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Fragenübersicht Was passiert eigentlich mit dem persönlichen Hab und Gut eines Verurteilten, der für mehrere Jahre in den Knast einfährt?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
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02.02.2022 11:48 Uhr
Es gibt nichts, was nicht auch ein Verurteilter Straftäter telefonisch regeln könnte. Vermögenswerte könnten natürlich auch zur Schadloshaltung der Geschädigten verwendet werden. Ob das auch so praktiziert wird weiß ich allerdings nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.02.2022 11:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.02.2022 11:48 Uhr
Das kann man nicht pauschal beantworten. Gibt es Verwandte oder Bekannte, die sich darum kümmern? Zahlt jemand die Miete (oder andere Kosten bei Eigentum)?

Grundsätzlich kümmert sich der Sozialdienst der JVA dann um diese Dinge. Wird keine Miete gezahlt und die Wohnung geräumt, wird das Zeug entweder entsorgt oder eingelagert.
02.02.2022 11:53 Uhr
Zitat:
Es gibt nichts, was nicht auch ein Verurteilter Straftäter telefonisch regeln könnte.


Unsinn. Versuch mal bei einer Bank telefonisch irgendwas zu erreichen. Das geht höchstens noch übers Telefonbanking und dafür muss man die Zugangscodes dabei haben oder auswendig wissen.
02.02.2022 12:03 Uhr
In normalen Fällen kommt die Ladung zum Haftantritt einige, häufig sogar lange Zeit nach rechtskräftiger Verurteilung. Und zwischen Ladung und Haftantritt vergeht auch einige Zeit, das ist kein Bescheid zum nächsten Tag.

Zu Haftstrafen Verurteilte erhalten dann auch entsprechende Hinweise, an wen - meist Sozialdienste - sie sich wenden können, um derartige offene Angelegenheiten zu klären. Bei kurzen Freiheitsstrafen und schlechter Vermögenslage ist ggf. eine Mietübernahme durch Sozialämter möglich, bei langen Haftstrafen ist eine Wohnungsauflösung wahrscheinlicher, das kann man aber mit Hilfe der Sozialdienste alles vorab klären.

02.02.2022 13:26 Uhr
Zitat:
In normalen Fällen kommt die Ladung zum Haftantritt einige, häufig sogar lange Zeit nach rechtskräftiger Verurteilung. Und zwischen Ladung und Haftantritt vergeht auch einige Zeit, das ist kein Bescheid zum nächsten Tag.

Zu Haftstrafen Verurteilte erhalten dann auch entsprechende Hinweise, an wen - meist Sozialdienste - sie sich wenden können, um derartige offene Angelegenheiten zu klären. Bei kurzen Freiheitsstrafen und schlechter Vermögenslage ist ggf. eine Mietübernahme durch Sozialämter möglich, bei langen Haftstrafen ist eine Wohnungsauflösung wahrscheinlicher, das kann man aber mit Hilfe der Sozialdienste alles vorab klären.



Langjährigen Haftstrafen geht oft U- Haft voraus und dann war meist keine Zeit sich um solche Dinge zu kümmern.

02.02.2022 13:28 Uhr
Darum kümmern sich deren Fans, manches steht dann bei ihnen als Ikone in der Wohnstube. Besondere Verehrer, wie der Umfragesteller, behalten das Inventar unter ständiger Beobachtung und stellen dann Umfragen.
02.02.2022 13:42 Uhr
@Herbert

Geh endlich über den Fluss Styx, alter Mann.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.02.2022 13:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.02.2022 15:56 Uhr
Telefonische Regelungen der Dinge müsste ja auch von einer JVA aus möglich sein.
Ggf. müssen sich z. B. Angehörige drum kümmern.
02.02.2022 17:24 Uhr
Da kenn ich mich nicht aus. Soweit ich es in Erinnerung habe landet alles ab 6 Monaten Haftzeit in einem Lager, wo nachgewiesen werden muss das man der Eigentümer ist. Dann hat man eine Frist in der das Zeug abgeholt werden muss und danach landet das bei der Versteigerung. Das meiste wird dann auf der Müllkippe landen.
02.02.2022 17:28 Uhr
Zitat:
Zitat:
Es gibt nichts, was nicht auch ein Verurteilter Straftäter telefonisch regeln könnte.


