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Fragenübersicht Ist die satzungsgerechte Durchführung eines Parteiausschlussverfahrens ein Ausdruck dafür, dass eine Partei totalitär sei?
1 - 10 / 10 Meinungen
11.05.2021 12:01 Uhr
Ich glaube, Du hast Blue_Sun da missverstanden. Nicht die Durchführung eines Parteiausschlussverfahrens ist totalitär, sondern die sich in diesem Fall dahinter verbergende Geisteshaltung, jede abweichende Meinung sofort mit einer Verbannung quittieren zu wollen. Damit hat Palmer schon seit Jahren zu kämpfen.

Die Grünen halten ihre eigene Positionierung in vielen Fragen für heilig. Eine auch nur so interpretierte Abweichung davon, ist in ihren Augen ein unverzeihlicher Frevel.
11.05.2021 12:22 Uhr
Nein. Totalitär wirds erst dann wenn es mit dem Ausschluss nicht klappt und die Phantasie dann mit vielen durchgeht.
Es gibt in Sachen Parteirecht wohl nichts mit höheren Hürden
11.05.2021 12:24 Uhr
Nein, natürlich nicht. Es ist auch nicht "totalitär", wenn sich ein Verein oder eine Partei einen Rahmen dessen gibt, was als Meinung oder Äußerung tragbar ist. Deswegen gibt es ja verschiedene Parteien, eben WEIL jede einen anderen Rahmen und eine andere Meinungsrichtung vorgibt.

Und natürlich darf durch ein Verfahren geprüft werden, ob eine Person noch dazu passt oder nicht. Das hat nichts mit Totalitarismus oder gar Diktatur zu tun, sondern mit der Freiheit von Gruppierungen, selbst zu entscheiden, ob jemand aufgrund seines offensichtlich abweichenden Verhaltens zum üblichen Kodex dazugehört oder nicht.

Das mal als Grundsatz, ohne den konkreten Fall inhaltlich zu bewerten.

Das permanente Nutzen von Begriffen wie "totalitär" und "Diktatur" nutzt sich so langsam ziemlich ab, genauso wie eine Nazikeule.
11.05.2021 12:43 Uhr
@ Botsaris

Danke, genau darauf wollte ich hinaus.
Was man selber beklagt dann mit umgekehrtem Vorzeichen selbst zu tun, ist imho auch wenig glaubwürdig.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.05.2021 12:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.05.2021 12:47 Uhr
Nein, natürlich nicht. Sind Unternehmen alle totalitär, weil sie Beschäftigte nach Wachstumskriterien entlassen? Mit einem Parteiausschlussverfahren soll Schaden von der Partei abgewendet werden.
11.05.2021 14:36 Uhr
Mystic hat es vollinhaltlich auf den Punkt gebracht. Der Kritikpunkt ist nicht die Durchführung eines Ausschlussverfahrens, sondern der Grund dafür.
11.05.2021 15:37 Uhr
Wäre ein Parteiausschlussverfahren per se totalitär, bedeutete dies, dass letztlich Parteien als solche vollständig totalitär wären. Es sind letztlich freiwillige Personenzusammenschlüsse, die selbst darüber entscheiden dürfen, wer ihnen angehört und wer nicht.

Schwierig und undemokratisch wäre es für mich, wenn ein Parteigericht ein Mitglied gegen den Willen einer erkennbaren Mehrheit der Partei ausschließt. Dazu dürfte es aber selten kommen.

Im Fall Palmer muss man sagen, dass dieses Verfahren nicht aus heiterem Himmel kommt, sondern es hier lange Probleme gegeben hat. Und dass eine Mehrheit der Grünen Palmer behalten will, glaube ich auch nicht.

Es ist hier wie so häufig, die Verteidigung kommt meistens von außen und zwar von Leuten, die die entsprechende Partei ablehnen.

Das war doch bei Sarrazin nicht anders und wäre bei einem AfD-Verfahren auch der Fall.
11.05.2021 15:57 Uhr
Zitat:
Schwierig und undemokratisch wäre es für mich, wenn ein Parteigericht ein Mitglied gegen den Willen einer erkennbaren Mehrheit der Partei ausschließt.


Das sollte ein korrekt arbeitendes Schiedsgericht überhaupt nicht interessieren.
Darf es auch nicht.
Ist erkennbar dass ein SG darauf Rücksicht nimmt ist es mehr als wahrscheinlich dass ein ordentliches Gericht das SG-Urteil kassiert.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.05.2021 15:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.05.2021 16:37 Uhr
Zitat:
Es ist hier wie so häufig, die Verteidigung kommt meistens von außen und zwar von Leuten, die die entsprechende Partei ablehnen.


Allerdings ist die Motivation der Verteidigung nicht, den Grünen schaden zu wollen, sondern eine demokratische Diskussions- und Argumentationskultur zu retten; dabei handelt es sich um ein einer Partei übergeordnetes Ziel.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.05.2021 16:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.05.2021 16:56 Uhr
Zitat:
Schwierig und undemokratisch wäre es für mich, wenn ein Parteigericht ein Mitglied gegen den Willen einer erkennbaren Mehrheit der Partei ausschließt. Dazu dürfte es aber selten kommen.


Dürfte in der AfD mit dem Ausschluss von Kalbitz passiert sein; zumindest im ostdeutschen Teil der AfD war vermutlich eine Mehrheit dagegen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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