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Fragenübersicht Wie stehst Du zu Selbstjustiz?
Anfang-204 - 23 / 23 Meinungen
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24.08.2019 21:46 Uhr
Zitat:
Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.
24.08.2019 21:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.


Nach was dann?

Wenn der Typ tot ist, wenn die Polizei eintrifft, was war es dann?
24.08.2019 21:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.


Nach was dann?

Wenn der Typ tot ist, wenn die Polizei eintrifft, was war es dann?


Eben. Selbstjustziz geht nicht von der Annahme aus dass es nur von einer Person ausgeübt wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2019 21:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.08.2019 21:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
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Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.


Nach was dann?

Wenn der Typ tot ist, wenn die Polizei eintrifft, was war es dann?


So wie es da steht wollten sie ihn festhalten und nicht bestrafen.
Wenn es bei der Festnahme zu einem Unfall kommt ist das keine Selbstjustiz.
24.08.2019 22:03 Uhr
Zitat:
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Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.


Nach was dann?

Wenn der Typ tot ist, wenn die Polizei eintrifft, was war es dann?


So wie es da steht wollten sie ihn festhalten und nicht bestrafen.
Wenn es bei der Festnahme zu einem Unfall kommt ist das keine Selbstjustiz.


Einen Unfall durch Festhalten?

Wie soll das geschehen?

Herzinfarkt oder Lungenembolie?
24.08.2019 22:09 Uhr
Zitat:
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Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.


Nach was dann?

Wenn der Typ tot ist, wenn die Polizei eintrifft, was war es dann?


So wie es da steht wollten sie ihn festhalten und nicht bestrafen.
Wenn es bei der Festnahme zu einem Unfall kommt ist das keine Selbstjustiz.


Einen Unfall durch Festhalten?

Wie soll das geschehen?

Herzinfarkt oder Lungenembolie?


Auch das ist erstmal nicht auszuschliessen.
24.08.2019 22:11 Uhr
Zitat:
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Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.


Nach was dann?

Wenn der Typ tot ist, wenn die Polizei eintrifft, was war es dann?


So wie es da steht wollten sie ihn festhalten und nicht bestrafen.
Wenn es bei der Festnahme zu einem Unfall kommt ist das keine Selbstjustiz.


Einen Unfall durch Festhalten?

Wie soll das geschehen?

Herzinfarkt oder Lungenembolie?


Auch das ist erstmal nicht auszuschliessen.


Sollte ich dich mal festhalten. Hast Du dann Todesangst?
24.08.2019 22:14 Uhr
Zitat:
Sollte ich dich mal festhalten. Hast Du dann Todesangst?


Was hat das damit zu tun?
24.08.2019 22:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Sollte ich dich mal festhalten. Hast Du dann Todesangst?


Was hat das damit zu tun?


Ach Wuffi, Du glorifizierst hier mal wieder Gewalt!

Ist einfach nur widerlich...
24.08.2019 22:22 Uhr
Zitat:
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Zitat:
Ein Polizeisprecher sagte dem TV-Sender RTV Drenthe, die fünf Männer hätten möglicherweise versucht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten. Dabei sei es dann "zu Handgreiflichkeiten" gekommen.


Hört sich jetzt erst mal nicht nach Selbstjustiz an.


Nach was dann?

Wenn der Typ tot ist, wenn die Polizei eintrifft, was war es dann?


So wie es da steht wollten sie ihn festhalten und nicht bestrafen.
Wenn es bei der Festnahme zu einem Unfall kommt ist das keine Selbstjustiz.


Einen Unfall durch Festhalten?

Wie soll das geschehen?

Herzinfarkt oder Lungenembolie?


Auch das ist erstmal nicht auszuschliessen.


