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Fragenübersicht BGH: Unfallraser ist Mörder. Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. Wie bewertest Du das?
1 - 8 / 8 Meinungen
02.03.2019 15:52 Uhr
Zitat:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

Das mag im vorliegenden Fall zutreffen, weil der Täter eine Straftat verdecken wollte, aber generell ... Ich weiß nicht.
02.03.2019 15:54 Uhr
Tötet man einen Menschen aus niedrigen Beweggründen, wenn man im Rahmen eines illegalen Autorennens die Gewalt über sein Fahrzeug verliert? Ja, und zwar mit gemeingefährlichen Mitteln.

Ok, ich weiß es anscheinend doch.
02.03.2019 16:47 Uhr
Bald wird man sich nicht mehr mit Unwissenheit herausreden können und jeder gemeingefährliche Raser wird zu unterstellen sein, dass er die Konsequenzen seines Handelns kennen musste.
02.03.2019 17:13 Uhr
Sicherlich gibt es Unfälle, die vermeidbar gewesen wären wenn....

aber dieses "wenn" ist nicht passiert. Bei solchen Unfällen ist der Verursacher oft schon durch das Leid, dass er angerichtet hat bestraft.

Anders sieht es bei Rasern aus, die an illegalen Rennen teilnehmen.

Da weiß jeder Teilnehmer, dass es gefährlich ist


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.03.2019 17:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.03.2019 19:03 Uhr
die mord-definition im strafgesetzbuch ist unter juristen sowieso umstritten, da "niedere beweggründe" noch eine formulierung aus brauner vergangenheit ist.

davon abgesehen nehmen raser den tod anderer billigend in kauf, was entsprechend bestraft werden sollte.
02.03.2019 19:59 Uhr
Er hat den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen, um der Polizei zu entkommen. Klassisches Mordmerkmal, daher keine Ãœberraschung. In anderen "Raserurteilen" hat der BGH, zu Recht, keine Mordmerkmale gesehen und diese Urteile aufgehoben.
02.03.2019 22:54 Uhr
Dieser Raser ist ein Mörder.
03.03.2019 00:06 Uhr
Ich halte davon nichts. Es ist sicher nachvollziehbar, dass Richter hier meinen, eine Rechtslücke schließen zu müssen - schließlich wird das rücksichtslose Rasen ohne Licht auf der Gegenfahrbahn unter billigender Inkaufnahme von Opfern zu Recht im gesunden Rechtsempfinden vieler mit Mord gleichgesetzt - aber richtig ist es dennoch nicht. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt und nicht die Richter, die Definitionen scheinbar recht willkürlich verändern können, wenn es ihnen gerade opportun erscheint. Hat dann nur nicht mehr viel mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
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