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Fragenübersicht Ist es für dich in Ordnung, wenn eine Praktikantin gefeuert wird, nur weil sie ein Kopftuch trägt?
1 - 20 / 26 Meinungen+20Ende
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28.01.2022 23:00 Uhr
Nein, natürlich nicht.

Aber woher weiß sie, dass das Kopftuch der Grund ist?

Der AG kann doch in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Hat er etwa eine Begründung geliefert und darin das Kopftuch genannt?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.01.2022 23:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.01.2022 23:03 Uhr
Sie sollte sich unbedingt integrieren und nuttig herumlaufen, dann passiert das nicht mehr.
28.01.2022 23:03 Uhr
Kommt drauf an, wo sie es getragen hat. Es gibt Bereiche, die eine bestimmte Hygiene vorschreiben. Da muss dann eine andere Kopfbedeckung her.

In der Sektion arbeite ich auch mit Kopfbedeckung, das ist dann allerdings eine Eigenschutzmaßnahme.
28.01.2022 23:07 Uhr
Dem Artikel ist zu entnehmen dass es dort ein Neutralitätsgebot gibt.
Von daher erstmal grundsätzlich ja.
Taucht die Frage auf: Wurde sie vor Arbeitsantritt informiert und wie ist das Handling mit anderen sichtbaren Zeichen der Religionszugehörigkeit bei anderen Mitarbeitern?

Wird dann auch so agiert? Wenn ja
gibt es nichts einzuwenden.

Grundsätzlich sehe ich es als richtig an wenn religiöse Symbole am Arbeitsplatz nicht zugelassen werden. Egal ob Kopftuch, Kreuz, Kippa oder Turban.
Das sollte jeder Arbeitgeber selbst entscheiden.
28.01.2022 23:11 Uhr
Zitat:


Wurde sie vor Arbeitsantritt informiert



War sie mit Kopftuch beim Vorstellungsgespräch? Wenn der AG da nichts dazu gesagt hat, konnte sie nicht annehmen, dass es ein Problem gibt.
28.01.2022 23:13 Uhr
Zitat:
Dem Artikel ist zu entnehmen dass es dort ein Neutralitätsgebot gibt.
Von daher erstmal grundsätzlich ja.
Taucht die Frage auf: Wurde sie vor Arbeitsantritt informiert und wie ist das Handling mit anderen sichtbaren Zeichen der Religionszugehörigkeit bei anderen Mitarbeitern?

Wird dann auch so agiert? Wenn ja
gibt es nichts einzuwenden.

Grundsätzlich sehe ich es als richtig an wenn religiöse Symbole am Arbeitsplatz nicht zugelassen werden. Egal ob Kopftuch, Kreuz, Kippa oder Turban.
Das sollte jeder Arbeitgeber selbst entscheiden.


Im Grunde hast Du recht,
Dem steht aber auch Artikel 3(3) des Grundgesetzes entgegen.
28.01.2022 23:15 Uhr
Zitat:
War sie mit Kopftuch beim Vorstellungsgespräch? Wenn der AG da nichts dazu gesagt hat, konnte sie nicht annehmen, dass es ein Problem gibt.

Jein.
Bei einer sauberen Trennung hat der AG damit kein Problem beim Vorstellungsgespräch.
Ãœblicherweise gibt es dann aber auch Unterlagen zu den Verhaltens-, Hygiene-, und Kleidungsregeln.
Da würde dann reichen wenn darauf hingewiesen wird dass die Regeln darin bindend sind.
28.01.2022 23:17 Uhr
Zitat:
Dem steht aber auch Artikel 3(3) des Grundgesetzes entgegen.

Der gilt aber bei religiös geführten Einrichtungen nur begrenzt.
28.01.2022 23:18 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dem steht aber auch Artikel 3(3) des Grundgesetzes entgegen.

Der gilt aber bei religiös geführten Einrichtungen nur begrenzt.


Nein! Aus welcher rechtlichen Sicht wird hier das Grundgesetz ausgehebelt?
28.01.2022 23:22 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dem steht aber auch Artikel 3(3) des Grundgesetzes entgegen.

Der gilt aber bei religiös geführten Einrichtungen nur begrenzt.


Ablehnen ändert auch nichts.
Siehe die beständigen Diskussionen um Geschiedene, Homosexuelle etc. in religiös geführten Einrichtungen.

Sag ja nicht dass mir der Kirchenbonus gefällt, ganz im Gegenteil, aber so ist die Rechtslage nun mal.


Übrigens wird der Artikel beständig missachtet. Z.B. wenn es um Gleichstellungsbeauftragte geht.
Männer zB werden dort überwiegend wegen ihres Geschlechts ausgeschlossen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.01.2022 23:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.01.2022 23:22 Uhr
Zitat:
das ist dann allerdings eine Eigenschutzmaßnahme.



Die guten Stücke sehen so aus:

https://www.lesleysophauben.de/collections/komfort-op-hauben/products/komfort-op-haube-jadegruen
28.01.2022 23:23 Uhr
Zitat:


Bei einer sauberen Trennung hat der AG damit kein Problem beim Vorstellungsgespräch.
Ãœblicherweise gibt es dann aber auch Unterlagen zu den Verhaltens-, Hygiene-, und Kleidungsregeln.



