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Fragenübersicht Hat Dein Wohnhaus einen Blitzschutzanlage?
1 - 13 / 13 Meinungen
09.10.2019 11:48 Uhr
Nein, nicht, dass ich wüsste.
09.10.2019 11:48 Uhr
Ich danke dem Umfragesteller, dass er so besorgt um mich ist.
09.10.2019 11:49 Uhr
Ja, ist verbaut.
09.10.2019 11:50 Uhr
Ein Freund meinte mal, dass ein solcher Schutz kaum vorhanden wäre. Heute wurde sowas bei uns der Gegend an einem Haus befestigt und der Arbeiter meinte, dass das sehr wohl an fast allen Häusern angebracht wäre.

09.10.2019 11:54 Uhr
Pflichtanlage für jede Versicherung!
09.10.2019 11:55 Uhr
Zitat:
Pflichtanlage für jede Versicherung!


Nein, ist keine Pflicht. Wird nur empfohlen.
09.10.2019 11:58 Uhr
Zitat:
Nein, ist keine Pflicht. Wird nur empfohlen.


Ich wäre da vorsichtig und würde das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen sorgfältig studieren.
09.10.2019 11:59 Uhr
Zitat:
Ein Freund meinte mal, dass ein solcher Schutz kaum vorhanden wäre. Heute wurde sowas bei uns der Gegend an einem Haus befestigt und der Arbeiter meinte, dass das sehr wohl an fast allen Häusern angebracht wäre.



Das mag bei Neubauten in Österreich so sein, keine Ahnung. In Deutschland meines Wissens eher nicht und schon gar nicht in älteren Gebäuden.
09.10.2019 12:02 Uhr
Ja, es gibt einen Blitzableiter am Schornstein, der irgendwo am Fallrohr von der Dachrinne endet.
09.10.2019 12:05 Uhr
Versicherungen können verlangen, dass eine Blitzschutzanlage am Haus notwendig ist, damit sie bei Schäden leistet. Es gebe zwar keine gesetzliche Pflicht für solche Anlagen an Gebäuden von bis zu 20 Metern Höhe. Versicherungen zahlen in der Regel aber nur, wenn sich ein Blitzschutz nachweislich am Haus befand. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin hin

Quelle: https://www.verivox.de/nachrichten/blitzschutzanlage-am-haus
-kann-von-versicherung-gefordert-werden-116830/
09.10.2019 12:08 Uhr
Zitat:
Versicherungen können verlangen, dass eine Blitzschutzanlage am Haus notwendig ist, damit sie bei Schäden leistet. Es gebe zwar keine gesetzliche Pflicht für solche Anlagen an Gebäuden von bis zu 20 Metern Höhe. Versicherungen zahlen in der Regel aber nur, wenn sich ein Blitzschutz nachweislich am Haus befand. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin hin

Quelle: https://www.verivox.de/nachrichten/blitzschutzanlage-am-haus
-kann-von-versicherung-gefordert-werden-116830/


Jawoll, Herr Lehrer
09.10.2019 12:30 Uhr
Zitat:
Jawoll, Herr Lehrer


Also nun wirklich nicht. Aber wenn ein Mitdiskutant behauptet es wäre Pflicht, während ein anderer sagt, es sei nur Empfehlung und ich meinte gehört zu haben, dass viele Versicherungen es in ihren Bedingungen verlangen, da googele ich doch lieber mal nach. Dient ja auch der Aufklärung...

Mit Lehrer hat das nix zu tun.
09.10.2019 16:29 Uhr
Nein, aber mein Haus hat einen Blitzableiter.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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