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Fragenübersicht Weil sie auf ihrer Internetseite über eine Methode des Schwangerschaftsabbruchs informieren, müssen zwei Berliner Gynäkologinnen Strafe zahlen. Richtig so?
1 - 19 / 19 Meinungen
15.06.2019 00:02 Uhr
Wenn es im Strafgesetzbuch steht und es zu einer Verurteilung kommt so ist wohl die Frage wohl beantwortet.

Es sollte bei der Beratung in erster Instanz nicht die Abtreibung stehen, sondern die Lebenserhaltung des Kindes. Auch wenn hier natürlich kein Druck ausgeübt werden soll. Und Leben entsteht bei der Verschmelzung.

Aber eine Werbung für Abtreibung halte ich für verwerflich. Das ist für mich nicht anders als wenn ein Berufskiller Werbung machen darf.
15.06.2019 00:03 Uhr
Zitat:
Wenn es im Strafgesetzbuch steht und es zu einer Verurteilung kommt so ist wohl die Frage wohl beantwortet.

Es sollte bei der Beratung in erster Instanz nicht die Abtreibung stehen, sondern die Lebenserhaltung des Kindes. Auch wenn hier natürlich kein Druck ausgeübt werden soll. Und Leben entsteht bei der Verschmelzung.

Aber eine Werbung für Abtreibung halte ich für verwerflich. Das ist für mich nicht anders als wenn ein Berufskiller Werbung machen darf.


Falscher Ansatz!
Ist eine Information zu einem Thema immer mit Werbung gleichzusetzen?
Ich denke Nein!
15.06.2019 00:10 Uhr
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html



Sie hat eigene Dienste in einer Schrift (dazu zählt wohl heute auf Internet) verbreitet und damit wohl auch zum eigenen Vorteil, wenn sie das auf ihrer HP preist. Sie macht es ja ned gratis.

Damit ist das Delikt begangen. Da gibt es nichts zu rütteln.
15.06.2019 00:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html



Sie hat eigene Dienste in einer Schrift (dazu zählt wohl heute auf Internet) verbreitet und damit wohl auch zum eigenen Vorteil, wenn sie das auf ihrer HP preist. Sie macht es ja ned gratis.

Damit ist das Delikt begangen. Da gibt es nichts zu rütteln.


Wenn ich eine Information zur aktiven Sterbehilfe auf meiner Homepage poste, werde ich dann automatisch zum Mörder?

Äpfel, Birnen, und so weiter...
15.06.2019 00:26 Uhr
Zitat:
Wenn es im Strafgesetzbuch steht und es zu einer Verurteilung kommt so ist wohl die Frage wohl beantwortet.

Es sollte bei der Beratung in erster Instanz nicht die Abtreibung stehen, sondern die Lebenserhaltung des Kindes. Auch wenn hier natürlich kein Druck ausgeübt werden soll. Und Leben entsteht bei der Verschmelzung.

Aber eine Werbung für Abtreibung halte ich für verwerflich. Das ist für mich nicht anders als wenn ein Berufskiller Werbung machen darf.


Die 'Arbeit' eines Berufskillers mit dem eines Arztes/ einer Ärztin gleichzusetzen ist schon ne Hausnummer.

15.06.2019 00:27 Uhr
Zitat:
Wenn ich eine Information zur aktiven Sterbehilfe auf meiner Homepage poste, werde ich dann automatisch zum Mörder?

Äpfel, Birnen, und so weiter...


M.W machst man sich sogar strafbar, wenn man einem Suizidalen sagt, wie er sich am Besten wegräumt. Wenn die Anleitung erfolgreich war und jemand weiß das, kann das zu einem Verfahren führen.
15.06.2019 00:28 Uhr
Es gibt ja einen Unterschied zwischen Werbung und Information. Die Unterscheidung ist mitunter sehr schwierig, das ist zuzugeben. Aber das ist die Grenze, die gezogen werden muss. Ich hatte gehofft dass die neue Fassung des § 219a zu dieser Unterscheidung einen Beitrag leistet; das Urteil lässt mich jetzt aber erstmal dran zweifeln.
15.06.2019 00:30 Uhr
@Maulwurf

Du hast wohl schon etwas vom Eid des Hippokrates gehört.

Aufgabe des Arztes ist es Leben zu retten und Leben zu erhalten, so gut es im Rahmen seiner Möglichkeiten ist.

Sterbehilfe und Abtreibung sind keine Maßnahmen, welche zur Lebenserhaltung zählen.

Von daher ist die Abtreibung durchaus als Mord zu sehen. Es wird Leben aus dem Leib der Mutter entfernt. Und dieses Leben entsteht mit der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle.
15.06.2019 00:32 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn ich eine Information zur aktiven Sterbehilfe auf meiner Homepage poste, werde ich dann automatisch zum Mörder?

