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Fragenübersicht Berlin fordert "sexuelle und geschlechtliche Identität" im Grundgesetz - unterstützt du diese Initiative?
1 - 19 / 19 Meinungen
11.04.2018 22:12 Uhr
Wenn ich mich mit dem Anliegen näher beschäftigen würde, dann würde ich es vermutlich unterstützen. Aber so eine Formulierung

Zitat:
"sexuelle und geschlechtliche Identität" im Grundgesetz


ist ja zum Davonlaufen! Kann man das nicht so formulieren, dass es auch ein Doofer versteht?

Was ich aber anmerken möchte, auch Angehörige der LGBTI-Community sind davon betroffen, dass Berlin das Bundesland mit der härtesten Hartz-Sanktionsquote von 5,3 Prozent ist. Sie würden sich sicher freuen, wenn sie nicht nur in der einen Eigenschaft geachtet werden würden sondern als Menschen insgesamt.
11.04.2018 22:14 Uhr
Nein, ich sehe dazu keinen Anlass. Wer sich diskriminiert fühlt, kann bereits auf Grundlage aktueller Gesetze aktiv werden. Man muss nicht jede denkmögliche Lebensweise ins Grundgesetz explizit aufnehmen.
11.04.2018 22:53 Uhr
Es wird immer blöder.
11.04.2018 23:01 Uhr
Zitat:
Es wird immer blöder.


Nein, ich schreibe nicht, was mir gerade durch den Kopf geht.
11.04.2018 23:03 Uhr
Konkret geht es um die Erweiterung des Art. 3 III Grundgesetz und da fehlt meiner Meinung nach die sexuelle Identität.

Aktuell lautet er folgendermaßen:

Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Das Geschlecht ist ja schon abgedeckt.
11.04.2018 23:09 Uhr
Zitat:
Das Geschlecht ist ja schon abgedeckt.


Geschlecht und sexuelle Identität sind doch aber zwei Paar Schuhe.
Der Passus "Geschlecht" stellt imho ausschließlich auf die (u.a. berufliche) Gleichstellung von Männern und Frauen ab.
Wem schadet es denn, wenn jeder Mensch auch in seiner sexuellen Identität geschützt ist?
11.04.2018 23:16 Uhr
Zitat:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Damit sind auch Leute mit Geschlechtsidentitätsstörungen geschützt.

Versuche, das Grundgesetz zum Witzblättchen umzuformulieren hingegen grenzen an Verfassungsfeindlichkeit.

11.04.2018 23:18 Uhr
@Calbenser

Hast du meinen Kommentar nicht richtig gelesen? Bisschen weiter oben schreibe ich, dass die sexuelle Identität meiner Meinung nach fehlt. Was nicht fehlt, ist die geschlechtliche Identität. Die Trennung von "sex" und "gender" kann man im Deutschen so nicht mühelos sprachlich darstellen.
11.04.2018 23:22 Uhr
Zitat:
@Calbenser

Hast du meinen Kommentar nicht richtig gelesen? Bisschen weiter oben schreibe ich, dass die sexuelle Identität meiner Meinung nach fehlt. Was nicht fehlt, ist die geschlechtliche Identität. Die Trennung von "sex" und "gender" kann man im Deutschen so nicht mühelos sprachlich darstellen.


Hast recht, das hatte ich missverstanden, war auch verwundert. Sorry.
12.04.2018 00:09 Uhr
Sollen sie es halt fordern, ich hab auch nichts dagegen, dass es ins Grundgesetzt kommt.

Da steht eh viel drin, wo der Staat sich dann letztlich nix draus macht.

Herzblut würde ich in diese Initiative aber nicht stecken.
12.04.2018 06:23 Uhr
Zitat:
Konkret geht es um die Erweiterung des Art. 3 III Grundgesetz und da fehlt meiner Meinung nach die sexuelle Identität.

Aktuell lautet er folgendermaßen:

Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Das Geschlecht ist ja schon abgedeckt.


Sollen sie schreiben:

Zitat:
Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.


Und gut ist.
12.04.2018 07:49 Uhr
Eher ja - Angaben sollten so genau wie möglich sein.
12.04.2018 07:49 Uhr
Zitat:
Es wird immer blöder.


12.04.2018 07:51 Uhr
Zitat:
Damit sind auch Leute mit Geschlechtsidentitätsstörungen geschützt.


Für "Bilch" muss man vermutlich einen Extraabsatz erstellen.
12.04.2018 07:52 Uhr
Zitat:

Sollen sie schreiben:

Zitat:
Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.


Und gut ist.


Eine sehr gute, auch sprachlich elegante Lösung.
12.04.2018 08:28 Uhr
@ Compadre und Poz

Ich finde, ihr macht es euch da zu einfach.
Dass verschiedene Gruppen explizit im GG stehen, hat ja Gründe - Diskriminierung eben. Die ja trotzdem teilweise immer noch stattfindet, gegen die man sich aber dank der besonderen Schutznorm besser wehren kann.
12.04.2018 09:00 Uhr
@Compadre

Ganz unrecht hast du nicht, denn Antidiskriminierung kann ja schon aus Art. 3 I abgeleitet werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Nur schadet eine gewisse Konkretisierung nicht und die findet ja im Art. 3 III auch statt. Ich verweise auf die Argumentation von Calbenser.
12.04.2018 12:38 Uhr
Zitat:
@ Compadre und Poz

Ich finde, ihr macht es euch da zu einfach.
Dass verschiedene Gruppen explizit im GG stehen, hat ja Gründe - Diskriminierung eben. Die ja trotzdem teilweise immer noch stattfindet, gegen die man sich aber dank der besonderen Schutznorm besser wehren kann.


Mir macht die zu erwartende Anzahl besonderer Schutznormen Sorge.

Er, sie, es, unentschlossen, Bäcker, Studierte, Rothaarige, Einarmige, Linkshänder, Panzerknacker, Österreichstämmige, etc. pp...

Etwas spitzfindig vielleich, aber auch nicht ganz aus der Luft gegriffen.

Wenn da steht "alle", dann sind eben auch "alle" gemeint.
12.04.2018 14:21 Uhr
"niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden" ist schon Lange in Frage gestellt - denn was einst als Gleichberechtigung gedacht war, wird zunehmend als Gleichstellung entwertet.

Warum manchmal Identität etwas tolles und manchmal etwas schlechtes sein soll ist auch fragwürdig.

Denn Mensch als Mensch, also als Wesen mit individueller Würde, behandeln und nicht wegen jedem Schiss mehr Trennendes als Verbindendes - auch noch gesetzlich - verewigen.
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