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Fragenübersicht Befürwortest Du oder lehnst Du das Ausländerwahlrecht ab?
1 - 18 / 18 Meinungen
08.10.2020 11:27 Uhr
Wer hier auf Dauer wohnt und Steuern zahlt soll auch wählen dürfen.
08.10.2020 11:28 Uhr
Jeder der einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der sollte auch wählen dürfen.

Punkt.
08.10.2020 11:28 Uhr
Ich sehe das genauso wie die ÖVP-Integrationsministerin. Wahlrecht und Staatsbürgerschaft sind untrennbar bzw. sollten es sein.
08.10.2020 11:29 Uhr
Zitat:
grundsätzlich an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, die am Ende einer erfolgreichen Integration steht


Ich kenne so manchen Staatsbürger, der sogar hier geboren ist und nicht einer anderen Ethnie angehört, der weniger integriert ist als so mancher Staatsbürger mit Migrationshintergrund.
08.10.2020 11:30 Uhr
Ich habe nichts dagegen eine Anwartschaftszeit gesetzlich zu regeln. Nicht jeder Ausländer, der nur vorübergehend hier verweilt sollte sofort ein Wahlrecht genießen.
08.10.2020 11:30 Uhr
Ich bin fest der Meinung, dass das Wahlrecht fest an die Staatsbürgerschaft gekoppelt sein soll.

Die Staatsbürgerschaft wird in vielen Ländern aufgrund der Abstammung oder aufgrund des Geburtsortes verliehen.

In beiden Fällen kann man wohl mittelfristig von einer Einbindung in die Gesellschaft ausgehen.

Wer hier kurzfristig lebt und in vielen Fällen auch noch gar nicht hier arbeitet und in Integrationsmaßnahmen steckt, der ist wohl auch nicht vertraut mit der Sache.

Die Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht sind eine Belohung für die gelungen Integration.

Umgekehrt würde alles entwertet werden.
08.10.2020 11:31 Uhr
Ich lehne das Ausländerwahlrecht ab und betrachte es eher als Integrationshemmnis.

Die politische Mitbestimmun, mittels Wahlen, ist ein elementares Bürgerrecht, was demzufolge auch nur eigenen Staatsangehörigen zustehen sollte.

Wer dauerhaft in einem anderen Land lebt, sich aber nicht dazu entschließen kann, die entsprechende Staatsangehörigkeit anzunehmen, sollte auch die Konsequenzen dieser Verweigerung tragen.
08.10.2020 11:32 Uhr
Zitat:
Umgekehrt würde alles entwertet werden.


Oh - starten wir jetzt eine Wertediskussion. Da sind wir schnell im Keller der Argumente und reden darüber, wer mehr oder weniger "wert" ist. Das ist ein heißes Eisen - oder auch "brüchiges Eis".
08.10.2020 11:32 Uhr
Auch der sozialdemokratische Bürgermeister meiner Heimatstadt ist dieser Meinung:

Zitat:
Auf die Frage, ob Menschen, die seit fünf oder zehn Jahren in Wien leben, bei der Gemeinderatswahl wahlberechtigt sein sollten, antwortete Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Dienstagabend in der "ZiB 2": "Ich persönlich bin immer der Meinung, dass das Wahlrecht bei den gesetzgebenden Körperschaften verbunden sein sollte mit der österreichischen Staatsbürgerschaft." Der rote Spitzenkandidat positionierte sich damit gegen ein Ausländerwahlrecht, wie es derzeit von vielen gefordert wird.


https://www.derstandard.at/story/2000119882076/buergermeister-ludwig-gegen-auslaenderwahlrecht-in-wien

Das ist für mich übrigens sehr überraschend, die SPÖ hatte hier schon andere Wege beschritten.
08.10.2020 11:33 Uhr
@D_Anteros

Der Integrationsprozess mit dem Zuckerl Staatsbürgerschaft und der Dreingabe Wahlrecht würde entwertet werden.
08.10.2020 11:34 Uhr
Das Staatsvolk ist der Souverän der Republik. Daher steht - im Grundgesetz - der Satz "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Insofern schließt dies Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland vom Wahlrecht aus. Lediglich für EU-Ausländer gelten andere Regelungen.

Eine Regelung, die Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit das aktive oder passive Wahlrecht auf Länder- oder Bundesebene gibt, ist nach herrschender Meinung verfassungswidrig.
08.10.2020 11:36 Uhr
Zitat:
Insofern schließt dies Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland vom Wahlrecht aus. Lediglich für EU-Ausländer gelten andere Regelungen.


