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Fragenübersicht [Nachschlag zur Themenwoche Zukunft der Arbeit] Befürwortest Du es, dass Arbeitgeber künftig durch Betriebsräte gezwungen werden können eine Zeiterfassung einzuführen?
1 - 8 / 8 Meinungen
11.09.2019 08:57 Uhr
Es war schon in der Vergangenheit eher unverständlich, dass der Betriebsrat hier kein Initiativrecht besaß. Das BAG begründete das eher schwach mit der Argumentation, dass hier lediglich (§87 Abs.1 Nr.6 BetrVG) technische Einrichtungen mitbestimmungspflichtig wären, nicht aber andere Aufzeichnungsformen der Arbeitszeit. Die Tendenzliteratur (z.B. Prof. Däubler) kritisierten das auch schon in den letzten Jahren.

Über den Umweg des Gesundheitsschutzes klappt ja nunmehr aufgrund europäischer Auslegung des Rechts auch die Durchsetzung dieses Anspruchs. Als Arbeitsrechtler kann ich da nur applaudieren - wenngleich die Lösung etwas spät in die Mitbestimmungsgremien kommt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.09.2019 09:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.09.2019 08:57 Uhr
Eine sehr positive Entwicklung, die ich sehr begrüße.
11.09.2019 09:01 Uhr
Ich bin gespannt, wie schnell das SPD-geführte Arbeitsministerium den neuen Punkt in einen novellierten §87 BetrVG aufnimmt. Schon bei Frau Nahles waren mir die Genossen bei solchen positiven Entwicklungen immer zu zögerlich. Beim Arbeitsgericht gilt der Beschleunigungsgrundsatz - ich empfehle diesen auch im Ministerium anzuwenden um für die Kollektivvertretungen weitere Rechtssicherheit zu schaffen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.09.2019 09:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.09.2019 09:05 Uhr
Um genau zu sein, können Unternehmen durch das zitierte Urteil dazu gezwungen werden, eine Zeiterfassung einzuführen. Wenn das in nationales Recht umgsetzt wird, wachen Betriebsräte dann wieder über die Einhaltung der zugunsten von Arbeitnehmern geltenden Gesetze. Wer das als "zwingen" auslegen will, ist wohl eher im Arbeitgeberlager zu finden, denn eigentlich müssten diese Gesetze eingehalten werden, auch ohne dass ein Betriebsrat ihre Einhaltung überwacht.

Und ja, natürlich ist eine Zeiterfassung vonnöten. Mein Arbeitgeber schuldet mir die Entlohnung x und ich ihm die für diese Entlohnung geschuldete Leistung y. Und nicht etwa die Leistung y+z, nur weil dem Arbeitgeber nach Vertrauensarbeitszeit ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.09.2019 09:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.09.2019 09:10 Uhr
Zitat:
wachen Betriebsräte dann wieder über die Einhaltung der zugunsten von Arbeitnehmern geltenden Gesetze. Wer das als "zwingen" auslegen will, ist wohl eher im Arbeitgeberlager zu finden,


Aus juristischer Sicht etwas fehlerhaft.

Bei der Überwachung greift lediglich der §80 BetrVG. Dieser begründet die betriebsrätliche Aufgabe der "Überwachung".

Im Kontext der Umfrage geht es aber um einen durchsetzbaren Anspruch.
Dieser kann lediglich (die Rechtsliteratur spricht hier von erzwingbar) über das Initiativrecht des §87 durchgesetzt werden.

Die "Erzwingbarkeit" ergibt sich aus der Folge bei Nichteinigung: Hier kann nämlich (anders als bei §80) die Einigungsstelle gebildet werden, die zwangsweise (über einen sogenannten Rechtstitel: "Spruch") eine Lösung herbeiführt.

Insofern folge ich Deiner Argumentation höchstens in Teilen. Und von einer arbeitgebergeneigten Interpretation kann auch keine Rede sein.
11.09.2019 09:18 Uhr
Zitat:
Insofern folge ich Deiner Argumentation höchstens in Teilen. Und von einer arbeitgebergeneigten Interpretation kann auch keine Rede sein.


Wenn ich tendenziell arbeitgeberfreundlich argumentieren würde (also prinzipiell), würde ich mir auch beruflich das Wasser abgraben.

Aus juristischer Sicht gibt es aber nicht immer nur schwarz und weiß. Oft ist es Auslegungssache des jeweiligen Gerichtes, wie ein Fall beurteilt wird (Hier eben der EuGH). Wenn man dann beide Seiten beleuchtet und die unterschiedlichen Aspekte herausgearbeitet hat das nichts mit einer wie auch immer ausgestalteten Geneigtheit zu tun, sondern mit einer neutralen Betrachtung des Sachverhaltes.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.09.2019 09:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.09.2019 10:02 Uhr
Ich bin gespalten, denn eine genaue Zeiterfassung kann sich auch zu lasten des Arbeiters auswirken, wenn theoretisch mehr Zeit zur Verfügung steht, durch die Zeiterfassung aber bemerkt wird, dass viel weniger Zeit benötigt wird. Selbst wenn das saisonal bedingt sein mag, ist das sehr lästig, wenn man nicht auf seine Stunden kommen kann.

Das Problem ist nicht theoretischer Natur, sondern erlebe ich gerade bei meiner momentanen Tätigkeit.
11.09.2019 10:09 Uhr
Zitat:
denn eine genaue Zeiterfassung kann sich auch zu lasten des Arbeiters auswirken,


Es geht um Gesundheitsschutz! Belastung etc.

Zitat:
wenn theoretisch mehr Zeit zur Verfügung steht, durch die Zeiterfassung aber bemerkt wird, dass viel weniger Zeit benötigt wird


Nicht die Zeiterfassung bemerkt hier was (die ist schließlich hoffentlich objektiv), sondern entweder der Vorgesetzte, oder eben der Mitarbeiter selbst. Und was soll das heißen: "Es steht mehr Zeit zur Verfügung" - das ist mir zu schwammig. Entweder stimmt etwas mit der Organisation der Arbeit nicht - das wäre ein unternehmerisch zu lösendes Problem, oder aber der Mitarbeiter organisiert sich selbst schlecht.

Belastungssteuerung gehört zum modernen Personalmanagement. Und auch Betriebsräte haben hier über diverse Möglichkeiten Einfluss zu nehmen.

Weder eine Unterbelastung, noch eine Ãœberbelastung des Arbeitnehmers sind positiv. Beides kann im Ãœbrigen auch gesundheitliche (physische, wie auch psychische) Negativauswirkungen haben.

Eine objektive Zeiterfassung jedenfalls ist hier nicht der Nachteil, sondern allenfalls Managementfehler.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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