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Fragenübersicht Würdest Du Dir erwarten, dass eine verordnete Quarantäne auch kontrolliert wird?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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14.09.2020 13:59 Uhr
Zumindest stichprobenartig. Für flächendeckende Kontrollen bräuchten wir nochmal enorm viel mehr Personal. Es ist wie bei vielen anderen Dingen: Das Entdeckungsrisiko muss hinreichend groß sein.

Wir haben im deutschen Infektionsschutzrecht übrigens die Ermächtigungsgrundlage für eine Zwangsunterbringung von Personen, die sich der Quarantäne widersetzen. Es gab vor ein paar Wochen mal ein Bundesland, das erwog, diese Unterbringung - ohne ärztliche Behandlungen! - in geschlossenen Abteilungen von Psychiatrien durchzuführen, weil das keine Gefängnisse sind und man sich da ganz gut aufhalten kann. Die Empörung darüber war riesig, aber auch das ist ein kommoder Weg.

Letztlich muss gelten, dass jeder in Quarantäne weiß: Wenn ich gegen die Anordnung verstoße, wird es sehr, sehr unangenehm für mich.
14.09.2020 13:59 Uhr
Jedes Verbot wird in Deutschland höchstens durch Stichproben kontrolliert und bei diesen Stichproben fallen dann Leute auf oder sie fallen durch Folgeprobleme auf.

Es ist absurd anzunehmen, dass jeder, der in Corona-Quarantäne ist, einen persönlichen Aufpasser gestellt bekommt, damit er auch wirklich in Quarantäne bleibt. So viel Realismus muss schon sein.
14.09.2020 14:06 Uhr
Die verordnete Quarantäne ist eine Anweisung, deren individuelle Einaltung kaum überwacht werden kann, daher sollte bei einem vorsätzlichen Verstoß eine empfindliche Strafe folgen.


Wer als Verdachtsfall mit Symptomen noch ordentlich feiern geht, muss bestraft werden und diese Konsequenz würde dann vielleicht die nötige Einsicht bei potentiell Infizierten auslösen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.09.2020 14:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.09.2020 14:10 Uhr
Die Frage ist natürlich, ob man das so kontrollieren kann, wie es erwünscht wäre ohne, dass man die Personen chipt wie einen Hund oder die Fußfessel anlegt.

Was natürlich in Bezug auf die Fußfessel nach Änderung des Gesetzes für mich denkbar wäre.

Überwachung der Quarantäne mittels Fußfessel oder Einweisung in eine Quarantänestation.
14.09.2020 14:13 Uhr
Zudem bleibt die Frage noch offen, was man für ein Hirnpreller man sein muss, wenn man die Allgemeingheit gefährdet und wenn man mutwillig Straftaten begeht.

Es kann mir niemand erklären, dass er nicht weiß, dass das strafbar ist.

Das ist dann wohl vorsätzliche Gefährdung durch übertragbare Krankheiten. In Austria:

Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/178
14.09.2020 14:16 Uhr
Zitat:
Die Frage ist natürlich, ob man das so kontrollieren kann, wie es erwünscht wäre ohne, dass man die Personen chipt wie einen Hund oder die Fußfessel anlegt.

Was natürlich in Bezug auf die Fußfessel nach Änderung des Gesetzes für mich denkbar wäre.

Überwachung der Quarantäne mittels Fußfessel oder Einweisung in eine Quarantänestation.


Keine Ahnung wie das in AT ist aber für Deutschland wage ich mal die Prognose, dass eine flächendeckende Quarantäne-Fußfessel mit Vorschriften des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Stichworte: Subjektqualität des Menschen, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Übermaßverbot.

14.09.2020 14:16 Uhr
Zitat:
Überwachung der Quarantäne mittels Fußfessel oder Einweisung in eine Quarantänestation.


Na, kommt die totalitäre Haltung mal wieder durch?

Was sagen denn die anderen, die unter dem gelb-liberalen Deckmäntelchen liegen?
14.09.2020 14:21 Uhr
@J.Bercow

Wenn jemand durch ein besonders rücksichtsvolles Verhalten auffällt und im Rahmen einer hochansteckenden Krankheit spazieren geht, dann muss man sich Gegenmaßnahmen überlegen.

Diese können nur lauten. Überwachter Aufenthalt zu Hause.

Oder eben überwachter Aufenthalt in einer Quarantänestation.

Du hast es wohl als Pauschalidee für alle gelesen. Das war oben auch so geschrieben, dass man es so interpretieren könnte.
14.09.2020 14:24 Uhr
Zitat:
@J.Bercow

Wenn jemand durch ein besonders rücksichtsvolles Verhalten auffällt und im Rahmen einer hochansteckenden Krankheit spazieren geht, dann muss man sich Gegenmaßnahmen überlegen.

