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Fragenübersicht Welche Hitlerumfrage wäre für einen Stammtisch und eine angeregte Diskussion geeignet?
1 - 11 / 11 Meinungen
06.05.2021 11:17 Uhr
was bin ich sehend
06.05.2021 11:17 Uhr
Zitat:
was bin ich sehend


Eine Umfrage würde ich sagen
06.05.2021 11:26 Uhr
Ab 19.5 darf man wieder in die Wirtshäuser. Wenn alles gut geht.

Dann brauchen wir Umfragen für die Tafel.

Pronto.
06.05.2021 11:28 Uhr
Kenne nur einen Stammtisch bzw. bin nur bei einem regelmäßig anwesend (außerhalb Corona). Da dort ausschließlich Kollegen teilnehmen, sollte man das Thema Hitler dort aussparen :o). Am Ende landet es sonst wieder in der Bild...
06.05.2021 11:35 Uhr
Meine Hitler-Umfrage von gestern vielleicht:

Zitat:
Was hältst du von der nachfolgend genannten Rekonstruktion einer möglichen sexuellen Interaktion zwischen Adolf Hitler und Eva Braun?
06.05.2021 11:37 Uhr
Zitat:
Meine Hitler-Umfrage von gestern vielleicht:

Zitat:
Was hältst du von der nachfolgend genannten Rekonstruktion einer möglichen sexuellen Interaktion zwischen Adolf Hitler und Eva Braun?


Und soll ich meine Antwort im Wirtshaus vortragen? Die mit der Begründung, warum die Eva wohl Selbstmord beging?
06.05.2021 11:42 Uhr
Keine. Im Wirtshaus bei steigendem Alkoholpegel ernsthaft aber berauscht über Führerkult diskutieren? Das kann ja nur zu rassistischen Witzen führen oder der eigenen Kultur das Hohheitsrecht einzuräumen.
06.05.2021 12:21 Uhr
@Mauli

Dann borgt man sich halt vom Botsi einen Anzeigenblock aus und schreibt die Anzeigen runter nach dem Verbotsgesetz 1947.

Herr Saufkopf, was nehmen wir

Zitat:
§ 3. Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisationen, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.


Nehmen wir gleich den g. Das erspart Zeit und die will i ned haben.

Zitat:
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
06.05.2021 13:12 Uhr
Zitat:
Zitat:
was bin ich sehend


Eine Umfrage würde ich sagen


Was ist es in sich selbst?
06.05.2021 13:15 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
was bin ich sehend


Eine Umfrage würde ich sagen


Was ist es in sich selbst?


Eines der üblichen üblen Machwerke der Dolprovokateure? Würde zumindest ein Doler so sehen.
06.05.2021 19:55 Uhr
Zitat:
@Mauli

Dann borgt man sich halt vom Botsi einen Anzeigenblock aus und schreibt die Anzeigen runter nach dem Verbotsgesetz 1947.

Herr Saufkopf, was nehmen wir

Zitat:
§ 3. Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisationen, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.


Nehmen wir gleich den g. Das erspart Zeit und die will i ned haben.

Zitat:
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.


Tja, dumm nur wenn das ne Rockerkneipe ist. Dann sollteste so schnell wie möglich da wieder versuchen rauszukommen.
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