Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht CDU- und AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt wollen in der nächsten Woche gemeinsam abstimmen, um die Erhöhung der Rundfunkbeiträge bundesweit scheitern zu lassen - wird die Kenia-Koalition daran scheitern?
1 - 15 / 15 Meinungen
28.11.2020 11:22 Uhr
Die SPD und die Grünen, die freiwillig eine Regierung verlassen, müssen erst noch gebacken werden.
28.11.2020 11:23 Uhr
Ich bin ja mal gespannt ob die CDU die Eier hat, das wirklich durchzuziehen. Eigentlich würde es nicht zu ihrem ansonsten unterwürfigen Verhalten passen.
28.11.2020 11:24 Uhr
Ich hätte der Sachsen-Anhalt-SPD schon lange empfohlen, diese Koalition zu verlassen. Soll die CDU doch selbst schauen, wie sie ihr Problem mit der AfD löst. Mit diesem Landesverband ist jedenfalls aus Sicht der SPD nichts anzufangen.
28.11.2020 11:32 Uhr
Es wäre wünschenswert, aber ähnlich wie Chlodio oben (ich würde es alletdings nicht so hart formulieren) glaube ich nicht, dass darüber die Koalition platzt.
Staatspolitische Verantwortung, you know?! ;-)
28.11.2020 11:33 Uhr
Ich wünsche der Sachsen-anhaltinischen SPD die nötige Konsequenz in dieser Sache. Die AfD mit ihren kruden Thesen zu unterstützen kann aber nun nicht wirklich positiv für die CDU sein- oder? Schauen wir mal, wie sich das entwickelt.
28.11.2020 11:41 Uhr
Zitat:
Die AfD will dies tun, weil sie den staatlichen Rundfunk grundsätzlich ablehnt; er verbreite bewusste Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und schröpfe den Gebührenzahler ohne sachlichen Grund.


Die sind echt noch bekloppter, als ich eh schon dachte... - wenn die CDU da mitmacht darf sie sich in Sachsen-Anhalt nicht wundern, wenn man sie meinungstechnisch mit denen in einen Topf wirft.
28.11.2020 14:50 Uhr
Ich hoffe, die CDU knickt nicht ein!
28.11.2020 17:25 Uhr
Hoffen wir es mal. Wenn ostdeutsche Themen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu kurz kommmen, könnte das übrigens daran liegen, dass das MDR-Ptogramm zu 90% aus Schlagersendungen, In aller Freundschaft und DDR-Glorifizierung besteht. Und das, obwohl da bestimmt nicht Florian Silbereisen und Alexa Maria Surholt im Rundfunkrat sitzen............

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.11.2020 17:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.11.2020 16:07 Uhr
Da nächstes Jahr eh Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt sind, wäre selbst das nicht besonders dramatisch.
08.12.2020 19:01 Uhr
Kann evtl. irgendjemand erklären, was das mit der Klage der ÖR vor dem Bundesverfassungsgericht wird?

M.E. ist eine Abstimmung in Parlamenten überhaupt nicht erforderlich, wenn die Erhöhung von einem Gericht durchgesetzt werden kann.
08.12.2020 19:24 Uhr
Zitat:
Kann evtl. irgendjemand erklären, was das mit der Klage der ÖR vor dem Bundesverfassungsgericht wird?

M.E. ist eine Abstimmung in Parlamenten überhaupt nicht erforderlich, wenn die Erhöhung von einem Gericht durchgesetzt werden kann.


Ganz knapp und deshalb etwas verkürzt: Die Sender sind Anstalten des öffentlichen Rechts und haben deshalb qua Existenz einen Anspruch gegenüber dem Staat, angemessen finanziert zu werden. Sie sollen ja einen vertraglich normierten Zweck erfüllen und die dafür notwendigen Mittel stehen ihr zu.

Verweigert der Staat dies, kann das Gericht - hier das BVerfG - im Zweifel die entsprechenden Mittel zuweisen. Das ist aber eine Ausnahme, letztlich ist es Aufgabe der Länder über eine neuen Staatsvertrag dafür zu sorgen, die Ausstattung bereitzustellen.

Einfacher gesagt: Weil es ARD und ZDF aus Vertrag gibt, müssen ihnen die entsprechenden Mittel gegeben werden. Tut man das nicht löst man sie entweder auf oder ein Gericht spricht den Anspruch halt zu.

Ist bisher - glaube ich - nur einmal vorgekommen, irgendwann in den frühen 2000ern.

Letztlich kann die Gerichtsentscheidung aber nicht dauerhaft einen neuen Staatsvertrag aufschieben. Danach wird es also was neues geben und sei es, dass der Aufgabenzuschnitt reduziert wird.
08.12.2020 19:27 Uhr
Um das noch etwas vertiefter zu formulieren: Der Rundfunkstaatsvertrag ähnelt letztlich ganz grob einem völkerrechtlichen Vertrag und hier kann sich für Dritte ein Anspruch ergeben, der letztlich auch dazu führen kann, dass eine Parlamentsentscheidung vertragswidrig ist. Das Parlament kann das dann als „treaty overlaw“ überschreiben, kommt an der Existenz des Anspruchs aber nicht vorbei.
08.12.2020 20:25 Uhr
"Der Rundfunkstaatsvertrag ähnelt letztlich ganz grob einem völkerrechtlichen Vertrag
..."



Es gibt also ein "Regierungsvolk" und ein "Hörervolk"
08.12.2020 22:39 Uhr
Zitat:
"Der Rundfunkstaatsvertrag ähnelt letztlich ganz grob einem völkerrechtlichen Vertrag
..."



Es gibt also ein "Regierungsvolk" und ein "Hörervolk"


Wenn man keine Ahnung hat, sollte man was tun, Herbert?
08.12.2020 23:26 Uhr
Zitat:
Von: Matzerath
Zitat:

Zitat:
Der Rundfunkstaatsvertrag ähnelt letztlich ganz grob einem völkerrechtlichen Vertrag

Es gibt also ein "Regierungsvolk" und ein "Hörervolk"


Wenn man keine Ahnung hat, sollte man was tun, Herbert?


Den Herbert immer freundlich behandeln.

Er meint schon das Richtige. Die GEZ-Intendanten sind besser bezahlt als Bundesminister und so teuer sind ihre Parties doch auch nicht, dass man den Zustand rechtfertigen kann...

  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 15 / 15 Meinungen