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Fragenübersicht Sollten Fluggesellschaften, die in den Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fallen, sich von der Pflicht zur Zahlung von Entschädigung bei annullierten Flügen dadurch befreien können, dass sie die COVID-19-Pandemie als Grund angeben?
1 - 5 / 5 Meinungen
16.05.2021 22:23 Uhr
Stelle ich mal so zur Diskussion, da ich mich mit der Frage gerade relativ ausführlich befassen muss.
16.05.2021 22:24 Uhr
Ich habe die Frage durchgelassen, sie aber nicht verstanden.

Ich würde mich über eine zusätzliche Erklärung freuen
16.05.2021 22:26 Uhr
Äh, nein.
16.05.2021 22:26 Uhr
Zitat:
Ich habe die Frage durchgelassen, sie aber nicht verstanden.

Ich würde mich über eine zusätzliche Erklärung freuen


Wenn dir sieben Tage vor Abflug ein Flug storniert wird, hast du nach den Fluggastrechten einen Anspruch auf pauschale Entschädigung.

Das gilt nicht, wenn der Flug aus Gründen annulliert werden musste, die die Airline ganz und gar nicht beeinflussen konnte ("außergewöhnlicher Umstand").

Die Frage ist, ob es flächendeckend zulässig sein sollte, dass Airlines die Corona-Pandemie als einen außergewöhnlichen Umstand angeben und sich damit von der Entschädigungspflicht befreien.

Das ist nicht ganz unproblematisch, denn einerseits konnten die Airlines die Pandemie ja nun wirklich nicht beeinflussen, andererseits werden sehr viele Flüge nicht storniert worden sein, weil man sich vor Corona schützen wollte, sondern weil die Flugdurchführung wirtschaftlich völlig sinnlos war.

Wirtschaftliche Gründe sind aber keine "außergewöhnlichen Umstände".

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.05.2021 22:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.05.2021 22:26 Uhr
Hm, offenbar gab es Leute, die fliegen wollten und auch ein Ticket hatten.

Ich würde sagen, dass die Fluggesellschaft eine Alternative hätte anbieten müssen und wenn sie das nicht getan hat, muss der Kunde entschädigt werden.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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