Dann stirbt er trotzdem an den Folgen von Selbstjustiz.
24.08.2019 22:23 Uhr
Selbstjustiz ist unschön. Ein emotional aufgeladener Mob wird nicht selten ungerecht agieren. Deshalb darf sich ein Justizsystem niemals zu sehr vom gesunden Volksempfinden entfernen. Je weniger Vertrauen eine Bevölkerung in ihre mit der Rechtspflege betrauten Institutionen hat, desto größer ist die Gefahr, dass man geneigt ist die Sache lieber in die eigenen Hände zu nehmen.
24.08.2019 22:26 Uhr
Zitat:
Dann stirbt er trotzdem an den Folgen von Selbstjustiz.


Aber legaler Selbstjustiz, dem so genannten Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 StPO.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2019 22:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.08.2019 22:37 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dann stirbt er trotzdem an den Folgen von Selbstjustiz.


Aber legaler Selbstjustiz, dem so genannten Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 StPO.


Hoppla, der Vorfall fand ja in Holland statt, seit 1648 bekanntlich ja abtrünnige Provinz. Da gilt unser StPO natürlich nicht.
24.08.2019 22:37 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dann stirbt er trotzdem an den Folgen von Selbstjustiz.


Aber legaler Selbstjustiz, dem so genannten Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 StPO.


Dann ist es auch keine Selbstjustiz mehr. Die Justiz (das vollziehen von Bestrafung) wird ja hier auch von der Justiz, also von einer amtlichen Behörde durchgesetzt, nicht mehr von Privatpersonen.
24.08.2019 22:41 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dann stirbt er trotzdem an den Folgen von Selbstjustiz.


Aber legaler Selbstjustiz, dem so genannten Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 StPO.


Hoppla, der Vorfall fand ja in Holland statt, seit 1648 bekanntlich ja abtrünnige Provinz. Da gilt unser StPO natürlich nicht.


Nicht verzagen! Bilchi ist heute mal wieder einfach nur putzig!
Er kann eben in seiner Rolle nicht anders...
25.08.2019 05:54 Uhr
Zitat:
Eine Justiz kann m. E. nie unabhängig sein. Sie richten sich nach Gesetzen und Paragraphen, nach Gesetzesauslegungen und Vorschriften und koppeln damit ihr Menschsein von ihren eigenen Gefühlen ab und entscheiden (fast) nie nach Gefühlslage.


Das ist das gute an der Justiz, wenn sie ein sachliches Verfahren an die Stelle von Emotionen setzt. Problematisch wird es immer dann, wenn man den vermeintlichen Volkszorn oder Rachegelüste stattdessen in der Vordergrund stellt. Zudem gibt es inzwischen auch Aspekte der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und der Verbrechensvorbeugung. Das ganze darf aber nicht dazu führen, dass Täter in den Augen der Bevölkerung besser dastehen als die Opfer.
25.08.2019 08:07 Uhr
Ich lehne Selbstjustiz ab. Justiz ist Aufgabe des Staates.
25.08.2019 10:17 Uhr
Der geschildetere Fall würde in Deutschland zu Ermittlungen mindestens wegen Totschlags gegen die fünf Festgenommenen führen. Meines Wissens darf man zwar einen Tatverdächtigen am Tatort "festhalten", bis die Polizei eintrifft, doch darf man dabei nur sehr bedingt Gewalt anwenden.

Und wenn fünf Personen eine Person so festhalten, daß diese eine Person verstirbt, dann war das vermutlich deutlich zu viel Gewalt.
25.08.2019 10:19 Uhr
Ich würde ja auch gerne schreiben, daß ich Selbstjustiz ablehne.

Doch hätte ich gestern gerne dem A..., das - gefühlt - eine halbe Stunde mit laufendem Motor vor meinem offenen Fenster stand, die Windschutzscheibe zertrümmert.

Ist wohl ganz gut, daß Selbstjustiz verboten und strafbar ist.
25.08.2019 10:20 Uhr
Zitat:
Meines Wissens darf man zwar einen Tatverdächtigen am Tatort "festhalten", bis die Polizei eintrifft, doch darf man dabei nur sehr bedingt Gewalt anwenden.

Und auch da muss man an sich vorsichtig sein und wirklich gute Gründe haben und dies auch belegen können, ansonsten kann man selbst schnell wegen Freiheitsberaubung drankommen.
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