Diese können nur lauten. Überwachter Aufenthalt zu Hause.

Oder eben überwachter Aufenthalt in einer Quarantänestation.

Du hast es wohl als Pauschalidee für alle gelesen. Das war oben auch so geschrieben, dass man es so interpretieren könnte.


Der Beitragsverfasser war nicht Jenser Bercow

Wenn das eine Maßnahme in Folge eines Verstoßes ist, sieht die Bewertung natürlich wieder partiell anders aus.
14.09.2020 14:31 Uhr
Ja, ich hoffe, dass das kontrolliert wird. Zumindest Kontrollanrufe könnte ich mir vorstellen.
14.09.2020 14:33 Uhr
@Rakousko:
Zumindest in Deutschland steht bei solchen Diskussionen die Verhältnismäßigkeit ganz weit oben.
Du wirst große Probleme haben, jemanden zu Hause festsetzen zu dürfen, weil er eine Krankheit hat, die ansteckend ist und unter bestimmten Umständen tödlich verlaufen kann.
14.09.2020 16:20 Uhr
Selbst bei der Überwachung potentiell bewaffneter Gewalttäter kommt der Staat kaum hinterher, wie soll das dann erst bei sowas funktionieren?
14.09.2020 16:22 Uhr
Zitat:
Selbst bei der Überwachung potentiell bewaffneter Gewalttäter kommt der Staat kaum hinterher, wie soll das dann erst bei sowas funktionieren?


Was ist ein "potentiell bewaffneter Gewalttäter"?

Jemand der eventuell Zugriff auf eine Waffe hat?
Oder im Grunde jeder, der ein Messer zuhause hat?
14.09.2020 16:44 Uhr
Zitat:
Jemand der eventuell Zugriff auf eine Waffe hat?
Oder im Grunde jeder, der ein Messer zuhause hat?


Was soll diese Klugscheißerei? Es ist doch völlig logisch, dass ich damit nur illegale Waffen meinen konnte.
14.09.2020 16:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
Jemand der eventuell Zugriff auf eine Waffe hat?
Oder im Grunde jeder, der ein Messer zuhause hat?


Was soll diese Klugscheißerei? Es ist doch völlig logisch, dass ich damit nur illegale Waffen meinen konnte.


Das war keine klugscheißerei, sondern eine ehrlich gemeinte Frage.

Mit einem Fleischmesser kann man auch sehr viel Unheil anrichten.

Aber danke für deine Ausführung.
14.09.2020 16:53 Uhr
@Kreuzeiche

Sorry, habe doof reagiert.

Ich meinte damit Gewalttäter, die i.d.R. schon einschlägig vorbestraft sind und möglicherweise AUCH illegale Waffen besitzen könnten. Selbst da ist es nicht möglich, wie auch bei Extremisten jeglicher Couleur, eine effektive Überwachung zu garantieren.
14.09.2020 16:54 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Sorry, habe doof reagiert.

Ich meinte damit Gewalttäter, die i.d.R. schon einschlägig vorbestraft sind und möglicherweise AUCH illegale Waffen besitzen könnten. Selbst da ist es nicht möglich, wie auch bei Extremisten jeglicher Couleur, eine effektive Überwachung zu garantieren.


So hört sich das schon ganz anders an.
Sehe ich auch genauso wie Du.
14.09.2020 17:03 Uhr
Wenn man sich die Posts durchliest, wird einem unwohl. Solange noch von Kontrollen oder Geldstrafen und nicht vom Gebrauch der Schusswaffe bei Quarantänebrechern gesprochen wird, ist noch nicht aller Tage Abend. Leider wurde auch dieses Tabu im ÖR bereits gebrochen.
14.09.2020 17:20 Uhr
Zitat:
Selbst bei der Überwachung potentiell bewaffneter Gewalttäter kommt der Staat kaum hinterher, wie soll das dann erst bei sowas funktionieren?


Abgesehen vom "Können", was in deinem Beispiel und auch bei Corona-Quarantäne nicht möglich ist, gibt es auch das "wollen".

Und ich persönlich würde es definitiv nicht wollen, dass die Bürger unter dem Deckmäntelchen der Quarantäne-Kontrolle einer Vollüberwachung unterzogen werden. Das ist völlig unverhältnismäßig.
14.09.2020 17:29 Uhr
Zitat:
Wenn man sich die Posts durchliest, wird einem unwohl.


Manchen wird unwohl bei dem Gedanken, dass eine angeordnete Quarantäne bewußt missachtet wird.

Egal wie man zu Corona, dem Infektionsgeschehen, oder den Einschränkungen an sich steht, mit einer möglichen Viruserkrankung durch die Bars und Clubs zu ziehen und andere Personen bewußt und mit Vorsatz einer Gefährdung auszusetzen, muss sanktioniert werden.
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