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Fragenübersicht Findest Du es in Ordnung, wenn das uneinvernehmliche Entfernen des Präservatives gestraft wird?
1 - 11 / 11 Meinungen
21.12.2018 13:41 Uhr
Wenn er den Gummi runterzieht oder nicht raufgibt und es ihr nicht sagt und somit gegen ihren Willen handelt, dann ist das nachvollziehbar.

Es geht hier um viele Faktoren. Von der Schwangerschaft bis hin zu Krankheiten.
21.12.2018 13:41 Uhr
"wenn Männer absichtlich und ohne Einverständnis ihrer Sexualpartnerin während des Geschlechtsverkehrs das Kondom entfernen."

> Es liegt an der Partnerin, wie sie darauf reagiert. Wenn sie das anzeigt und es so war und nachgewiesen wird, wird es zurecht bestraft.
21.12.2018 13:53 Uhr
So sehr ich in der Theorie es richtig finde frage ich mich, wie man ohne ein Geständnis das nachweisen soll?
21.12.2018 13:55 Uhr
Zitat:
So sehr ich in der Theorie es richtig finde frage ich mich, wie man ohne ein Geständnis das nachweisen soll?



> Das ist da immer der Knackpunkt - im Zweifel Aussage gegen Aussage. Außerdem ist das Thema brandneu. Man wird sehen, wie die Gerichte hier urteilen.
21.12.2018 14:03 Uhr
Ich wette, wenn die Frau behauptet, sie habe die Pille genommen und es nicht getan hat, würden die Gerichte es ganz anders bewerten. Bestraft wird wie üblich nicht die Frau, sondern der Typ, der unter lautem Beifall der Feministin zur Zahlung bis ans Lebensende verpflichtet wird.
21.12.2018 14:09 Uhr
Zitat:
Ich wette, wenn die Frau behauptet, sie habe die Pille genommen und es nicht getan hat, würden die Gerichte es ganz anders bewerten. Bestraft wird wie üblich nicht die Frau, sondern der Typ, der unter lautem Beifall der Feministin zur Zahlung bis ans Lebensende verpflichtet wird.



> Es geht ja nicht nur um Schwangerschaften, sondern auch um Geschlechts- und andere Krankheiten. Das ist noch ein Unterschied zum Nichtverhüten mit der Pille.
21.12.2018 14:11 Uhr
Bei Pille wurde ja argumentiert, dass das Geld für das Kind da ist und somit man eigentlich nicht das Geld der betrügerischen Frau zahlt, sondern dem Kind zum Unterhalt.

Dann wäre natürlich interessant, ob das Geld auch für das Kind verwendet wird. Hier müsste man dann Einsicht erhalten.
21.12.2018 14:22 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich wette, wenn die Frau behauptet, sie habe die Pille genommen und es nicht getan hat, würden die Gerichte es ganz anders bewerten. Bestraft wird wie üblich nicht die Frau, sondern der Typ, der unter lautem Beifall der Feministin zur Zahlung bis ans Lebensende verpflichtet wird.



> Es geht ja nicht nur um Schwangerschaften, sondern auch um Geschlechts- und andere Krankheiten. Das ist noch ein Unterschied zum Nichtverhüten mit der Pille.

Nein, es geht darum, dass der Geschlechtsverkehr in dieser Form gegen den Willen der Frau ausgeführt und damit als Vergewaltigung gewertet wurde. Die Straftat war die Vergewaltigung, nicht das Aussetzen einer Gesundheitsgefahr. Und wenn die Frau die Pille gegen ausdrückliche Vereinbarung nicht genommen hat, ist das selbstverständlich ebenso eine Art von Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Mannes.
21.12.2018 14:24 Uhr
"Nein, es geht darum, dass der Geschlechtsverkehr in dieser Form gegen den Willen der Frau ausgeführt und damit als Vergewaltigung gewertet wurde. Die Straftat war die Vergewaltigung,"


> Eben nicht Vergewaltigung. Das deutsche Gericht hat hier erstmals den Begriff "Stealthing" angewandt und ist eben nicht von Vergewaltigung ausgegangen. Daher fiel das Strafmaß auch geringer aus.
21.12.2018 14:31 Uhr
Zitat:
"Nein, es geht darum, dass der Geschlechtsverkehr in dieser Form gegen den Willen der Frau ausgeführt und damit als Vergewaltigung gewertet wurde. Die Straftat war die Vergewaltigung,"


> Eben nicht Vergewaltigung. Das deutsche Gericht hat hier erstmals den Begriff "Stealthing" angewandt und ist eben nicht von Vergewaltigung ausgegangen. Daher fiel das Strafmaß auch geringer aus.

Gut, geht aus dem Hintergrundausschnitt nicht hervor, da wird nur das Vergewaltigungsurteil aus der Schweiz ausgeführt.
Trotzdem ist natürlich eine ungewollte Schwangerschaft mit anschließender finanzieller Ausblutung potenziell ein ebenso großer oder größerer Einschnitt im Leben wie die ein oder andere Krankheit. Will man da klar trennen und lediglich die Zusatzgefahr durch Krankheiten bestrafen, dürfte nicht das Kondomabziehen bestraft werden, sondern nur das Kondomabziehen in Kombination mit vorheriger fehlender Gesundheitsvorsorge. Am Ende läuft es auf Willkür hinaus, wenn hier ein einseitig gegen den Mann gerichtetes Recht geschaffen wird, das bei Frauen nicht analog angewendet wird.
21.12.2018 20:28 Uhr
Welchen Straftatbestand soll das denn erfüllen?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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