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Fragenübersicht Würdest du ein Verbot des Fotografierens unter Röcke befürworten?
1 - 20 / 20 Meinungen
28.04.2019 11:05 Uhr
Ja natürlich.

Das ist wieder ein schönes Beispiel, in dem das Fehlverhalten einzelner eine Regelung auslöst, die letztlich nur für diese Wenigen anwendbar sein wird.
28.04.2019 11:25 Uhr
In diesem Fall würde ich sogar Notwehrmaßnahmen der Fotografierten unter der Zuhilfenahme von Kanthölzern und Morgensternen befürworten.

Bis das Verbot durch ist, gehe ich jedenfalls nicht mit einem Rock bekleidet nach draußen.
28.04.2019 12:08 Uhr
Ja, absolut. Allerdings wer soll das alles kontrolieren? Spinner, die das machen, wird es immer geben.
28.04.2019 20:57 Uhr
Wenn man alles verbieten würde, was asozial ist, wäre der Bundestag ein Jahr lang nur damit beschäftigt.

Es ist wie mit dem Drittes-Geschlecht-Unsinn. Es betrifft nur wenige, aber durch die mediale Aufmerksamkeit werden dann irgendwann Gesetze erlassen oder geändert. Man sollte sich fragen, ob man in einer Gesellschaft leben möchte, in der virtuelle und mediale Schreihälse dafür sorgen können, dass die Rechtsordnung geändert wird.
28.04.2019 21:00 Uhr
Zitat:
Wenn man alles verbieten würde, was asozial ist, wäre der Bundestag ein Jahr lang nur damit beschäftigt.


Ich halte das nicht nur für asozial, sondern für einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht mit Blick auf die sexuelle Komponente. Ein strafrechtliches Eingreifen i.S.e. Gesetzes halte ich bei Überschreitung der kritischen Fallzahl deshalb für geboten.
28.04.2019 21:15 Uhr
@Ratio legis

Selbst das Aufnehmen von Bildern in der Wohnung (!) des Opfers, auf denen das Gesicht des Opfers zu sehen ist und diese Aufnahmen verbreitet werden, wird mit maximal 2 Jahren Haft bestraft. Und das ist die Höchststrafe, d. h. sie wird vermutlich niemals verhängt werden.

Welchen Strafrahmen schlägst du denn bei dieser Tat vor, wenn das Opfer nichts von der Tat weiß, niemals davon erfährt und sein Gesicht nicht aufgenommen wird, d. h. niemals dadurch irgendwie beschädigt werden könnte?
28.04.2019 21:21 Uhr
Es ist mir so lang wie breit.
Halte es aber für Alarmismus und befürchte es dient eher der Profilierung der Initiatoren als der Abwehr, gar Bestrafung von ein Freaks deren Vorhandensein im Promillebereich anzusiedeln ist.
28.04.2019 21:24 Uhr
Wenn ich mit einem Rock unterwegs bin...und jemand schießt ein Foto von unten...dann habe ich kein Problem damit
29.04.2019 07:00 Uhr
Zitat:
Wenn man alles verbieten würde, was asozial ist, wäre der Bundestag ein Jahr lang nur damit beschäftigt.

Es ist wie mit dem Drittes-Geschlecht-Unsinn. Es betrifft nur wenige, aber durch die mediale Aufmerksamkeit werden dann irgendwann Gesetze erlassen oder geändert. Man sollte sich fragen, ob man in einer Gesellschaft leben möchte, in der virtuelle und mediale Schreihälse dafür sorgen können, dass die Rechtsordnung geändert wird.


Zumindest dann, wenn man Unterrockfotograf ist.
29.04.2019 07:01 Uhr
Zitat:
Wenn ich mit einem Rock unterwegs bin...und jemand schießt ein Foto von unten...dann habe ich kein Problem damit


Du kannst Dir ja ein Schild mit ebendieser Aussage umhängen - vielleicht hilfst Du damit ja ein paar Spinnern beim Druckabbau.
29.04.2019 13:34 Uhr
Zitat:
Ja, absolut. Allerdings wer soll das alles kontrolieren? Spinner, die das machen, wird es immer geben.



