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Findest Du es richtig, dass man eine Strafe zahlen soll wie z.b in NRW, wenn man im Lokal einen falschen Namen angibt? |
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30.09.2020 11:17 Uhr |
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Wie will man herausfinden, welcher der Gäste einen falschen Namen angegeben hat?
Stellt man sich in den Raum vor 50 Leute und ruft "Hey, wer von euch ist Conny Erdbeer?" |
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30.09.2020 11:22 Uhr |
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Mir wird ehrlich gesagt allmählich ein bisschen mulmig, wenn ich beobachte was da alles an Strafandrohungen, Maßregelungen und generellem Misstrauen im Zuge der Corona-Politik aus dem Boden sprießt.
Klar mag das alles in der Motivation irgendwo nachvollziehbar sein, aber ich würde mir doch etwas weniger Regulierung und etwas mehr Schweden wünschen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.09.2020 11:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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30.09.2020 11:23 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wie will man herausfinden, welcher der Gäste einen falschen Namen angegeben hat?
Stellt man sich in den Raum vor 50 Leute und ruft "Hey, wer von euch ist Conny Erdbeer?"
Oh - das herauszufinden ist nicht so schwierig, wie mein werter Vorredner schreibt. Man wird wohl stichprobenartig prüfen (Ordnungsamt), ob die anwesenden Personen in einer Lokalität...
a) erfasst sind
b) unter Kontrolle des Ausweises auch namentlich korrekt erfasst sind
Das kann natürlich nur stichprobenartig passieren (Personal!)
Ist aber dennoch ein Kriterium um bei Angabe der Daten keine Fantasieprodukte a la Mickey Mouse oder Daisy zu benutzen.
Man stelle sich vor, es wird eine Hundertschaft zur Kontrolle einer türkischen Hochzeit ausgesandt. |
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30.09.2020 11:28 Uhr |
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Können mich die anwesenden Juristen aufklären, warum die Perso-Kontrolle bei Gaststätten ein Problem ist, bei Hotelübernachtungen aber nicht? |
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30.09.2020 11:37 Uhr |
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Ich war zwar ewig nicht mehr in NRW in einer Gastronomie.
In BaWü und Hessen ist für mich kein System erkennbar, wann nach Kontaktdaten gefragt wird und wann nicht... Ich glaube, dass ich seit Corona-Beginn 2mal gefragt wurde, einmal in Hessen und einmal in BaWü und bei allen anderen Gastronomiebesuchen in diesen beiden Bundesländern nie. |
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30.09.2020 11:37 Uhr |
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§§ 29, 30 BMG |
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30.09.2020 11:44 Uhr |
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Bei einem Hotel handelt es sich um eine Beherbergungsstätte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG), da eine Einrichtung vorliegt, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dient. Die Folge ist, dass in Hotels die besondere Meldepflicht gem. § 29 ff. BMG gilt. Gäste haben damit am Tag der Ankunft (Check-In) einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Abs. 2 BMG aufgeführten Daten enthält. Dieser Meldeschein darf grundsätzlich nur enthalten:
Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
Familiennamen,
Vornamen,
Geburtsdatum,
Staatsangehörigkeiten,
Anschrift,
Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 BMG sowie
Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.
Die Erhebung von Angaben darüber hinaus, ist zumindest nicht durch die Meldepflicht gerechtfertigt. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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