Ja eben.

Abgesehen von den juristischen Aspekten ist es auch ein erheblicher Aufwand für den AG, das Bewerbungsverfahren zu durchlaufen, jemanden einzustellen, der mit Kopftuch beim Vorstellungsgespräch war, man aber nichts gesagt und später feststellt, dass man ein Problem damit hat.
28.01.2022 23:25 Uhr
Zitat:
Abgesehen von den juristischen Aspekten ist es auch ein erheblicher Aufwand für den AG, das Bewerbungsverfahren zu durchlaufen, jemanden einzustellen, der mit Kopftuch beim Vorstellungsgespräch war, man aber nichts gesagt und später feststellt, dass man ein Problem damit hat.


Und genau da wirds im Artikel eben undurchsichtig.
Man liest nur eine Seite.
28.01.2022 23:26 Uhr
Zitat:
jemanden einzustellen, der mit Kopftuch beim Vorstellungsgespräch war, man aber nichts gesagt und später feststellt, dass man ein Problem damit hat.


Erstens geht es um eine Praktikantin und zweitens wissen wir nicht, ob sie bei der Vorstellung ein Kopftuch trug oder nicht.
28.01.2022 23:27 Uhr
Zitat:
und zweitens wissen wir nicht, ob sie bei der Vorstellung ein Kopftuch trug oder nicht.

Steht im Artikel.
28.01.2022 23:30 Uhr
Zitat:

Steht im Artikel.


Hast recht. Allerdings steht da nur die Sicht der Praktikantin und nicht die der Klinik.
28.01.2022 23:37 Uhr
Es gibt leider auch Menschen, die ständig über Diskriminierung klagen, obwohl das gar nicht der Fall ist. Ich erinnere mich noch an eine Doktorandin in dem Institut, in dem ich selbst Doktorandin war - sie war allerdings Doktorandin eines anderen Instituts und machte da nur ein mehrmonatiges Praktikum, weil sie die virologische Zellkultur lernen wollte.
Sie trug Kopftuch und fühlte sich permanent von allen diskriminiert; dabei stimmte das gar nicht. Ich habe sie sogar sehr oft im Auto mitgenommen, weil sie bei mir in der Nähe wohnte; allerdings war ihr Mann überaus streng und ich musste sie immer ein paar Straßen weiter entfernt absetzen, weil er das nicht mitbekommen sollte. Er erlaubte ihr auch nicht, an Institutsfeiern etc. teilzunehmen. Weil sie nie bei irgendwelchen sonstigen Aktivitäten dabei war, bekam sie vieles auch nicht mit und blieb Außenseiter, ohne dass dies einer von uns beabsichtigt hätte. Die Diskriminierung lag in den Strukturen begründet, in die sie aufgrund ihrer Familienverhältnisse eingebettet war.

Witzigerweise sagte sie auch mal zu mir: "Du bist viel zu nett, Du bist nicht deutsch, oder?"

Irgendwann verschwand sie einfach. Niemand wusste Näheres, sie war von einem Tag auf den anderen nicht mehr da. Sie hatte zwar angekündigt, dass ihre Familie nach Ägypten zurückgehen werde, was sie traurig machte - aber sie war meines Wissens mit ihrer Doktorarbeit noch nicht mal fertig gewesen.
28.01.2022 23:45 Uhr
@Tilia:
Es gibt durchaus auch Gegenentwürfe,
Zwei meiner Mitarbeiterinnen in der NUK waren Kopftuchträgerinnen. Mutter und Tochter.
Kein Mann weit und breit. Völlig lockere, tolle Frauen die für jeden Blödsinn zu haben waren. Und (alkoholfrei) bei jeder Feier dabei.
Die Tochter kam dann mit einem albanischen Flüchtling zusammen. Sind sie heute noch.
Sie haben ein gemeinsames Kind.
Ich habe selten so toughe und selbstbewusste Frauen erlebt.
Und sie standen zu ihren Kopftüchern.

Irgendwie gibts immer mehr als nur schwarz und weiß.
28.01.2022 23:52 Uhr
Merkwürdig, dass man sie nicht von Anfang an auf diesen strittigen Punkt hingewiesen hat. Wäre das Kopftuch der einzige Grund, hätte es natürlich etwas Diskriminierendes. Allerdings hat ein Arbeitgeber m.E. das Recht, bestimmte Vorgaben bezüglich der Kleidung zu machen, umso mehr, wenn der Arbeitsplatz intensiven Kundenkontakt beinhaltet. Außerdem finde ich es mittlerweile etwas ermüdend, wenn alle exklusiv gegen ihre eigene vermeintliche oder tatsächliche Diskriminierung kämpfen. Die Welt ist nun mal kein Ponyhof, auf dem es einen Rechtsanspruch gibt, von allen mit offenen Armen empfangen zu werden.

Dass eine vielfältige Welt ohne Diskriminierung ein schönes Fernziel bleibt, ist ein anderes Thema.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2022 00:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.01.2022 23:53 Uhr
Nö. Gleiches Recht für alle. Dann sollte man auch alle anderen kündigen die Basecap, Pudelmütze, Chapka oder was auch immer tragen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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