> Das ist ja bei vielen Dingen ein Argument. Allerdings geht es ja darum, dass - in dem Fall - Frauen das dann zumindest anzeigen können, wenn es strafbar ist.
29.04.2019 13:43 Uhr
Zitat:
@Ratio legis

Selbst das Aufnehmen von Bildern in der Wohnung (!) des Opfers, auf denen das Gesicht des Opfers zu sehen ist und diese Aufnahmen verbreitet werden, wird mit maximal 2 Jahren Haft bestraft. Und das ist die Höchststrafe, d. h. sie wird vermutlich niemals verhängt werden.

Welchen Strafrahmen schlägst du denn bei dieser Tat vor, wenn das Opfer nichts von der Tat weiß, niemals davon erfährt und sein Gesicht nicht aufgenommen wird, d. h. niemals dadurch irgendwie beschädigt werden könnte?


Das sind doch aber ganz unterschiedliche Schutzzwecke - Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches auf der einen und Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auf der anderen Seite.
29.04.2019 14:58 Uhr
Mich würde der Gesetzestext interessieren um das zu diskutiern.
Der eine fotografiert gerne unter den Rock der andere auf den Arsch in der engen Hose, der nächste hat eine Vorliebe für Dekoltees, ...

Muss man dann ins Gefängnis wenn man ein Gruppenfoto am Strand macht und im Hintergrund eine mit nem Tanga ins Bild läuft?
29.04.2019 15:03 Uhr
Zitat:
und Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auf der anderen Seite.


Sie kann doch selbstbestimmt die Röcke so anziehen das Mann sich auf der Rolltreppe hinten dran fragt ob das sein muss.
29.04.2019 15:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ja, absolut. Allerdings wer soll das alles kontrolieren? Spinner, die das machen, wird es immer geben.



> Das ist ja bei vielen Dingen ein Argument. Allerdings geht es ja darum, dass - in dem Fall - Frauen das dann zumindest anzeigen können, wenn es strafbar ist.


Wieso sollen das nur Frauen anzeigen dürfen?
29.04.2019 15:04 Uhr
Zitat:
Muss man dann ins Gefängnis wenn man ein Gruppenfoto am Strand macht und im Hintergrund eine mit nem Tanga ins Bild läuft?

Kaum.
Das wäre Beiwerk.

Du könntest es sogar absichtlich machen wenn Du einen künstlerischen Anspruch nachweisen kannst.
29.04.2019 15:06 Uhr
Zitat:
Du könntest es sogar absichtlich machen wenn Du einen künstlerischen Anspruch nachweisen kannst.


Der ist beim Upskirting ja wohl gegeben.
Und einen wissenschftlichen kann man auch vermuten.
29.04.2019 15:20 Uhr
Zitat:
Der ist beim Upskirting ja wohl gegeben.

Eher nicht.
Fleckige Schlüpper hab ich noch nicht auf dem Kunstmarkt gesehen..
29.04.2019 15:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ja, absolut. Allerdings wer soll das alles kontrolieren? Spinner, die das machen, wird es immer geben.



> Das ist ja bei vielen Dingen ein Argument. Allerdings geht es ja darum, dass - in dem Fall - Frauen das dann zumindest anzeigen können, wenn es strafbar ist.


Wieso sollen das nur Frauen anzeigen dürfen?



> In der Tat, schlecht formuliert. Und in Schottland soll es so ein Gesetz auch für Kilts geben.
29.04.2019 19:52 Uhr
Zitat:
Das sind doch aber ganz unterschiedliche Schutzzwecke - Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches auf der einen und Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auf der anderen Seite.


Grundsätzlich geht es hier eher um den Lebensbereich als die sexuelle Selbstbestimmung. Aber auch schon Letzteres wurde verurteilt, nämlich dann, wenn jemand Nacktbilder einer Person dazu nutzt, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen.
Aber auch das wäre - extrem - schwerwiegender als "Upskirting".

Ich bleibe dabei: Asoziales Verhalten ist es ohne Frage. Aber das Strafrecht als ultima ratio erscheint mir hier, vor allem im Vergleich zu anderen Delikten (s. mein letzter Beitrag), zu scharf.

Und als Ordnungswidrigkeit (Belästigung) könnte man es bereits ahnden, d. h. in gewissem Sinne ist es bereits verboten.
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