Unsinn. Versuch mal bei einer Bank telefonisch irgendwas zu erreichen. Das geht höchstens noch übers Telefonbanking und dafür muss man die Zugangscodes dabei haben oder auswendig wissen.


Und zumindest in dem Fall wird es schwierig, da das Telefon abgenommen wird. Dann kann man in der JVA einen Antrag stellen das man zur Abgabestelle kommt. Wenn dann allerdings Codes fehlen o. d. wird's schwierig.
02.02.2022 17:28 Uhr
Zitat:
Zitat:
In normalen Fällen kommt die Ladung zum Haftantritt einige, häufig sogar lange Zeit nach rechtskräftiger Verurteilung. Und zwischen Ladung und Haftantritt vergeht auch einige Zeit, das ist kein Bescheid zum nächsten Tag.

Zu Haftstrafen Verurteilte erhalten dann auch entsprechende Hinweise, an wen - meist Sozialdienste - sie sich wenden können, um derartige offene Angelegenheiten zu klären. Bei kurzen Freiheitsstrafen und schlechter Vermögenslage ist ggf. eine Mietübernahme durch Sozialämter möglich, bei langen Haftstrafen ist eine Wohnungsauflösung wahrscheinlicher, das kann man aber mit Hilfe der Sozialdienste alles vorab klären.



Langjährigen Haftstrafen geht oft U- Haft voraus und dann war meist keine Zeit sich um solche Dinge zu kümmern.



Gar nicht so häufig, wie man das denkt. Schwere der Straftat korreliert zwar mit Höhe der Strafe, aber nicht mit Notwendigkeit der U-Haft. Solange es keinen Haftgrund gibt, landet der Tatverdächtige/Beschuldigte/Angeklagte i.d.R. auch nicht in Haft.

02.02.2022 17:30 Uhr
Zitat:
Darum kümmern sich deren Fans, manches steht dann bei ihnen als Ikone in der Wohnstube. Besondere Verehrer, wie der Umfragesteller, behalten das Inventar unter ständiger Beobachtung und stellen dann Umfragen.


Dummgebrabbel.
02.02.2022 17:34 Uhr
Zitat:
Da kenn ich mich nicht aus. Soweit ich es in Erinnerung habe landet alles ab 6 Monaten Haftzeit in einem Lager, wo nachgewiesen werden muss das man der Eigentümer ist. Dann hat man eine Frist in der das Zeug abgeholt werden muss und danach landet das bei der Versteigerung. Das meiste wird dann auf der Müllkippe landen.


Das ist falsch.
Eigentum bleibt Eigentum und der Straftäter kann sein Eigentum nach Entlassung wieder übernehmen.
Er muss sich lediglich um einen Verwalter seines Eigentums bemühen.

Nur wenn der Straftäter Verbindlichkeiten hat, die er nicht leisten kann, kann es an sein Eigentum gehen (wie bei Menschen in Freiheit eben auch).
02.02.2022 17:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da kenn ich mich nicht aus. Soweit ich es in Erinnerung habe landet alles ab 6 Monaten Haftzeit in einem Lager, wo nachgewiesen werden muss das man der Eigentümer ist. Dann hat man eine Frist in der das Zeug abgeholt werden muss und danach landet das bei der Versteigerung. Das meiste wird dann auf der Müllkippe landen.


Das ist falsch.
Eigentum bleibt Eigentum und der Straftäter kann sein Eigentum nach Entlassung wieder übernehmen.
Er muss sich lediglich um einen Verwalter seines Eigentums bemühen.

