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Fragenübersicht Wie bewertest du aus moralischer Sicht das Urteil des BVerG zum Thema aktive Sterbehilfe?
1 - 11 / 11 Meinungen
26.02.2020 14:08 Uhr
Ich habe es bereits heute geschrieben, ich verteufel niemanden, der sich aufgrund seiner Krankheit bzw der Perspektiven verabschiedet durch einen Suizid.

Trotzdem steht das Leben über allen und die Erhaltung und Wahrung des Lebens ist die erste Aufgabe.

Die Büchse darf eingedenk T4 nicht aufgemacht werden. Die Geschichte mahnt hier, wohin der Weg führt, wenn man kranken Leben den Gnadentod gewährt.
26.02.2020 14:12 Uhr
Zitat:
Die Büchse darf eingedenk T4 nicht aufgemacht werden.


Das wird auch durch Wiederholung nicht besser. Wir reden hier nicht von einem Ermächtigungsgesetz zur wahllosen Tötung.
26.02.2020 14:22 Uhr
ist es möglich, dass man dann körperteile zur medizinischen weiterverwendung freigibt? wenn man es irgendwie schafft, zunächst nur hirntot zu sein?
26.02.2020 14:34 Uhr
Ich finde es gut, dass das "BverG das Urteil für nicht gi erklärt hat".

P.S.: Vielleicht gibt man sich beim Umfrageschreiben ja wenigstens ein bisschen Mühe.
26.02.2020 14:36 Uhr
Zitat:
Die Büchse darf eingedenk T4 nicht aufgemacht werden. Die Geschichte mahnt hier, wohin der Weg führt, wenn man kranken Leben den Gnadentod gewährt.


Die Büchse wird auch keiner aufmachen. Dein Dammbruchargument ist hier schon mehrfach widerlegt.
26.02.2020 15:35 Uhr
Das Urteil ist völlig richtig. Es darf keine Pflicht zum Leben geben. Menschen, die sich nicht mehr regen können, haben keine andere Wahl als assistierten Suizid.

Ein Besuch in der Palliativ-Station, bei Patienten, bei denen kein Morphium mehr wirkt, könnte vielleicht den einen oder anderen überzeugen. Human ist daran nichts mehr.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass Spahn endlich einsichtig ist und das Medikament freigibt.
26.02.2020 21:34 Uhr
Zitat:
wenn man es irgendwie schafft, zunächst nur hirntot zu sein?


welch' schöne bunte Scheinwelt, die man sich immer so hübsch zurechtzulügen versucht...
26.02.2020 21:36 Uhr
Das ist die nächste Instrumentalisierung des höchsten deutschen Gerichtes.

Wir hatten es bereits bei der Abtreibungsdebatte. Aus Einzelfällen ist dort die Etablierung der Abtreibung zur Keuschheit und Verhütung geworden.

Der Euthanasie sind nun Tür und Tor geöffnet. Man sollte seine persönliche Patientenverfügung vor genau diesem Hintergrund ganz genau durchdenken.
26.02.2020 21:44 Uhr
Zitat:


Der Euthanasie sind nun Tür und Tor geöffnet



Komm, gib dir doch einmal ein bisschen Mühe. Das geht auf jeden Fall noch dramatischer.
26.02.2020 23:06 Uhr
Zitat:
Man sollte seine persönliche Patientenverfügung vor genau diesem Hintergrund ganz genau durchdenken.

Werde ich tun. Musste sie nach der letzten Gesetzesänderung ändern, weil es aussah, als bliebe Sterbehilfe dauerhaft verboten.

Jetzt kann ich den entsprechenden Passus wieder zurückändern, daß ich ggf. die Möglichkeit haben möchte, falls legal, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
27.02.2020 05:35 Uhr
Ich finde das eine ganz und gar gute Entscheidung.

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