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Fragenübersicht Verfassungsschutz wirbt V-Leute in der AfD an und will die Partei im Frühjahr 2021 zum Verdachtsfall erklären. Wie bewertest du das?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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28.11.2020 15:49 Uhr
Ich bewerte das als durchweg positiv.
28.11.2020 15:53 Uhr
Zitat:
Ich bewerte das als durchweg positiv.


Hätte ich jetzt nicht erwartet. Du kennst das Urteil im ersten NPD-Verbotsverfahren? Die AfD dürfte damit vor einem Verbot sicher sein. Ich hoffe die konservativen Kräfte nutzen diese Chance, um die Fascho-Fraktion loszuwerden.
28.11.2020 15:55 Uhr
Eigentlich O.K. aber ich frage mich ob als "Erbe" von Maßen der Verfassungsschutz nicht noch mit AfD- Freunden durchsetzt ist. Dann würden die Faschos quasie von ihren Kumpels im Geiste beobachtet werden,was sollte das bringen?
28.11.2020 16:00 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich bewerte das als durchweg positiv.


Hätte ich jetzt nicht erwartet. Du kennst das Urteil im ersten NPD-Verbotsverfahren? Die AfD dürfte damit vor einem Verbot sicher sein. Ich hoffe die konservativen Kräfte nutzen diese Chance, um die Fascho-Fraktion loszuwerden.


Ja, das Urteil kenne ich sogar sehr gut, unter anderem aus mehrfachen Besprechungen mit den Prozessbevollmächtigten, die die Länderseite im NPD-Verfahren vertraten. Deshalb weiß ich, dass in Folge der EGMR-Rechtsprechung das Kriterium der "Potentialität" mit aufgenommen wurde und das könnte die AfD sogar sehr deutlich von der NPD unterscheiden.

28.11.2020 16:02 Uhr
Es dürfte wenig überraschen, dass ich das äußerst kritisch sehe. Dass der Verfassungsschutz seit dem Weggang von Maaßen nur noch als Gehilfe der etablierten Parteien gegen den politischen Gegner instrumentalisiert wird, sollte eigentlich jeden Demokraten ernsthaft beunruhigen.
28.11.2020 16:04 Uhr
Zitat:
dass in Folge der EGMR-Rechtsprechung das Kriterium der "Potentialität" mit aufgenommen wurde


Aber das war ja eine Ergänzung zum, nicht eine Aufhebung des ersten Urteils. Damit sind die Hürden höher geworden, weil entweder das eine oder das andere dagegen sprechen kann.

Ich bedaure das übrigens nicht. Es wäre ein Unding, die stärkste Oppositionspartei zu verbieten. Das wäre nahe am Verlassen des demokratischen Bodens. Eine Demokratie erkennt man nämlich nicht daran, dass es eine Regierung gibt, sondern daran, dass es eine legale Opposition gibt. Und die darf sich nicht die Regierung nach eigenem Gusto aussuchen.
28.11.2020 16:08 Uhr
Zitat:
Aber das war ja eine Ergänzung zum, nicht eine Aufhebung des ersten Urteils. Damit sind die Hürden höher geworden, weil entweder das eine oder das andere dagegen sprechen kann.


Öh, ja, habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Dass der Maßstab strenger geworden ist ist unstreitig, dass ein Verbot dennoch grundsätzlich möglich ist dürfte ebenfalls unstreitig sein, zudem kann das Ergebnis der Beobachtung alternativ auch zu einem Verfahren nach Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes führen.

Zitat:
Ich bedaure das übrigens nicht. Es wäre ein Unding, die stärkste Oppositionspartei zu verbieten. Das wäre nahe am Verlassen des demokratischen Bodens.


Ob eine Partei per se verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder nicht, hat mit ihrer Personenstärke in Parlamenten nichts zu tun. Ein demokratischer Staat hat Faschisten in seinen Volksvertretungen niemals zu dulden.
28.11.2020 16:10 Uhr
Zitat:
Ob eine Partei per se verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder nicht, hat mit ihrer Personenstärke in Parlamenten nichts zu tun.


Also doch lieber ein neues Volk wählen?
28.11.2020 16:13 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ob eine Partei per se verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder nicht, hat mit ihrer Personenstärke in Parlamenten nichts zu tun.


Also doch lieber ein neues Volk wählen?


