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Fragenübersicht Hältst Du ein Schiedsgerichtsverfahren wegen einer Chataussage für sinnvoll, wenn kein Screenshoot beigelegt ist?
1 - 20 / 49 Meinungen+20Ende
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12.02.2019 10:13 Uhr
Selbst wenn wir davon ausgehen, dass man einen Screenshoot fälschen kann, so ist doch die Frage zu stellen, ob eine Anzeige eines Chatzitates ohne Screenshoot irgendeine Beweiskraft haben kann, da es sich um eine Anzeige ohne Beleg handelt.

Das hätte ich mal gerne in der Theorie mit der community abgehandelt, welche Meinungen hierzu vorhanden sind.
12.02.2019 10:13 Uhr
Screenshots finde ich stasimäßig. Ich würde jede Anzeige mit Screenshot aus Prinzip zurückweisen.
12.02.2019 10:14 Uhr
@Maduro

Eine Anzeige ohne Screenshoot ist eine Anzeige ohne Beleg, die sollte man erst recht zurückweisen.
12.02.2019 10:14 Uhr
Zitat:
@Maduro

Eine Anzeige ohne Screenshoot ist eine Anzeige ohne Beleg, die sollte man erst recht zurückweisen.


Scrennshots sind Spitzelei.
12.02.2019 10:15 Uhr
@Maduro

Eine Anzeige aus dem Chat ohne Beleg ist in Ordnung für Dich ?
12.02.2019 10:15 Uhr
Zitat:
@Maduro

Eine Anzeige aus dem Chat ohne Beleg ist in Ordnung für Dich ?


Ja.
12.02.2019 10:18 Uhr
Zitat:
Zitat:
@Maduro

Eine Anzeige aus dem Chat ohne Beleg ist in Ordnung für Dich ?


Ja.


Dann könnte ich aber auch Zitate verfälschen. Ein kleines Wort genügt oft um einen Satz zu verschärfen, dass es zu einer Sanktionierung führt. Somit kann ich Sinne verfälschen und verändern.

Warte ich einfach bis das draußen ist aus der aktuellen Chatgeschichte.

Das öffnet dann der Willkür Tür und Angel.

Oder jeder wird sich eben Screenshooten Tag und Nach, damit er solchen Spielen nicht ausgeliefert ist.

Aber auch das ist sinnvoll.

Daher entweder Redaxverifiziert (Ja das wurde so gesagt (sofern das im Hintergrund doch gesichert wird) oder eben doch Screenshoot.
12.02.2019 10:54 Uhr
Ich finde es armselig, eine getätigte Äußerung zu bestreiten, nur weil kein Screenshot beigefügt ist.

Ansonsten kann man auch Screenshots manipulieren.
12.02.2019 11:04 Uhr
Zitat:
Ich finde es armselig, eine getätigte Äußerung zu bestreiten, nur weil kein Screenshot beigefügt ist.

Ansonsten kann man auch Screenshots manipulieren.


Es geht hier um einen Beleg. Wie auch um eine Rechtssicherheit.
12.02.2019 11:05 Uhr
Armselig finde ich es, wenn man etwas ohne Beleg behauptet.

Natürlich wird man sich einer solchen Anklage nicht ernsthaft stellen. Warum sollte man auch. Ohne Beleg gehe ich doch darauf gar nicht ein. Das ist eine formale Frage.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.02.2019 11:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.02.2019 11:07 Uhr
Ist das Schiedsgericht im allgemeinen noch sinnvoll, wenn man sich die vergangenen Entscheide betrachtet?

Ich sehe das Ganze nur noch neutral....

12.02.2019 12:10 Uhr
Zitat:
Es geht hier um einen Beleg. Wie auch um eine Rechtssicherheit.


Dir geht es in jedem Verfahren und bei jeder Kritik nur darum, möglichst ohne Sanktion aus der Nummer wieder rauszukommen - entweder durch zurückrudern, oder durch Argumentation, die Deine Feigheit belegt - aber eben nicht Deine Rechtschaffenheit.

An Deiner Stelle würde ich zu der Aussage stehen und Dich schlicht entschuldigen - das Verfahren wäre dann schon fast nebensächlich.

Aber Dir fehlt es in dieser Hinsicht offensichtlich an Chuzpe und wirklicher Einsicht.
12.02.2019 14:49 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich finde es armselig, eine getätigte Äußerung zu bestreiten, nur weil kein Screenshot beigefügt ist.

Ansonsten kann man auch Screenshots manipulieren.


Es geht hier um einen Beleg. Wie auch um eine Rechtssicherheit.


Auch der Chat ist ein Spielelement des Spieles Dol2day.

Wenn sich ein User im Chat im Ton vergriffen hat und das angezeigt werden soll, ist ein Screenshot für mich ein Beleg, dass es den Vorfall gab.



12.02.2019 14:50 Uhr
@Barneby

Du lässt aber auch Anzeigen ohne Screenshoot durch bzw die Sokos.

Darum ging es mir in dieser Umfrage.
12.02.2019 14:53 Uhr
Bzw ist der Link auch untauglich, weil er immer nur eine gewisse Zeilenanzahl einen gewissen Zeitraum wiedergibt.

Somit die fragwürdige Passage auch irgendwann, bzw auf jeden Fall während des Verfahrens draußen ist.
12.02.2019 15:50 Uhr
Türkis, es wurden nie Screenshots beigefügt. Soweit ich mich erinnere, gibt es auch keine Möglichkeit, einen Screenshot zur Anzeige hochzuladen.

Ich halte das ganze für eine Nebelkerze von dir. Es geht einzig und allein um die Frage, ob du zu dem stehst, was du hier schreibst oder ob du mit haarsträubenden Winkelzügen versuchst, Sanktionsfreiheit für deine Äußerungen zu erreichen.
12.02.2019 15:57 Uhr
Zitat:
Soweit ich mich erinnere, gibt es auch keine Möglichkeit, einen Screenshot zur Anzeige hochzuladen.


Du kannst es wohl selbst hochladen (es gibt genügend Portale im Netz) und dann das Bild über den bekannten IMG-Befehl.....

Wenn man das nicht kann, dann ist man wahrlich unfähig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.02.2019 15:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.02.2019 16:07 Uhr
Türkis,
Wenn ein Screenshot erforderlich sein sollte, muss das in den Regeln hinterlegt sein und eine technische Lösung zum Upload her.

Wie gesagt - ich halte das für eine Alibi-Diskussion.

Entscheidend ist, ob du zu deinen Aussagen stehst oder nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.02.2019 16:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
12.02.2019 16:25 Uhr
@J.Bercow

Es tut mir leid, aber anscheinend kann man Dir nicht vermitteln, dass zu einer Rechtsstaatssimulation auch gehört, dass man eine saubere Beweisführung hat.

Eine Beleg aus einem Chat, der irgendwann für Normaldoler verschwindet ist kein Beleg.

Das ist ein Nichts.

12.02.2019 16:50 Uhr
Sinnlose Diskussion.
Die Regeln sind klar.
Ein direkter Beleg ist nicht zwingend.

Das ist derzeit Fakt.

Kann man ändern. Jeder weiß wie man es ändern kann. Auf gehts..
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