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Bist du lohnabhängig oder gar prekär beschäftigt? |
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02.08.2019 10:19 Uhr |
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@Nordisch und Ratio
Man könnte hier trefflich darüber philosophieren, warum Juristen (als einziger Berufszweig) sich anmaßen, ihr Fachvokabular als selbstverständlich anzusehen.
Wenn Kaffeetasse oder ich in unserem Fachvokabular kommunizieren würden, würde es hier keiner verstehen, ich ihn auch nicht und er mich nicht.
Wenn ein Jurist bei einem nicht-Juristen Gehör finden will, muss er seine Sprache anpassen. Ich weiß, dass Juristen das normalerweise nicht machen, aber es geht nicht anders. |
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02.08.2019 10:29 Uhr |
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Ich finds immer witzig, wie Leute von einklagbarem Recht in der Arbeitswelt reden.
Ja, klar gibts das alles. Aber wer zum Teufel nochmal will nachher noch in derselben Firma, die er vors Gericht gezerrt hat, arbeiten? Kann mir doch keine Sau erzählen, dass das Betriebsklima danach noch stimmt und wer mir ernsthaft erzählen will, dass der Chef einen danach nicht erst Recht auf dem Kieker hat, den muss ich leider ganz laut auslachen.
Klar kann man sich dies das und jenes erklagen. Und danach ist man halt für den Rest der Firma der Arsch und hat erst recht kein tolles Leben mehr dort. Faktisch ist man danach dort verbrannt und fertig, ganz einfach.
Dann kann ich mir den ganzen Murks aber auch sparen und direkt was Neues suchen. Ohne den ganzen Gerichtskram, der weder toll ist, noch schnell. Gut, man kann auch auf seine Nerven pfeifen und sich den Streß geben, klar. |
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02.08.2019 10:33 Uhr |
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Schließen sich Teilzeit und lohnabhängig aus? |
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02.08.2019 10:37 Uhr |
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@Kaffeetasse
Für kleine Unternehmen, wo der Chef der Geschäftsführer und Inhaber ist, hast du Recht.
Sobald es größer wird, kann man intern wechseln oder der Vorgesetzte bekommt Druck, etwas zu ändern. Oder die Klage richtet sich eigentlich gegen die Personalabteilung, nicht gegen den direkten Vorgesetzten. |
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02.08.2019 10:42 Uhr |
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@barneby
Wenn der Arzt in griechisch-latein verfällt, dann frage ich nach, weil ich kein Wort verstehe. Ebenso beim Klempner, wenn der über irgendwelche Bauteile spricht.
Der Jurist sagt aber zB "regelmäßig" was ich als "wiederkehrend" verstehe. Er geht aber selbstverständlich davon aus, dass ich seine Undeutung der Alltagssprache "in der Regel (und natürlich gibt's Ausnahmen)" verstehe. Ich kann nicht wissen, dass er feststehende Begriffe umdeutet und Frage nicht nach. Da ist er gefordert, seine Sprache anzupassen. |
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02.08.2019 10:49 Uhr |
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Zum Fachvokabular von Juristen.
Wenn man jetzt unter Nutzung des gebräuchlichen Fachvokabulars den Bereich des Lohnwuchers umschriebe, der ja durchaus eine Relation zum Tenor der Umfrage aufweist, klänge das in etwa so:
Voraussetzung des zivilrechtlichen Lohnwuchertatbestandes des §138 Abs. 2 BGB , sowie bezogen auf Arbeitsverträge des lohnwucherähnlichen Rechtsgeschäftes nach §138 Abs. 1 BGB ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Für die Bewertung ob ein solch auffälliges Missverhältnis vorliegt wird gem. BAG NZA 2009, 837ff i.V.m. BAG NZA 2015, 608 (Begründung der ständigen Rechtsprechung) angenommen, dass der übliche Tariflohn um 1/3 unterschritten wird.
Ebenso sind Lohnabhängigkeitsverhältnisse regelmäßig auf Sittenwidrigkeit zu prüfen und im Bedarfsfall und durch gerichtliche Entscheidung deren Nichtigkeit festzustellen. Davon unberührt bleiben die Forderungen der benachteiligten Partei. |
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02.08.2019 10:52 Uhr |
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Zitat:@Nordisch und Ratio
Man könnte hier trefflich darüber philosophieren, warum Juristen (als einziger Berufszweig) sich anmaßen, ihr Fachvokabular als selbstverständlich anzusehen.
Wenn Kaffeetasse oder ich in unserem Fachvokabular kommunizieren würden, würde es hier keiner verstehen, ich ihn auch nicht und er mich nicht.
Wenn ein Jurist bei einem nicht-Juristen Gehör finden will, muss er seine Sprache anpassen. Ich weiß, dass Juristen das normalerweise nicht machen, aber es geht nicht anders.
Das ist ein guter und berechtigter Hinweis, ich will ihn auch grundsätzlich überdenken. Allerdings habe ich auch schon vorher angedeutet dass ich den Begriff der abhängigen oder lohnabhängigen Beschäftigung auf gar keinem Fall für einen juristischen Fachbegriff halte, der nur fachlich ausgebildeten Kreisen bekannt ist. Da hier weiter unten der Vergleich zum Mediziner herangezogen würde, wage ich den Vergleich mit dem Begriff "grippaler Infekt" - das ist auch ein wenigstens halbmedizinischer Begriff, den aber auch jeder Nichtmediziner kennt. In der Tat kennt nicht jeder den Begriff der abhängigen Beschäftigung, das haben wir hier ja jetzt gesehen. Aber es ist dennoch ein Begriff den man als Nichtjurist ohne weiteres sehr gut kennen kann und eigentlich auch kennen muss, wenn man ein bisschen was über seine Arbeitnehmerrechte weiß - und das ist aus meiner Sicht wirklich zwingend! Ich gehe im RL einer Beschäftigung nach, in der ich sehr komplizierte juristische (allerdings verfassungs- und steuerrechtliche) Sachverhalte in nichtjuristische Sprache kleiden muss, deshalb behaupte ich, für die Feinheiten in der Abgrenzung zwischen juristischer und alltäglicher Sprache einen recht guten Spürsinn zu haben. Dennoch: So ein Hinweis kann natürlich nie schaden.
