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Fragenübersicht Ist es dir wichtig, welches Geschlecht eine Computerstimme vermuten lässt?
1 - 20 / 38 Meinungen+20Ende
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24.05.2019 14:07 Uhr
Nein, ich halte das für absolut übertrieben, sich daran aufzureiben.
24.05.2019 14:32 Uhr
Nein, das ist mir völlig egal, sollte es irgendwann mal Sexroboter geben und ich hätte da Bedarf, würde ich allerdings schon auf einer weiblichen Stimme bestehen.
24.05.2019 15:39 Uhr
Das ist mir ehrlich gesagt so lang wie breit, also völlig gleichgültig.
24.05.2019 15:51 Uhr
Zitat:
Nein, das ist mir völlig egal, sollte es irgendwann mal Sexroboter geben und ich hätte da Bedarf, würde ich allerdings schon auf einer weiblichen Stimme bestehen.

Dürfte eine interuptive Wirkung haben wenn aus dem lieblich trällernden "Aaaahh" plötzlich ein bassiges "Jaaa Alter.." wird.
24.05.2019 17:04 Uhr
Geschlecht? Es gibt nur zwei? Echt? Heidanei...
24.05.2019 17:13 Uhr
Zitat:
Geschlecht? Es gibt nur zwei? Echt? Heidanei...

Rein biologisch gesehen, ja.
24.05.2019 17:19 Uhr
Kaffeetasse,

"Rein biologisch gesehen, ja."

Nein, in seinem Intersexuellenurteil nimmt das Bunderverfassungsgericht, gestützt auch auf Aussagen medizinischer Fachverbände, eine andere Haltung ein.
24.05.2019 17:23 Uhr
Zitat:
Kaffeetasse,

"Rein biologisch gesehen, ja."

Nein, in seinem Intersexuellenurteil nimmt das Bunderverfassungsgericht, gestützt auch auf Aussagen medizinischer Fachverbände, eine andere Haltung ein.

Das ist schön für das Bundesverfassungsgericht. Biologisch gibt es männlich und weiblich. Punkt.

24.05.2019 17:26 Uhr
Kaffeetasse, dieses Urteil hat Folgen, und das ist auch gut so. Ich finde es richtig, dass das Verfassungsgericht den aktuellen Stand der Forschung berücksichtigt und festgestellt hat, dass es Geschlechtsvarianten über männlich und weiblich hinaus gibt, biologisch betrachtet.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.05.2019 17:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.05.2019 17:28 Uhr
Es gibt nur zwei biologische Geschlechter.
Es gibt eine ganze Armada an Gendern, jo. Geschlechter gibts halt nur zwei.
24.05.2019 17:31 Uhr
Kaffeetasse, du darfst deine Meinung dazu haben, du meinst ja auch, dass es menschliche Rassen gibt, dass wird von sehr vielen Forscher*innen nicht mehr so gesehen. Aber wie dir beliebt. Ich halte mich da lieber an die Wissenschaften. Und das höchste Gericht in Deutschland tut das in der Frage des Geschlechts auch.
24.05.2019 17:39 Uhr
Zitat:
Kaffeetasse, du darfst deine Meinung dazu haben, du meinst ja auch, dass es menschliche Rassen gibt, dass wird von sehr vielen Forscher*innen nicht mehr so gesehen.

Ich bin der Meinung, dass es scheißegal ist, ob ich das nun Ethnie oder Rasse nenne, ja. Anders als du offenbar habe ich keine Angst vor Worten.

Und das höchste Gericht Deutschlands könnte mir in biologisch-medizinischen Fragen nicht egaler sein. Mir wurden mal 2 biologische Geschlechter beigebracht, in all den Jahren seither wurde das bislang nicht allgemeingültig revidiert/angepasst und daran ändert auch das Rumgegendere nichts. Ich finde auf Anhieb Millionen von Fachleuten, die von 2 biologischen Geschlechtern sprechen. Solange der Konsens noch der ist, dass es 2 gibt, erzählst für mich nach wie vor Unsinn, und wenn das Gericht das 10 Mal anders sieht.

Biologisch-medizinisch gibt es, derzeit, 2 Geschlechter. Daneben gibt es noch eine Myriade von soziologischen Gendern.
24.05.2019 17:42 Uhr
Zitat:
Ich halte mich da lieber an die Wissenschaften. Und das höchste Gericht in Deutschland tut das in der Frage des Geschlechts auch.


