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Fragenübersicht Sollten in außergewöhnlichen Situationen wie derzeit Verjährungsfristen verlängert werden können?
1 - 5 / 5 Meinungen
27.04.2020 10:27 Uhr
Das würde ja bedeuten, dass für einen Tatverdächtigen die Dauer der Verjährung nie sicher ist. Halte ich für unvereinbar mit Beschuldigtengrundrechten und auch für nicht wünschenswert.
27.04.2020 11:36 Uhr
Zitat:
Das würde ja bedeuten, dass für einen Tatverdächtigen die Dauer der Verjährung nie sicher ist. Halte ich für unvereinbar mit Beschuldigtengrundrechten und auch für nicht wünschenswert.


Hm, ja.

Aber wenn jetzt Schule macht, was beim Loveparade-Prozess begann und sich nun beim Fifa-Skandal fortsetzt, dass nämlich Prozesse bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist verschleppt werden können, dann stimnt doch auch irgendwas nicht.
27.04.2020 12:22 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das würde ja bedeuten, dass für einen Tatverdächtigen die Dauer der Verjährung nie sicher ist. Halte ich für unvereinbar mit Beschuldigtengrundrechten und auch für nicht wünschenswert.


Hm, ja.

Aber wenn jetzt Schule macht, was beim Loveparade-Prozess begann und sich nun beim Fifa-Skandal fortsetzt, dass nämlich Prozesse bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist verschleppt werden können, dann stimnt doch auch irgendwas nicht.


Der Love-Parade-Prozess kuschelte schon vor Corona mit der Verjährungsfrist, Corona war dann der Genickbruch. Sowohl Fifa als auch Love-Parade haben die Gemeinsamkeiten, dass es sich um sehr komplexe Prozesse handelt, die Zeit beanspruchen.

Da gibt’s aus meiner Sicht zwei Stellschrauben: Wenn sich zeigt, dass Prozesse immer länger dauern, weil die Sachverhalte im Schnitt immer komplexer werden, müsste man vielleicht generell an die Verjährungsfristen von Delikten ran, die einen hohen Prozessaufwand haben. Das vermute ich allerdings eher nicht, derartige Prozesse sind selten, öffentlich aber überrepräsentiert, weil das meist prominent ist.

Wenn sich zeigt, dass auch so komplexe Prozesse durch mehr Stellen und Mittel in der Justiz und im Zweifel auch durch mehr Ermittlungskompetenzen zeitig zu Ende gebracht werden können, sollte man da ran. Ich vermute (!), dass das die Lösung sein könnte.

27.04.2020 12:27 Uhr
@ r. legis

Es wäre vielleicht schon ein Fortschritt, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem ersten Prozesstag beginnen würde. Das ist im Erbrecht (analog betrachtet) so. Da beginnt sie nicht mit dem Erbfall sondern mit dem Tag, an dem die Erbschaftssteuererklärung eingereicht wird.
27.04.2020 16:26 Uhr
Nein. Da r. legis alles Notwendige schon geschrieben hat, verzichte auf die Wiederholung :)
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