Mir geht's mit meiner Kritik auch um etwas anderes. Selbst wenn man den Begriff jetzt nicht direkt kennt - muss man gleich den nächsten Klassenkampf da rauslesen und einen Umfragesteller dann mit der Rhetorik belegen, die man selbst zutiefst ablehnt? Das finde ich ein bisschen herablassend, auch wenn es vielleicht in der Schärfe gar nicht so gemeint war.
Nordisch hat doch wirklich mustgergültig angesprochen, was für Schwierigkeiten es mit abhängiger Beschäftigung in der Gegenwart gibt. Da stellen sich schon ganz neue, soziale Fragen, besonders für die Zukunft. Warum muss man daraus gleich einen Klassenkampf machen? Das kann ich an der Stelle nicht verstehen. Es sind reale Lebensprobleme. Für den einen vielleicht weniger (für mich persönlich derzeit auch nicht), für sehr viele andere Menschen dafür umso mehr. |
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02.08.2019 10:58 Uhr |
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Zitat:Ich finds immer witzig, wie Leute von einklagbarem Recht in der Arbeitswelt reden.
Ja, klar gibts das alles. Aber wer zum Teufel nochmal will nachher noch in derselben Firma, die er vors Gericht gezerrt hat, arbeiten? Kann mir doch keine Sau erzählen, dass das Betriebsklima danach noch stimmt und wer mir ernsthaft erzählen will, dass der Chef einen danach nicht erst Recht auf dem Kieker hat, den muss ich leider ganz laut auslachen.
Klar kann man sich dies das und jenes erklagen. Und danach ist man halt für den Rest der Firma der Arsch und hat erst recht kein tolles Leben mehr dort. Faktisch ist man danach dort verbrannt und fertig, ganz einfach.
Dann kann ich mir den ganzen Murks aber auch sparen und direkt was Neues suchen. Ohne den ganzen Gerichtskram, der weder toll ist, noch schnell. Gut, man kann auch auf seine Nerven pfeifen und sich den Streß geben, klar.
Ich würde jetzt mal frech annehmen, dass du in einem Unternehmen arbeitest, das man als mittelständisch bezeichnen kann, also mit, sagen wir, vielleicht hundert Mitarbeitern? Da stimmt das was du sagst, auf jeden Fall. Würde ich so erstmal unterschreiben.
In meiner ersten Berufsausbildung hatte ich einen arbeitsrechtlichen Konflikt mit meinem Arbeitgeber, der zum Glück außergerichtlich geklärt werden konnte; im Grunde nichts Großes, aber manchmal blasen sich solche Dinge ziemlich auf. Mein Arbeitgeber hatte damals um die 6000 Mitarbeiter, wenn ich mich richtig erinnere. Da war es kein Problem, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, damit man nicht der "Arsch von Arbeit" ist. Und die Personalabteilung war da so ultraprofessionell - weil vom Alltagsgeschehen distanziert - dass das, nachdem der Konflikt erledigt war, auch ganz schnell vergessen wurde. Konsequenzen hatte es dann weder für mich, noch für den Arbeitgeber, wir haben uns halt in allen Punkten trotz Streitigkeiten einigen können.
Häufig geht es bei gerichtlichen ausgefochtenen Konflikten ja dann je nach Eskalationsgrund auch um andere Fragen, z.B. um Abfindungszahlungen und Feststellungen, wen das Verschulden für eine Pflichtverletzung trifft. Das kann für den Arbeitnehmer ja auch über den bisherigen Job hinaus erhebliche Folgen haben. |
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02.08.2019 10:58 Uhr |
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@Sankara
Doch, er wird es können. Ich weiß nicht, woher das erste stammt, Chemie oder Biologie und da lernt man in der Tat auch, sein Fachgebiet Leuten näher zu bringen, die davon keine Ahnung haben. |
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02.08.2019 10:58 Uhr |
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Zitat:Mir geht's mit meiner Kritik auch um etwas anderes. Selbst wenn man den Begriff jetzt nicht direkt kennt - muss man gleich den nächsten Klassenkampf da rauslesen und einen Umfragesteller dann mit der Rhetorik belegen, die man selbst zutiefst ablehnt? Das finde ich ein bisschen herablassend, auch wenn es vielleicht in der Schärfe gar nicht so gemeint war.
In jedem zweiten Beitrag (jajaja, Ãœbertreibung, zerrt mich halt vors Schiedsgericht...) von Maulwurf gehts um irgendwelchen Sozialistenkram. Auch nicht weiter verwunderlich, er ist ja immerhin Sozialist. Aber genausowenig ists dann verwunderlich, wenn man automatisch alles als Klassenkampf hier und Klassenkampf da wahrnimmt, was man von ihm liest.
Es wäre ihm jetzt auch kein Zacken aus der Krone gefallen, im Hintergrund einfach kurz und knackig klar auszudrücken, was die verwendeten Begriffe bedeuten bzw. was er damit ausdrücken will. Es sei denn, er will sich nur mit Juristen und Gesinnungsgenossen unterhalten. Dann sollte er aber auch das klar dazu schreiben... |
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