Äpfel, Birnen, und so weiter...


M.W machst man sich sogar strafbar, wenn man einem Suizidalen sagt, wie er sich am Besten wegräumt. Wenn die Anleitung erfolgreich war und jemand weiß das, kann das zu einem Verfahren führen.


Wenn du obdachlos bist machst du dich auch strafbar, wenn du Essen klaust. Aber Gesetze einhalten geht über alles. Muss er wohl verhungern, hilft alles nix.
15.06.2019 00:32 Uhr
Zitat:
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html



Sie hat eigene Dienste in einer Schrift (dazu zählt wohl heute auf Internet) verbreitet und damit wohl auch zum eigenen Vorteil, wenn sie das auf ihrer HP preist. Sie macht es ja ned gratis.

Damit ist das Delikt begangen. Da gibt es nichts zu rütteln.


Schon die Urteilsbegründung der Richterin ist anders gelagert. Sie hat verurteilt, weil über die Methode des Abbruches informiert wurde, also einer bloßen Teilmenge des Informierens an sich.
15.06.2019 00:33 Uhr
Zitat:
@Maulwurf

Du hast wohl schon etwas vom Eid des Hippokrates gehört.

Aufgabe des Arztes ist es Leben zu retten und Leben zu erhalten, so gut es im Rahmen seiner Möglichkeiten ist.

Sterbehilfe und Abtreibung sind keine Maßnahmen, welche zur Lebenserhaltung zählen.

Von daher ist die Abtreibung durchaus als Mord zu sehen. Es wird Leben aus dem Leib der Mutter entfernt. Und dieses Leben entsteht mit der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle.


Aha, einen Zellklumpen zu entfernen ist also Mord
Ich hoffe, Du hast noch nie eine durch Gottes Schöpfung hervorgerufene Schnake erschlagen!
15.06.2019 00:36 Uhr
@Kreuzeiche

Eine Diskussion auf Basis von Zellklumpen zu führen ist nicht meine Welt.

Gute Nacht, ich gehe lieber lesen.
15.06.2019 00:38 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Eine Diskussion auf Basis von Zellklumpen zu führen ist nicht meine Welt.

Gute Nacht, ich gehe lieber lesen.


Gute Nacht und fröhliche Lektüre!
15.06.2019 00:41 Uhr
Zitat:
Sterbehilfe und Abtreibung sind keine Maßnahmen, welche zur Lebenserhaltung zählen.

Von daher ist die Abtreibung durchaus als Mord zu sehen. Es wird Leben aus dem Leib der Mutter entfernt. Und dieses Leben entsteht mit der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle.


Ich kann schon sehr gut nachvollziehen, dass das eine sehr kontroverse Debatte ist, weil es hier wirklich an die menschliche Substanz schlechthin geht. Ich akzeptiere deine Position, aber ich teile sie in dieser Deutlichkeit nicht.

Ich glaube auch, dass es Situationen von Abtreibungen und Hilfe zum Sterben gibt, die falsch sind. Zu beidem ein Beispiel: Abtreibung im neunten Schwangerschaftsmonat und Hilfe zum Sterben bei einem Menschen, der offenkundig daran zweifelt, ob er wirklich sterben möchte.

Das bedeutet aber nicht, dass es die Möglichkeit zu beidem - Abtreibung und Sterbehilfe - nicht geben soll. Schutz und Aufrechterhaltung des menschlichen Lebens ist das eine, die Wahrung des Selbstbestimmungsrecht des Menschen das andere. Es braucht da schlicht eine verhältnismäßige Lösung.

Und mit dem Fortschreiten der medizinischen Möglichkeiten wird die Diskussion um das, was Medizin leisten soll, übrigens noch viel grundsätzlicher werden.

15.06.2019 01:02 Uhr
Sorry, habe mich verklickt. Alle Kommentare von Kreuzeiche hier in diesem Thread lehne ich ab!
15.06.2019 01:10 Uhr
Nein, das ist Unrecht. Wären Männer betroffen, dann wäre der Schwangerschaftsabbruch schon seit Jahrhunderten legal.
15.06.2019 01:16 Uhr
Zitat:
Nein, das ist Unrecht. Wären Männer betroffen, dann wäre der Schwangerschaftsabbruch schon seit Jahrhunderten legal.


Das halte ich für marxistische Propaganda.
15.06.2019 07:27 Uhr
Solche Urteile mögen rechtlich einwandfrei sein. Ich halte sie dennoch für grundlegend falsch. Information, selbst detaillierte, ist noch lange keine Werbung und Information tut, gerade bei dem Thema, Not.
15.06.2019 17:52 Uhr
Ich finde es schon heftig, dass das aufklären über Abtreibung schon als Werbung für Abtreibung gilt. Außerdem dürfen Gynäkologen nicht darauf hinweisen, dass sie auch abtreiben.

  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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