Einem offenen Anhänger absolutistischer Systeme dürfte die Wahlentscheidung des Volkes ohnehin egal sein, deine Aussagen sind deshalb nicht besonders glaubwürdig
28.11.2020 16:16 Uhr
Zitat:
Einem offenen Anhänger absolutistischer Systeme dürfte die Wahlentscheidung des Volkes ohnehin egal sein, deine Aussagen sind deshalb nicht besonders glaubwürdig


Wenn man sich in Ablenkung vom Thema flüchten muss... Nebenbei, unter dem Kaiser durften Sozialdemokraten sogar unter dem Sozialistengesetz als Unabhängige kandidieren. Wie hat das die BRD nochmal mit den Kommunisten nach dem KPD-Verbot gehalten?
28.11.2020 16:19 Uhr
Wieso Ablenkung? Ich erlaube mir nur darauf hinzuweisen dass deine Aussagen mit Blick auf deine Positionen nicht in sich schlüssig sind, wenn du dich auf einmal zum Verteidiger des Volkswillens aufschwingst. Das ist eher due Verpackung dafür, dass es dir einfach nicht passt, dass gegen eine Partei vorgegangen wird, die die grundgesetzliche Ordnung beseitigen will - weil du dieses Ziel eben gut findest, deine beiden KDP-Mitablehner tun das übrigens auch.

Das ist dasselbe Muster wie die Verteidigung dee Meinungsfreiheit von der rechten Seite - reine Diskreditierungsversuche.
28.11.2020 16:21 Uhr
Zitat:
...die die grundgesetzliche Ordnung beseitigen will - weil du dieses Ziel eben gut findest, deine beiden KDP-Mitablehner tun das übrigens auch.


Das ist nun wirklich mehr als plump.
28.11.2020 16:22 Uhr
Zitat:
Das ist eher due Verpackung dafür, dass es dir einfach nicht passt, dass gegen eine Partei vorgegangen wird, die die grundgesetzliche Ordnung beseitigen will - weil du dieses Ziel eben gut findest, deine beiden KDP-Mitablehner tun das übrigens auch.


Im Unterschied zu Dir will ich mich nicht in Unterstellungen ergehen. Deshalb frage ich einfach: Wie weit dürfte die Unterdrückung des Volkes in Verteidigung der Demokratie gehen? 25% verbieten? 40%? 90%? Wollt ihr die Menschen wenn nötig mit Gewalt zu ihrem Glück zwingen?
28.11.2020 16:22 Uhr
Zitat:
Zitat:
...die die grundgesetzliche Ordnung beseitigen will - weil du dieses Ziel eben gut findest, deine beiden KDP-Mitablehner tun das übrigens auch.


Das ist nun wirklich mehr als plump.


Nein. Aber den Vorwurf gebe ich liebend gerne an dich zurück, in letzter Zeit legst du deinen Intellekt vorm Login jedenfalls verlässlich beiseite.
28.11.2020 16:23 Uhr
Zitat:
Nein. Aber den Vorwurf gebe ich liebend gerne an dich zurück, in letzter Zeit legst du deinen Intellekt vorm Login jedenfalls verlässlich beiseite.


So reagierst Du in letzter Zeit häufiger, wenn jemand Sachverhalte anders beurteilt als Du es tust. Das ist kein guter Stil.
28.11.2020 16:36 Uhr
Insgesamt für positiv!
28.11.2020 16:52 Uhr
Wahlkampf mit besonderen Mitteln. Einer Demokratie an sich unwürdig.
28.11.2020 17:01 Uhr
Es war lange klar, dass die Altparteien jedes Mittel gegen eine bürgerlich Oppositionspartei rechts von linksgrün einsetzen werden.

Schon vor einigen Jahren verplapperte sich ein höherer SPD-Funktionär in einer Talkshow. Der sagt sinngemäß, die Politik würde entscheiden, wer überwacht wird.

V-Leute gibt es sicher auch schon seit ein paar Jahren. Es ist ja nicht das erste mal, dass nachrichtendienstliche Methoden gegen die Opposition eingesetzt werden.

28.11.2020 17:08 Uhr
Zitat:
..bürgerlich Oppositionsparte


Alles Klar Don. Wer rechtsradikale Verfassungsfeinde als bürgerlich bezeichnet,zeigt klar wo er zu verorten ist!
28.11.2020 17:18 Uhr
Zitat:
Wer rechtsradikale Verfassungsfeinde als bürgerlich bezeichnet,zeigt klar wo er zu verorten ist!


Beim gesunden Menschenverstand? Was macht denn das Besitz- und Bildungsbürgertum deiner Meinung nach immun gegen Verfassungsfeindlichkeit?

Abgesehen davon besteht nicht die ganze Partei aus Höckes. Aber das wirst du nie verstehen. Vergebene Liebesmüh.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.11.2020 17:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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