Nur wenn der Straftäter Verbindlichkeiten hat, die er nicht leisten kann, kann es an sein Eigentum gehen (wie bei Menschen in Freiheit eben auch).


nun ja, so klar ist das mit den eigentumsverhältnissen nicht. dereliktion ist denkbar, nach 10 jahren auch ersitzung des gutgläubigen nachbesitzers.

von zentralen sammellagern und nachweispflichten habe ich allerdings auch noch nicht gehört. das wäre nämlich so pauschal in der tat ein verstoß gegen das deutsche sachenrecht.
02.02.2022 18:27 Uhr
Der wahrscheinlichste Fall ist übrigens, wenn jemand mir nichts dir nichts wegen Knast keine Miete mehr zahlt, die Wohnung aber noch besitzt, dass irgendwann halt gekündigt und geklagt wird und dann kommt die Berliner Räumung ins Spiel:

https://www.strunz-alter.de/kanzleiforum/zwangsraeumung-einer-wohnung-nach-dem-sog-berliner-modell-und-deren-risiken/

Falls mal wer wissen will, wie sowas dann wirklich in der Praxis abläuft.
02.02.2022 18:35 Uhr
Zitat:
Der wahrscheinlichste Fall ist übrigens, wenn jemand mir nichts dir nichts wegen Knast keine Miete mehr zahlt, die Wohnung aber noch besitzt, dass irgendwann halt gekündigt und geklagt wird und dann kommt die Berliner Räumung ins Spiel:

https://www.strunz-alter.de/kanzleiforum/zwangsraeumung-einer-wohnung-nach-dem-sog-berliner-modell-und-deren-risiken/

Falls mal wer wissen will, wie sowas dann wirklich in der Praxis abläuft.


Da geht es aber um Besitz und nicht um Eigentum.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Eigentumswohnung enteignet wird, solange der Häftling die Kosten begleichen kann.
02.02.2022 19:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Der wahrscheinlichste Fall ist übrigens, wenn jemand mir nichts dir nichts wegen Knast keine Miete mehr zahlt, die Wohnung aber noch besitzt, dass irgendwann halt gekündigt und geklagt wird und dann kommt die Berliner Räumung ins Spiel:

https://www.strunz-alter.de/kanzleiforum/zwangsraeumung-einer-wohnung-nach-dem-sog-berliner-modell-und-deren-risiken/

Falls mal wer wissen will, wie sowas dann wirklich in der Praxis abläuft.




Da geht es aber um Besitz und nicht um Eigentum.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Eigentumswohnung enteignet wird, solange der Häftling die Kosten begleichen kann.


Das vermieterpfandrecht ist kein ausschließliches besitzrecht, sondern ein befriedigungsrecht, um Eigentumswohnungen ging es hier ja auch eher nicht.
02.02.2022 19:10 Uhr
Zitat:
um Eigentumswohnungen ging es hier ja auch eher nicht.


Das habe ich aus dem Umfragehintergrund anders rausgelesen.
Zum Hab und Gut gehört auch die Eigentumswohnung.
03.02.2022 11:08 Uhr
Zitat:
Zitat:
um Eigentumswohnungen ging es hier ja auch eher nicht.


Das habe ich aus dem Umfragehintergrund anders rausgelesen.
Zum Hab und Gut gehört auch die Eigentumswohnung.


Das tut mir leid für dich!
03.02.2022 11:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da kenn ich mich nicht aus. Soweit ich es in Erinnerung habe landet alles ab 6 Monaten Haftzeit in einem Lager, wo nachgewiesen werden muss das man der Eigentümer ist. Dann hat man eine Frist in der das Zeug abgeholt werden muss und danach landet das bei der Versteigerung. Das meiste wird dann auf der Müllkippe landen.


Das ist falsch.
Eigentum bleibt Eigentum und der Straftäter kann sein Eigentum nach Entlassung wieder übernehmen.
Er muss sich lediglich um einen Verwalter seines Eigentums bemühen.

Nur wenn der Straftäter Verbindlichkeiten hat, die er nicht leisten kann, kann es an sein Eigentum gehen (wie bei Menschen in Freiheit eben auch).


Ich hab da was verdreht. Ein Kumpel hatten sie die Wohnung weggenommen und ich hatte viele Sachen untergestellt. Da ich aber nicht überall meinen Namen auf meine Sachen drucke wurde fast alles weggeschmissen oder versteigert. Er hätte nur einmal kommen müssen, um zu bestätigen was mir gehört. Darüber war ich ziemlich sauer. Hätte er mal weniger gekifft.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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