Vielleicht sollteste dir mal die Urteilsbegründung durchlesen, da bezieht sich das Gericht nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern wägt die Persönlichkeitsrechte der Klageseite ab.

Es geht also nicht um eine streng wissenschaftliche Ausarbeitung auf Grundlage neuer Forschungsdaten, sondern um die Entfaltungsrechte von Menschen, die sich eben nicht in die evolutionsbiologischen vorgegebenen Ordnungskategorien männlich/weiblich eintragen lassen.

Zusammenfassend hat das Gericht also nicht aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten geurteilt, sondern rechtliche Kriterien abgewogen, um zur Urteilsfindung zu kommen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.05.2019 17:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.05.2019 17:44 Uhr
"Vielleicht sollteste dir mal die Urteilsbegründung durchlesen."

Habe ich mehrfach getan.
24.05.2019 17:45 Uhr
Zitat:
"Vielleicht sollteste dir mal die Urteilsbegründung durchlesen."

Habe ich mehrfach getan.

Verstehen des Gelesenen ist schon auch wichtig. Es genügt nicht, sich nur die Teile rauszupicken, die einem in den Kram passen.
24.05.2019 17:47 Uhr
Zitat:
Habe ich mehrfach getan.


Dann zitiere doch mal den wissenschaftlichen Passus, der in der Urteilsbegründung enthalten sein soll:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html
24.05.2019 18:19 Uhr
Ok ich helfe mal:

"Das Personenstandsrecht verlangt einen Geschlechtseintrag, ermöglicht jedoch der beschwerdeführenden Person, die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, keinen Eintrag, der ihrer Geschlechtsidentität entspräche. Auch durch die Wahl der gesetzlichen Variante „fehlende Angabe“ würde nicht abgebildet, dass die beschwerdeführende Person sich nicht als geschlechtslos begreift, und nach eigenem Empfinden ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich hat."


Wie ich bereits ausführte, geht es ausdrücklich um Persönlichkeitsrechte der Menschen die sich nicht in die vorgesehenen Kategorien männlich, oder weiblich einordnen lassen.

Das Gericht referiert nicht über neue biologische Geschlechter, im Gegenteil, es bezieht sich ausdrücklich nur auf die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung, für den Fall dass eine klassische Zuordnung nicht möglich ist.
24.05.2019 21:25 Uhr
Poebeljoe

Ganz oben im Urteil in den Leitsätzen heißt es:


"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts."

Und dieses Zuordnen Lassen geschieht ja in der Regel durch andere. Und das geschieht aufgrund von biologischen Sichtweisen. Daran ändert das Gericht auch nichts, denn es koppelt das Empfinden an die Voraussetzung, dass es erkennbar Varianten von männlich und weiblich gibt, körperlich betracht, die nicht männlich oder weiblich zuzuordnen sind, die sich körperlich von beiden unterscheiden. Das Gericht bleibt in der biologischen Kategorie.

Deshalb steht da auch: "vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.05.2019 21:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.05.2019 22:28 Uhr
@Wandelbar

Zitat:

Deshalb steht da auch: "vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.


Vollkommen richtig, hier enden die Ausführungen aber nicht:

und nach eigenem Empfinden ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich hat."

Ich hatte diesen Passus bereits in meinem vorhergehenden Beitrag extra gekennzeichnet, offenbar ist dir dies entgangen.

Das Gericht wertet also nicht vordergründig biologische Tatsachen, sondern Empfindungen, Persönlichkeitsrechte und Identitätsentwicklungen.


24.05.2019 22:43 Uhr
Nein, das für das Urteil relevante Empfinden wird hier nur Menschen zugestanden, die biologisch nicht männlich oder weiblich zuzuordnen sind, in der Regel als Babys oder schon vorher im Mutterleib. Die also Geschlechtsvarianten haben, Unterschiede, die eine Zuordnung im binären System nicht zulassen.

Es gibt intersexuelle Menschen, die sich freiweillig weiblich oder männlich zuordnen, teilweise Operationen freiwillig vornehmen, wenn es um äußere Merkmale geht. Eine Zeitlang wurde das ja leider oft über die Menschen hinweg entschieden und durchgeführt, als Erfüllung der Ideologie von der Binarität von Geschlecht.

Und jetzt gibt es intersexuelle Menschen, die zurecht in Bezug auf biologische Phänomene ein Geschlecht haben, das nicht männlich oder weiblich ist.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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