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Fragenübersicht [Themenwoche Geschlechtergerechtigkeit] Ist das Entgelttransparenzgesetz ein richtiger Schritt zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Berufsleben?
1 - 7 / 7 Meinungen
14.03.2019 23:21 Uhr
Ja, durchaus - aber das Gesetz ist erst wirklich effektiv, wenn Betriebsräte darüber wachen, dass es auch Anwendung findet (gem. §80 BetrVG)
15.03.2019 00:00 Uhr
Ich bin da skeptisch. Wenn Frauen weniger verdienen weil sie sich weniger trauen, mehr Geld zu fordern, warum sollen sie sich plötzlich trauen, solche Anfragen zu stellen? Ist doch letztlich im Ergebnis dasselbe.

Und bei großen Firmen, wo die einzelnen Abteilungsleiter Gehälter festlegen, werden diese auch zwischen unterschiedlichen Geschäftsstellen nicht unbedingt vergleichbar sein...

Es gibt Firmen, die tatsächlich das "Gesamtbild" beobachten, neulich gab es z.B. bei Google eine großangelegte Untersuchung ( https://www.cnbc.com/2019/03/04/google-found-its-underpaying-some-men-as-it-studies-wage-equity.html ) - aber es ist eher die Minderheit.
15.03.2019 12:53 Uhr
Das spielt doch in der Praxis oder bei denjenigen, die nicht sowieso in größeren, tariflich gebundenen Betrieben arbeiten, gar keine Rolle.
16.03.2019 00:39 Uhr
Als ich vor knapp anderthalb Jahrzehnten in Niebüll komparative Irrumatik studierte, wusste ich bereits, dass das, was man heute als GWG zu identifizieren können meint, zu einem der erlesensten neuen Beinkleider im begehbaren Kleiderschrank des Kaisers werden würde.
16.03.2019 09:55 Uhr
Zitat:
Das spielt doch in der Praxis oder bei denjenigen, die nicht sowieso in größeren, tariflich gebundenen Betrieben arbeiten, gar keine Rolle.


Das ist schlicht: Falsch!
16.03.2019 22:29 Uhr
@Anteros

Das ist schlicht die Realität für viele Arbeitnehmer, dass vieles was gut gemeint ist, nicht bei ihnen ankommt...
17.03.2019 15:18 Uhr
Das wird wirkungslos sein. De facto gibt es längst gleiche Bezahlung. Alle diesbezüglich vorgebrachten Gegenstudien sind bei näherer Betrachtung ideologischer Schwachsinn. Selbst wenn man annehmen sollte, dass es angeblich noch minimale Unterschiede gibt, wird der jeweilige Arbeitgeber diese begründen können, ohne dass er sich auf die wohl nirgendwo vorhandene prinzipielle Schlechterstellung von Frauen berufen müsste.

Im Übrigen ist so ein Gesetz natürlich verlogen, wenn der Gesetzgeber im eigenen Zuständigkeitsbereich (Öffentlicher Dienst) gleichzeitig Gesetze in Kraft hält, die eine Ungleichbezahlung aufgrund des Geschlechts zwingend vorschreiben.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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