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Wäre es für Dich in Ordnung, wenn man Suchtgiftkonsumenten und schwere Alkoholiker aus der Solidargemeinschaft ausgliedert? |
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17.09.2020 16:48 Uhr |
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Wenn man schon in eine gesetzliche Krankenversicherung gezwungen wird soll nicht auch noch der Lebensstil vorgeschrieben werden. Bei einer privaten Versicherung kann man gerne über die Eigenbeteiligung bei Risikoverhalten sprechen. |
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17.09.2020 17:37 Uhr |
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Zitat:Da ich mich ähnlich geäußert habe, hier nochmal zur Erklärung:
wer sich wissentlich und freiwillig vergiftet, sei es durch Alkohol, Nikotin oder sonstige Drogen und erleidet als direkte Folge des Rauschmittelmissbrauchs eine Krankheit, die immense Kosten für die Solidargemeinschaft bedeutet, so hat er zumindest einen Teil selbst zu tragen.
Die Solidargemeinschaft soll in meinen Augen denen helfen, die unverschuldet erkrankt sind.
Wer sich jahrelang zuballert, schadet der Solidargemeinschaft und handelt in mehrfacher Hinsicht verantwortungslos.
Ich kann es nicht beurteilen, deswegen frage ich dich: Ist dein Leben seit Jahren und von morgens bis abends so organisiert, dass keine selbstverschuldete Krankheit zu erwarten ist?
Du meidest Sonnenstrahlen, setzt dich ihnen aber soweit aus um keinen Vitamin D Mangel zu haben?
Du schläfst mindestens 8 Stunden auf 24 Stunden gerechnet.
Du gehst täglich mindestens 4 km?
Du isst nie mehr als dein Körper verbrennt?
Die Liste ließe sich noch lange weiterführen.
Wo ziehst du die Grenze für "selbstverschuldet"?
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17.09.2020 22:35 Uhr |
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Nein. Eine Solidargemeinschaft ist eine Solidargemeinschaft. Punkt. Wo wil man da anfangen und aufhören Leute auszugrenzen? Also lässt man es gleich ganz.
Wems nicht passt, der kann ja ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten auswandern, sich dort privat versichern, wenn er es sich leisten kann und nur für sein individuelles Risiko zahlen.
Komisch nur, dass sich das dort- im Vergleich zu hier, wo wir Suchtkranke, Fallschirmspringer und neue Hüften auch jenseits der Ü70 bezahlen- sich dort viele noch nicht mal den hier ach so beklagenswerten Standard der GKV in etwa privat versichern können. |
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17.09.2020 22:40 Uhr |
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@foreverdol
Einmal wurde mir schon schlecht, da kam auch so manches persönliche mit.
Da säuft er seine Spenderleber nach der eigenen Leber Tod.
Wie ich das hörte, war ich auch auf 180. Und das darf in diesem Fall wohl jeder sein, der auch nur einen Cent in die Krankenkasse einzahlt. |
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17.09.2020 22:45 Uhr |
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Ich wusste, dass das eine blaue Ablehnung gibt, wenn ich keine Smiley hinter Kindergeld und Steuerfreibetrag mache. |
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17.09.2020 23:10 Uhr |
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@rKa
Sind die Politikerbezüge bei euch nicht an eine Höchstgrenze gebunden und gekoppelt? |
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17.09.2020 23:15 Uhr |
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Zitat:Zitat:@rKa
Sind die Politikerbezüge bei euch nicht an eine Höchstgrenze gebunden und gekoppelt?
Schmidt hat das ganz große Geld erst nach seiner aktiven Politikkarriere gemacht.
Pensionsansprüche aus verschiedenen Ämtern in der Exekutive werden teilweise miteinander verrechnet, das ist relativ kompliziertes Beamtenbesoldungsrecht.
Bundestagsabgeordnete die auch Minister sind, erhalten in dieser Zeit nur die halbe Diät.
Dachte ich es mir doch. Also keine kumulierte Pension aus allen Ämtern, die man jemals hatte |
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17.09.2020 23:23 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:@rKa
Sind die Politikerbezüge bei euch nicht an eine Höchstgrenze gebunden und gekoppelt?
Schmidt hat das ganz große Geld erst nach seiner aktiven Politikkarriere gemacht.
Pensionsansprüche aus verschiedenen Ämtern in der Exekutive werden teilweise miteinander verrechnet, das ist relativ kompliziertes Beamtenbesoldungsrecht.
Bundestagsabgeordnete die auch Minister sind, erhalten in dieser Zeit nur die halbe Diät.
Dachte ich es mir doch. Also keine kumulierte Pension aus allen Ämtern, die man jemals hatte
Jein, das ist wirklich ziemlich kompliziert und selbst die paar Betroffenen verstehen die Regeln häufig nicht ganz. Für Bundesminister gelten andere Ruhegehaltsregelungen als für Landesminister und analog das selbe bei Abgeordneten. Im „schlimmsten“ Fall kommen Ansprüche aus Bürgermeisteramt, Landtags-, Bundestagsmandat und Ministeramt auf Landes- und Bundesebene zusammen. Dann entstehen Ansprüche auf drei Ebenen, teilweise sogar zweifach. Die Regeln sind für alle Ämter völlig unterschiedlich. Da wird schon auch kumuliert, aber nicht vollständig. |
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17.09.2020 23:32 Uhr |
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@Ratio legis
Solang das zuständige Amt richtig rechnet, wird es wohl dem Betroffenen egal sein. Es wird sich davon leben lassen |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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