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Fragenübersicht Wäre für dich ein Arbeitsvertrag eine Option, der eine Wohnung beinhaltet (keine Montage)?
1 - 6 / 6 Meinungen
14.07.2019 11:32 Uhr
Ist dann eine Option, wenn es nicht zu Lasten des Arbeitsentgelts geht. Das wäre für mich dann zu sehr eine Form von Sachbezahlung (trotz Miete, es geht um die reine Möglichkeit den Wohnraum überhaupt zu bekommen).
14.07.2019 11:58 Uhr
Es ist historisch belegt dass in Krisenzeiten Streiks zunehmen. Daher schlussfolgere ich eher 1. eine sichere Nachfrage nach Arbeitskraft herzustellen und Fluktuationen vorzubeugen und 2. gleichzeitig mittels der Wohnung Druck auf Arbeitsbedingungen und Löhne zu machen.
14.07.2019 12:24 Uhr
Zitat:
Es ist historisch belegt dass in Krisenzeiten Streiks zunehmen. Daher schlussfolgere ich eher 1. eine sichere Nachfrage nach Arbeitskraft herzustellen und Fluktuationen vorzubeugen und 2. gleichzeitig mittels der Wohnung Druck auf Arbeitsbedingungen und Löhne zu machen.


Und aus eben diesen Gründen wäre das keine Option für mich
14.07.2019 13:03 Uhr
Werkswohnungen sind schon seit langem ein Instrument, um Beschäftigte an Unternehmen zu binden. Aus Sicht des Unternehmens sinnvoll, aus Sicht des Arbeitnehmers kann es auch sinnvoll sein, wenn die Konditionen günstig sind und ebenfalls ein Interesse an langfristiger Bindung zum Arbeitgeber besteht. Ist dem nicht so, muss man sich nicht darauf einlassen.

Für mich persönlich wäre es mittelfristig durchaus eine Option gewesen. Langfristig wollte ich nie auf ewig in Miete wohnen, sondern in eigenem Eigentum.
14.07.2019 15:40 Uhr
Zitat:
Es ist historisch belegt dass in Krisenzeiten Streiks zunehmen. Daher schlussfolgere ich eher 1. eine sichere Nachfrage nach Arbeitskraft herzustellen und Fluktuationen vorzubeugen und 2. gleichzeitig mittels der Wohnung Druck auf Arbeitsbedingungen und Löhne zu machen.


Kommt drauf an wie man es tatsächlich ausgestaltet. Wenn der Weiterbestand eines Mietverhältnisses an die Arbeitsstelle gebunden ist, würde ich dir zustimmen. Wenn es aber so ist, dass das Mietverhältnis von mir aus auch nach Ablauf einer nicht zu langen Sperrfrist bestehen bleibt, sähe ich das eher entschärft - da wäre dann die Frage ob man Mietrecht ggf. anpassen muss.
23.07.2019 18:24 Uhr
Da stimme ich Dir zu Ratio Legis,
die Miete dürfte nicht sonderlich steigen, da dass dann wieder gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen würde. In der jetzigen Form, nur für Mitarbeiter, würde ich das ablehnen. Das riecht mir zu viel nach Nachteile für den Mieter.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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