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Fragenübersicht Herbert zitiert in seiner Stellungnahme zum aktuellen SG-Verfahren aus einer PN. Was ist davon zu halten?
1 - 20 / 102 Meinungen+20Ende
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08.07.2021 17:17 Uhr
Es ist strikt untersagt, PNs ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen.

Somit ist das ein klarer Verstoß gegen die Doliquette.
08.07.2021 17:19 Uhr
Zitat:
Es ist strikt untersagt, PNs ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen.

Somit ist das ein klarer Verstoß gegen die Doliquette.


Genau.
Dahinter steckt ja genau die Idee, dass sowas nicht öffentlich ausgetragen werden soll.
Ich behalte mir vor, im Anschluss an das laufenden Verfahren eine weitere Anzeige einzureichen.
08.07.2021 17:20 Uhr
Zitat:
Es ist strikt untersagt, PNs ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen.

Somit ist das ein klarer Verstoß gegen die Doliquette.



diente im Verfahren als Beweismittel zur Überführung eines Lügners!
08.07.2021 17:21 Uhr
"Ich behalte mir vor, im Anschluss an das laufenden Verfahren eine weitere Anzeige einzureichen."


Mach das!
08.07.2021 17:22 Uhr
Zitat:
Zitat:
Es ist strikt untersagt, PNs ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen.

Somit ist das ein klarer Verstoß gegen die Doliquette.



diente im Verfahren als Beweismittel zur Überführung eines Lügners!


Du meinst also, dass es in Ordnung ist, eine Straftat zu begehen, um eine Strafe zu vermeiden?
Das ist aber eine krude Logik...
08.07.2021 17:23 Uhr
Nicht so einfach zu beantworten. Ist ein Schiedsgerichtsverfahren ein "öffentliches Forum" im Sinne der Doliquette? Ist es unzulässig, dass ein "Angeklagter" zu seiner Verteidigung auf per PN getroffene Aussagen zurückgreift?
08.07.2021 17:24 Uhr
Der Kläger ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten und denkt er könne damit weiter beleidigen und hier Lügen verbreiten.

Selbst sperrt er sein Gästebuch und mistet sich lieber in anderen Gästebüchern aus...
08.07.2021 17:26 Uhr
Zitat:
"Ich behalte mir vor, im Anschluss an das laufenden Verfahren eine weitere Anzeige einzureichen."


Mach das!



immerhin können so andere Doler den wahren Charakter des Klägers eher erkennen!
08.07.2021 17:26 Uhr
Zitat:
Nicht so einfach zu beantworten. Ist ein Schiedsgerichtsverfahren ein "öffentliches Forum" im Sinne der Doliquette? Ist es unzulässig, dass ein "Angeklagter" zu seiner Verteidigung auf per PN getroffene Aussagen zurückgreift?


Da stellt sich mir die Frage, ob alle Doler das Verfahren sehen können, oder ob das nur die "Geschworenen" können.
08.07.2021 17:28 Uhr
Schon 4 Postings von Herbert.
A burning heart. :o)
08.07.2021 17:29 Uhr
"19.09.2020 23:17 Uhr
profondo Schön, dass Du meine PN ( = persönliche Nachricht) veröffentlicht hast."


we er es gerade braucht
08.07.2021 17:30 Uhr
Zitat:
Da stellt sich mir die Frage, ob alle Doler das Verfahren sehen können, oder ob das nur die "Geschworenen" können.


Das kann jeder sehen.

http://www.dol2day.com/grem/verfahren.php?verfahren_id=480
08.07.2021 17:30 Uhr
Wenn es so stimmt würde ich das vor's Schiedsgericht bringen, auch wenn ich solche Anzeigen nicht für sinnvoll halte.
08.07.2021 17:31 Uhr
"Da stellt sich mir die Frage, ob alle Doler das Verfahren sehen können, oder ob das nur die "Geschworenen" können."


Ist ja auch nur für die "Geschworenen" sichtbar. Also keine Veröffentlichung!!!
08.07.2021 17:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da stellt sich mir die Frage, ob alle Doler das Verfahren sehen können, oder ob das nur die "Geschworenen" können.


Das kann jeder sehen.

http://www.dol2day.com/grem/verfahren.php?verfahren_id=480


Danke.

Ich frage halt so blöd, weil ich dort eh immer alles sehen kann :o)
08.07.2021 17:33 Uhr
Zitat:
"Da stellt sich mir die Frage, ob alle Doler das Verfahren sehen können, oder ob das nur die "Geschworenen" können."


Ist ja auch nur für die "Geschworenen" sichtbar. Also keine Veröffentlichung!!!


Kann mal bitte jemand dem Neudoler Herbert erklären., dass das nicht so ist.
Ich kann auch Verfahren lesen, an denen ich gar nicht beteiligt war.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.07.2021 17:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.07.2021 17:36 Uhr
"Kann mal bitte jemand dem Neudoler Herbert erklären., dass das nicht so oist.
Ich kann auch Verfahren lesen, an denen ich gar nicht beteiligt war."



Man sollte nicht seine Funktionen vergessen.

Meine Antwort auf die Klage ist nicht für alle Doler lesbar!
Und zur Verteidigung kann der Angeklagte alles nutzen, ob es vom Gericht genutzt wird ist eine andere Sache!
08.07.2021 17:36 Uhr
Zitat:
Zitat:
Es ist strikt untersagt, PNs ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen.

Somit ist das ein klarer Verstoß gegen die Doliquette.



diente im Verfahren als Beweismittel zur Überführung eines Lügners!


Nur mal für dich zum mitschreiben. Ich habe mit Begründung für eine Woche Sperre gestimmt, weil du deine Vergehen damit rechtfertigst, na der macht das doch auch. Das eine rechtfertigt nicht das andere. Und bitte schreibe mich nicht mehr an und heul mir nicht die Ohren voll wie ungerecht du hier behandelt wirst, 'solange' du in 90% deiner Posts andere Teilnehmer:innen herabwürdigst. Und nimm das bitte nicht wieder persönlich. Es nervt mich nur.
08.07.2021 17:36 Uhr
Dann sollte man das ändern. Denn hier stehen sich zwei Dinge gegenüber:

PN sollten nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

vs.

Ein Angeklagter sollte sämtliche Möglichkeiten zur Verteidigung ausschöpfen können.


Andererseits...Programmierung, Aufwand, Dol, Wayne.
08.07.2021 17:39 Uhr
Zitat:
Meine Antwort auf die Klage ist nicht für alle Doler lesbar!


Doch, ist es.
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  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
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