlt.

Ich könnte den Satz ergänzen, vllt. hilft das bei der Verarbeitung..
Solange sich keine RL-Person auf den Schlips getreten fühlt, und der Mißbrauch nicht derart offensichtlich ist und ebenso offensichtlich dazu dient seinen niedrigsten Instinkten zu folgen.




also sollte ich in Zukunft mehr auf meinen Schlips achten und dich informieren?

Da müßte ich Dich mindestens dreimal am Tag ansprechen. Leider bist du aber öfters von der Arbeit kaputt und hörst deshalb nur mit Deinem linken Ohr.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.03.2018 11:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2018 11:53 Uhr
Zitat:
also sollte ich in Zukunft mehr auf meinen Schlips achten und dich informieren?

Es reicht vollkommen wenn Du Dich um Deine Ergüsse kümmerst. Damit dürftest Du vollständig ausgelastet sein.
Zumindest wenn Du den Kopf benutzt bevor Du tippst.
03.03.2018 11:55 Uhr
Nein!

Die Möglichkeit von Grenzüberschreitungen besteht und muß im Vorfeld bedacht werden.






P.S. Da auch auf Tiernamen u.a. zurückgegriffen wird hier,könnte es dabei vielleicht belassen bleiben, denn die Auswahl ist groß im Tierreich.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.03.2018 11:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2018 12:09 Uhr
Wäre Dubček nicht verstorben, dann könnte man vermuten, dass es sich bei diesem Profil um einen Fake handelt.....

http://www.dol2day.com/index.php3?position=1700&pid=44826

(nichts für ungut, dass ist nicht ernst gemeint)
03.03.2018 12:15 Uhr
Zitat:
Nein!

Die Möglichkeit von Grenzüberschreitungen besteht und muß im Vorfeld bedacht werden.


P.S. Da auch auf Tiernamen u.a. zurückgegriffen wird hier,könnte es dabei vielleicht belassen bleiben, denn die Auswahl ist groß im Tierreich.


Stimmt. Du kannst dich also beruhigt in "Harzkänguru" umbenennen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.03.2018 12:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2018 12:20 Uhr
Du hättest doch hier eher das Vorrecht, Dir einen Tiernamen zuzulegen @PozBlitz und es liegt doch da im Ermessen jedes Mitspielers selbst!


DEINE ständigen Empfehlungen, was hier andere zu tun hätten oder sollten, sind einfach überflüssig!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.03.2018 15:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2018 12:32 Uhr
Da gibt man ihr einmal Recht und dann ist es auch wieder nicht richtig. PozBlitz war es übrigens gar nicht sondern meine Wenigkeit.
03.03.2018 12:41 Uhr
Zitat:
Du hättest doch hier eher das Vorrecht, Dir einen Tiernamen zuzulegen @PozBlitz und es liegt doch da im Ermessen jedes Mitspielers selbt!


DEINE ständigen Empfehlungen, was hier andere zu tun hätten oder sollten, sind einfach überflüssig!


Mal ganz abgesehen von deiner längst überfälligen Selbstlöschung: Was quatscht du mich eigentlich jetzt schon von der Seite an, wenn ich gar nicht da bin, "harzhexe"?!?

03.03.2018 12:42 Uhr
Zitat:
Bei manchen könnte man auch den Strafbestand der Rufschädigung Verstorbener anwenden. Auf gut Deutsch: Leichenschändung.


Deswegen "bestattung"?

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