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Fragenübersicht Unterminiert man mit solchen Gesetzesideen nicht die letzte Bereitschaft der Bevölkerung Coronamaßnahmen mitzutragen?
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05.03.2021 11:02 Uhr
Zitat:
Bisher konnte man gestützt auf das Epidemiegesetz Maßnahmen für Veranstaltungen setzen, bei denen es zum „Zusammenströmen größerer Menschenmengen“ kommt. Künftig sollen bereits „Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten“ als Veranstaltung gelten.


Diesen Absatz halte ich für sehr bedenklich. Das geht weit über das hinaus, was man gegenüber jenen vertreten kann, die sich sowieso an die Maßnahmen halten.
05.03.2021 11:14 Uhr
Ich teile die geäußerten Bedenken. Das geschilderte geht eindeutig zu weit.
Auch in Deutschland wurde das Infektionschutzgesetz jüngst erweitert.
Ich bin der Meinung das das Infektionschutzgesetz Grundrechte nur unter absoluten Ausnahmebedingungen einschränken darf, also einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens das soll strikt darauf beschränkt werden.
Aber in einigen Länder wie China, Myanmar oder auch einigen Osteuropäischen Ländern oder der Türkei ist das aktuell leider auch nur oft allzu oft Vorwand um politische Opposition zum Schweigen zu bringen.
Tendenzen zu mehr "Chinesischen Lösungen" in der Pandemiebekaempfung davon halte ich rein gar nichts.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.03.2021 11:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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