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Sollte man bei doppelten Staatsbürgerschaften im Fall einer Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung die Staatsbürgerschaft entziehen dürfen? |
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04.11.2020 13:58 Uhr |
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Ich stehe doppelten Staatsangehörigkeiten grundsätzlich etwas skeptisch gegenüber, daher hätte ich mit einer solchen Maßnahme weniger Schwierigkeiten.
Ob es dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, bleibt aber zu diskutieren. |
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04.11.2020 14:08 Uhr |
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@maledetto
Im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht ist das verankert.
Zitat:
...bei aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts:
Die freiwillige aktive Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts führt zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist, dass durch die Entziehung keine Staatenlosigkeit eintritt.
Es ginge nur darum, dass die MA 35 z.b in Wien aktiv handelt, wenn so ein Fall schlagend wird.
Zitat:Entziehung
§ 33.
(2) Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005579
Keine Anlassgesetzgebung, einfach nur die Umsetzung geltenden Rechtes. |
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04.11.2020 14:10 Uhr |
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@ Rakousko
Dann ist ja eigentlich alles geregelt und müsste nur umgesetzt werden.
Aber Politiker/innen müssen wohl reflexartig irgendwas sagen um Aktivität vorzutäuschen. |
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04.11.2020 14:14 Uhr |
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@maledetto
Vllt ein wenig wachkriegen, weil auch bei unserem "Oaschloch" wurde das Verfahren nicht durchgezogen.
"Oaschloch" wurde übrigens an der türkisch-syrischen Grenze von den Türken verhaftet.
Kam dann zurück und dann kam es zum Verfahren.
Wie kann ich verhindern, dass mich jemand so täuscht, wie das "Oaschloch" gelungen ist.
Wahrscheinlich gar nicht. Und wenn doch, was für Psychologen haben wir? Da muss man sich schon was anschauen. |
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04.11.2020 14:14 Uhr |
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In Deutschland wäre das nicht so einfach, es gibt einen relativ umfangreichen Enrtziehungsschutz im Grundgesetz und eine Norm, die bei Verurteilung einer Straftat X als Rechtsfolge den Verlust der Staatsbürgerschaft hat, ist, glaube ich, eher eine Entziehung...müsste ich mal nachgucken.
Ich kann mir das grundsätzlich schon vorstellen, will mir mal zumindest alle Pros und Contras anhören. aber ich bin sehr unsicher was die Ausgestaltung angeht. |
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04.11.2020 17:00 Uhr |
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Wie immer: "Kommt darauf an"
Auf der einen Seite muss man sich fragen: Was genau nutzt die Entziehung der Staatsbürgerschaft? Will man so lediglich ein vereinfachtes Abschiebungsverfahren initiieren können? Auch hier gibt es diverse juristische Riegel, die man erstmal knacken müsste. Und nur, weil Haftbedingungen in einem anderen Land nicht so "toll" sind, wie bei uns - da liegt mir doch zu sehr ein Rachegedanke zugrunde, den ich nicht weiter verfolgen will.
Auf der anderen Seite kann man eine Staatsbürgerschaft auch als ein Privileg begreifen, dass man entzieht, falls sich ein Mensch nicht den Normen und vor allem den gesetzlichen Gegebenheiten bei uns beugen will.
Also - wenn ein solcher Verbrecher/in dann bei uns tatsächlich verurteilt wird, dann ist mir eigentlich wurscht, mit welcher Staatsangehörigkeit er in einem Gefängnis bei uns die Strafe verbüßt. Ich denke die Einflussnahme auf sein Handeln im Sinne einer Rehabilitation und einer Eingrenzung des Radikalismus kann ebenfalls bei uns besser vollzogen werden, als z.B. in einem islamisch geprägten Staat, wo er ggf. sogar noch ganz ohne Strafe davonkommt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2020 17:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.11.2020 21:03 Uhr |
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Käme darauf an. Vom Gefühl her würde ich das schon als richtig werten, denn die Staatsangehörigkeit, wenn man sie nicht von Geburt an hat, ist ja an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Die (mehr oder weniger) bedeuten, daß man sich mit diesem Land identifiziert, daß man es als das Eigene betrachtet.
Wer irgendwo im Ausland gekämpft und sein Leben eingesetzt hat, um Dinge durchzusetzen die den Werten dieses Landes zutiefst widersprechen, hat doch damit bewiesen, daß er nicht zu uns gehört. Es ist aber auch nicht besser, wenn er es im Inland tut (sprich hier Terror betreibt).
Eine bloße Zugehörigkeit zu einer Gruppe läßt aber ggf. solche Rückschlüsse nicht zu (zumal wenn sie nicht mehr besteht), junge Menschen können irren. |
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04.11.2020 21:24 Uhr |
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Nein. Man sollte sich vorher gut überlegen, wem man die doppelte Staatsbürgerschaft gibt. Eine Staatsbürgerschaft auf Bewährung ist ein Rechtskonstrukt, was genau wo rechtssicher festgelegt ist? |
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09.11.2020 00:48 Uhr |
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Definitiv, ja. Ich würde sogar so weit gehen, eine Ausbürgerung für Terroristen vorzusehen, wenn sie nicht von Geburt an die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Ich weiß, das ist für eine demokratische Gesellschaft sehr harsch, aber es ist in dieser Situation meiner Meinung nach angemessen. |
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IDL |
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FPi |
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UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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