Ausländer erster und zweiter Klasse? Das schreit nach Reformbedarf.
08.10.2020 11:37 Uhr
Zitat:
mit dem Zuckerl Staatsbürgerschaft


Mein Zahnarzt sagt: Zucker ist Gift!

Zitat:
Dreingabe Wahlrecht


Die Zeit des Feilschens um Naturalrabatte endete im letzten Jahrtausend.
08.10.2020 11:39 Uhr
Zitat:
.Das schreit nach Reformbedarf.


Bürger von Mitgliedsstaaten der EU haben in Deutschland aufgrund der europäischen Verträge einen anderen Rechtsstatus als Bürger von Staaten, die der EU nicht angehören.

08.10.2020 11:40 Uhr
Selbst auf Kommunalebene kommt bei aktiven und passiven Wahlrecht das Problem hinzu, dass hier Verwaltungasakte zu setzen sind. Keine Staatsbürgerschaft - kein Verwaltungsakt.

Ein Ausländer in der Familienbeihilfeabteilung des Finanzamtes. Das geht nicht. Aber ein ausländischer Bezirksvorsteher soll Baubescheide erlassen können. Geht auch nicht.

Das Homogenitätsprinzip. Da müsste man die Verfassung ändern. Sonst geht da gar nichts.

Das Wahlrecht steht m.E so oder so nur dem Bundesvolk zu. Wie man das in Österreich sagt. Und das Bundesvolk unterscheidet sich von der Bevölkerung durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis.

08.10.2020 11:41 Uhr
Zitat:
Zunächst kann festgehalten werden, daß die Voraussetzung der Staatsbürgerschaft als ausdrückliches Tatbestandselement in unterschiedlicher Form in den das wahlrechtliche Homogenitäts-prinzip bildenden Bestimmungen der Bundesverfassung verankert ist. In Art. 117 B-VG ist ausdrücklich von Staatsbürgern die Rede, in Art. 95 B-VG zwar von Landesbürgern, wobei diese aber definitionsgemäß Staatsbürger gemäß Art. 6 Abs. 2 B-VG sind. Art. 26 B-VG spricht in seinem Abs. 1 vom 'Bundesvolk'. Dieser Begriff knüpft an die Staatsbürgerschaft an. Dies ist in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und in der Lehre unbestritten (vgl. dazu zB VfSlg. 12.023/1989, 370 f; Kelsen/Froelich/Merkl, Die Österreichische Bundesverfassung 1920 (1922) 94; Ringhofer, Die österreichische Bundesverfassung (1977) 101; Adamovich/Funk/Holzinger, Österreichisches Staatsrecht, Band 2 (1998) Rz 21.002-01; Walter/Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts9 (2000) Rz 306). Allein dieser Befund zeigt, daß die Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für die aktive Wahlberechtigung zu allgemeinen Vertretungskörpern ein unbestrittenes und wesentliches Element des verfassungsrechtlichen Homogenitätsprinzips darstellt.


Falls jemand die österreichische Judikatur dazu interessiert.

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_G_218-03.pdf
08.10.2020 11:43 Uhr
Zitat:
Ich kenne so manchen Staatsbürger, der sogar hier geboren ist und nicht einer anderen Ethnie angehört, der weniger integriert ist als so mancher Staatsbürger mit Migrationshintergrund.


Aha und wie hilft uns das jetzt weiter?

Ein Staatsbürger kann doch wählen, ein Angehöriger eines anderen Staates eben nur in seinem Land.
08.10.2020 11:50 Uhr
Zitat:
.Das Homogenitätsprinzip. Da müsste man die Verfassung ändern. Sonst geht da gar nichts.


In Deutschland ist das in Art. 20 II GG geregelt, der gemäß Art. 79 III GG mit "Ewigkeitsgarantie" ausgestattet ist.

Allerdings kann ich mich erinnern, dass über die Frage, ob unter "Volk" nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit verstanden werden sollen, schon vor 30 Jahren während meines Studiums diskutiert worden ist. M.E. ist es aber juristisch am saubersten, wenn "Volk" das "Staatsvolk", sprich also das "Deutsche Volk" ist.

Als reformbedürftig könnte man das Staatsangehörigkeitsrecht betrachten, wodurch z.B. Menschen, die schon lange hier wohnen, einfacher an die deutsche Staatsangehörigkeit kommen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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