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Fragenübersicht In Anlehnung an Kreuzeiches Umfrage: Kennst Du den Unterschied zwischen "Homeoffice" und "mobilem Arbeiten"?
1 - 7 / 7 Meinungen
03.11.2020 08:03 Uhr
Ich dachte immer die Unterscheidung sei zwischen "mobilem Arbeiten" und "Telearbeit". Bei meinem Arbeitgeber wird das jedenfalls definitiv so unterschieden.
Ist Homeoffice nicht nur ein Vulgo, mit dem die Leute i.d.R. sowohl das Eine wie das Andere meinen?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.11.2020 09:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.11.2020 09:16 Uhr
Ich würde das mal wörtlich nehmen. Ich mache manchmal mobiles Arbeiten, arbeite nämlich unterwegs bzw. an mehreren Orten am Tag. Das Internet macht es möglich.
Homeoffice ist stationär, mit einem Büro zuhause, auch wenn das nur das Laptop auf dem Schoß sein sollte.
So meine Definition.
03.11.2020 09:24 Uhr
Ich arbeite mobil, weil ich keinen fest eingerichteten Heimarbeitsplatz habe, der das Büro ersetzt. Sondern ich bin hier entweder im Büro vor Ort oder arbeite von irgendeinem beliebigen Ort, meistens zu Hause, aber auch mal auf Reisen oder im Cafe.
03.11.2020 10:47 Uhr
Mobiles Arbeiten findet unabhängig von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz statt.

Telearbeit bedingt einen Arbeitsplatz, der fest eingerichtet ist und für den dann auch die Arbeitsstättenverordnung gilt.

Das mobile Arbeiten von einem relativ beliebig gestalteten Arbeitsplatz dürfte in Zeiten von Corona die Regel sein. Sehr selten greift der Arbeitgeber in die Gestaltung dieser "vorübergehenden Lösung" ein. Zwar nennen die meisten Arbeitnehmer dann diese temporäre Lösung: "Homeoffice" - das geht dann aber an der eigentlichen arbeitsrechtlichen Begrifflichkeit vorbei.

In Summe bedeutet das also für das "echte Homeoffice" - bzw. die Telearbeit: Die Arbeitsstättenverordnung bestimmt nicht nur, dass der Arbeitgeber fest eingerichtete Computerarbeitsplätze, Möbel und sonstige Arbeitsmittel im Privatbereich der Beschäftigten einrichten muss, sondern er muss außerdem eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer des Homeoffice festlegen. Arbeitgeber und Angestellte vereinbaren also die Bedingungen der Telearbeit. Für die Telearbeit beziehungsweise das Homeoffice gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie für den Arbeitsplatz im Büro: insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz.
03.11.2020 10:50 Uhr
@ Anteros

danke, dann macht mein Arbeitgeber ja alles auch von der Begrifflichkeit her nach Recht und Gesetz. ;-)
03.11.2020 11:26 Uhr
Betrifft mich nicht, deshalb hab ich mich mit dem Unterschied nie beschäftigt.
03.11.2020 12:54 Uhr
Wo ist jetzt der Unterschied außer, dass ich bei der Telearbeit einen festen Ort habe? Wenn ich mir das Bein beim mobilen Arbeiten breche? Wer zahlt das?

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