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Fragenübersicht Hat dein Lebenspartner Vollmachten für z.B. dein Konto, Entscheidungsvollmachten, etc.?
1 - 15 / 15 Meinungen
01.05.2019 11:07 Uhr
Mir fehlt hier die Antwortoption "Ich bin Single".
01.05.2019 11:10 Uhr
Der Lebenspartner sollte für den Fall, daß man selber, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, nicht handlungsfähig ist, entsprechende Vollmachten haben.

Solange obiger Fall nicht eintritt, kann man dem Partner derartige Vollmachten einräumen, muss aber nicht.
01.05.2019 11:10 Uhr
Zitat:
Mir fehlt hier die Antwortoption "Ich bin Single".

Jein.

Als Single ist die Frage freilich gänzlich uninteressant, aber die Prämisse ist ja tatsächlich quasi "Wenn man einen Lebenspartner hat, ....".
01.05.2019 11:30 Uhr
Ja, hat er, genauso umgekehrt.
01.05.2019 11:30 Uhr
Es ist auf jeden Fall kein Fehler, wenn man jemanden den man vertraut einen Kontozugang gibt. Da sollte man eben an eine Situation denken, wie auch an Krankheit, aber auch an den Todesfall.

Wenn z.b nur einer gearbeitet hat, dann steht der Andere dann ohne Geld da.

Aber man sollte auch bedenken, dass es bei gemeinsamer Kontoinhaberschaft (nicht nur Zeichnungs und Zugangberechtigt) nicht im vollen Umfang dann in die Erbschaft reinfällt. Ob Erbschaftssteuer im Land da ist oder nicht, auf jeden Fall schneidet der Notar dann mit und dann eben weniger.
01.05.2019 11:39 Uhr
Jepp.
War ein Aspekt der Heirat, die vieles in dieser Angelegenheit vereinfacht.
01.05.2019 11:40 Uhr
Zitat:
Es ist auf jeden Fall kein Fehler, wenn man jemanden den man vertraut einen Kontozugang gibt. Da sollte man eben an eine Situation denken, wie auch an Krankheit, aber auch an den Todesfall.

Wenn z.b nur einer gearbeitet hat, dann steht der Andere dann ohne Geld da.

Aber man sollte auch bedenken, dass es bei gemeinsamer Kontoinhaberschaft (nicht nur Zeichnungs und Zugangberechtigt) nicht im vollen Umfang dann in die Erbschaft reinfällt. Ob Erbschaftssteuer im Land da ist oder nicht, auf jeden Fall schneidet der Notar dann mit und dann eben weniger.


Ich kann nicht ganz folgen. Wenn nur Einer arbeitet und es deswegen nur ein Konto gibt haben doch Beide darauf uneingeschränkten Zugriff.

01.05.2019 11:48 Uhr
@Barneby

Angenommen, es hat nur einer gearbeitet und es gibt nur ein Konto.

Dann gibt es die Variante 1, dass dieser alles verwaltet hat und die Andere sich um finanzielle Belange nicht gekümmert hat. Sowas gibt es noch. Dann schaut der Andere blöd rein.

Variante 2 wäre eine reine Zeichungsberechtigung. Diese erlöscht mit dem Tod ab.

Also ist nur Variante 3 sinnvoll. Beide müssen voll als Inhaber eingetragen sein und es muss ein Gemeinschaftskonto daraus gemacht werden.

Sonst bleibt für den Zurückgebliebenen nichts bis die Erbschaft abgehandelt ist, bzw. die erste Witwen/rpension auf ein anderes Konto eingeht.

Auf jeden Fall ist es keine gute Variante es nicht als Gemeinschaftskonto zu führen.
01.05.2019 11:51 Uhr
Dazu sind wir noch nicht lange genug zusammen.
Aber grundsätzlich gehört das für mich dazu, wird aber dann durch Eheschließung bereits vereinfacht.
01.05.2019 12:19 Uhr
Sowas möchte ich hier ungern ausbreiten. Ran ist aber grundsätzlich sinnvoll, für den Notfall Vorkehrungen zu treffen.
01.05.2019 12:36 Uhr
Ja.
Wir haben, als meine Schwiegermutter 2017 verstarb, gemerkt, wie mühselig vieles ist, wenn niemand Konto- und andere Vollmachten hat.
Daraufhin haben meine Frau und ich uns gegenseitig alle Vollmachten erteilt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.05.2019 12:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.05.2019 12:38 Uhr
Meine Partnerin hat entsprechende Pflege- und Entscheidungsvollmachten. Wir haben das genau besprochen, sie kennt meine Patientenverfügung und meine Ansichten zu diesen Dingen und ist daher gut vorbereitet, im Falle des Falles entsprechende Entscheidungen zu treffen. Umgekehrt genauso.

Selbiges gilt für Kontovollmachten, das ist auch alles geregelt. Selbstverständlich gingen da allerdings erstmal ein paar Jahre ins Land, das war alles nicht von Beginn an so. Aber nach 8 Jahren kann man davon ausgehen, einander hinreichend zu kennen und zu vertrauen :)
01.05.2019 12:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Es ist auf jeden Fall kein Fehler, wenn man jemanden den man vertraut einen Kontozugang gibt. Da sollte man eben an eine Situation denken, wie auch an Krankheit, aber auch an den Todesfall.

Wenn z.b nur einer gearbeitet hat, dann steht der Andere dann ohne Geld da.

Aber man sollte auch bedenken, dass es bei gemeinsamer Kontoinhaberschaft (nicht nur Zeichnungs und Zugangberechtigt) nicht im vollen Umfang dann in die Erbschaft reinfällt. Ob Erbschaftssteuer im Land da ist oder nicht, auf jeden Fall schneidet der Notar dann mit und dann eben weniger.


Ich kann nicht ganz folgen. Wenn nur Einer arbeitet und es deswegen nur ein Konto gibt haben doch Beide darauf uneingeschränkten Zugriff.


Nicht zwingend. Soweit nicht anders vereinbart und klar geregelt hat nur der Kontoinhaber überhaupt Zugriff. Das muss ja nicht zwingend ein gemeinsames Konto sein.
01.05.2019 22:40 Uhr
Zitat:
@Barneby



Dann gibt es die Variante 1, dass dieser alles verwaltet hat und die Andere sich um finanzielle Belange nicht gekümmert hat. Sowas gibt es noch. Dann schaut der Andere blöd rein.






Aber nur bei alten Menschen!
01.05.2019 22:44 Uhr
Wir sind seit 20 Jahren ein Paar und seit 15 Jahren auch mit dem entsprechenden Ring, der uns bindet ausgestattet - insofern war die Frage, wer da welche Vollmachten hat eine rhetorische - wir haben gegenseitig die Vollmacht und haben uns über z.B. die Patientenverfügung und entsprechende testamentarische Regelungen entsprechend abgesichert.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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