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Fragenübersicht Würdest Du auch Fotos Deiner Unterwäsche im Netz öffentlich zur Schau stellen?
1 - 8 / 8 Meinungen
15.11.2018 06:44 Uhr
Da frage ich mich wie dumm-dreist Männer sein können.
15.11.2018 06:45 Uhr
Ist ein offener Hemdkragen auch das Zeichen dafür, dass der Träger gewürgt werden will?
15.11.2018 08:12 Uhr
Nein. Und zum Hintergrund: Das sind doch die üblichen Ausreden...
15.11.2018 09:22 Uhr
Es kommt ganz darauf an, was ich damit erreichen wollte - momentan fällt mir da nichts ein.
15.11.2018 09:30 Uhr
Jedenfalls sind die öffentliche Zurschaustellung von Unterwäsche oder auch nur das Tragen von Reizwäsche kein Freibrief für eine Vergewaltigung.


@Barneby

Verklickt, das hätte eine Zustimmung werden sollen.
15.11.2018 22:54 Uhr
Die zu erwartenden dümmlichen Reaktionen hier und in den sozialen Netzwerken.
Zitat:
In ihrem Plädoyer vor Gericht argumentierte die Verteidigung, dass die junge Frau Reizwäsche getragen hatte. Sie deutete an, dass diese Tatsache als Einwilligung verstanden werden könnte.

1. Die Verteidigung kann nicht "argumentieren, dass die junge Frau Reizwäsche getragen hatte". Sie kann es feststellen, aussagen bzw. wahrheitsgemäß oder wahrheitswidrig behaupten.
2. "Sie deutete an, dass..." ist normalerweise gleichbedeutend mit "Das hat sie nie gesagt." Vermutlich hat die Verteidigung lediglich eine Argumentation genutzt, in der die Unterwäsche ein Faktor von vielen war, der für die andere Partei eine Interpretation der Situation möglich machte, die von der Interpretation der anderen Partei abweicht. Sowas machen Anwälte, das sollen sie auch, schließlich spielt die Frage nach dem Vorsatz eine entscheidende Rolle bzgl. der Strafbarkeit einer sexuellen Handlung. Hätte die Verteidigung gemeint, dass das Tragen bestimmter Kleidungsstücke aus rechtlicher Sicht eine Einwilligung zum Sex darstellen könnte, hätte sie das so gesagt und nicht wirr irgendwas angedeutet.
16.11.2018 07:56 Uhr
@August

Zitat:
Hätte die Verteidigung gemeint, dass das Tragen bestimmter Kleidungsstücke aus rechtlicher Sicht eine Einwilligung zum Sex darstellen könnte, hätte sie das so gesagt und nicht wirr irgendwas angedeutet.


Lach, deine hohe Meinung von anwaltlicher Vertretung in allen Ehren, aber da werden doch des öfteren merkwürdige Pirouetten gedreht.
16.11.2018 15:02 Uhr
Zitat:
@August

Zitat:
Hätte die Verteidigung gemeint, dass das Tragen bestimmter Kleidungsstücke aus rechtlicher Sicht eine Einwilligung zum Sex darstellen könnte, hätte sie das so gesagt und nicht wirr irgendwas angedeutet.


Lach, deine hohe Meinung von anwaltlicher Vertretung in allen Ehren, aber da werden doch des öfteren merkwürdige Pirouetten gedreht.

Es geht nicht um Schwafeleien, sondern um den Zweck von Schwafeleien. Der Anwalt versucht, die subjektive Situation und Interpretation des Beschuldigten aufzuzeigen, weil die im Recht eine Rolle spielen können, nämlich z.B., wenn es um die Vorsätzlichkeit einer strafbewehrten Handlung geht. Er versucht garantiert nicht, bestimmte objektive Handlungen als strafbar bzw. als strafverwehrend darzustellen, wenn das Gesetz dies eindeutig nicht möglich macht. Das kapieren diese seltsamen Internetaktivisten gerne mal nicht.
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