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Fragenübersicht Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Glaubst du, dass das irgendwann wirklich mit einer Verurteilung Schröders und mit Knast enden wird?
1 - 20 / 41 Meinungen+20Ende
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09.03.2022 10:22 Uhr
Nein. Wüsste jetzt nicht, welchen Tatbestand er da erfüllt haben soll.

Solche und ähnliche Anzeigen gehen aber nahezu täglich rein. Ständig zeigen besorgte Bürger irgendwelche Politiker wegen irgendetwas an. Aus mehreren Gründen möchte ich aber nicht sagen, was mit diesen Anzeigen passiert ;-)
09.03.2022 10:23 Uhr
Zitat:
Dol_Devil abgelehnt Inhaltlich nicht ok! Hintergrund nicht ok!


Was ist an dem Hintergrund sachlich nicht OK? Vielleicht erklärt Dol_Devil das gelegentlich?

Vielleicht ist er ja ein Schröder-Fan und ein Putin-Knecht...
09.03.2022 10:25 Uhr
Der Dude ist doch jetzt schon alt und nicht mehr zurechnungsfähig. Bis das irgendwann mal durch ist, liegt der eh im Heim. Grad egal.
09.03.2022 10:28 Uhr
Zitat:
Nein. Wüsste jetzt nicht, welchen Tatbestand er da erfüllt haben soll.


Naja:

§ 7 (5) VStGB sagt

"Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist."

Schröder muss also nicht unbedingt selbst gemordet, gefoltert oder vertrieben oder so etwas angeordnet haben. Es genügt eigentlich, ihm nachzuweisen, dass er in voller Kenntnis der Politik Putins dessen "institutionalisiertes Regime" durch seine Tätigkeit aufrechterhalten hat. Man müsste ihm nur nachweisen, dass er allerdings mit voller Absicht dabei gewesen ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.03.2022 10:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.03.2022 10:32 Uhr
zuerst einmal putin. dann seine lakaien.
09.03.2022 10:34 Uhr
@Malfoy

"In der Absicht" ist die strengste Anforderung, die es an einen Vorsatz überhaupt gibt. Glaube kaum, dass man Schröder dies nachweisen kann.

Zudem wird es bei der Anforderung, dass eine "rassische Gruppe" eine andere (!) rassische Gruppe "beherrschen" muss, nochmal ziemlich schwierig im konkreten Fall.
09.03.2022 10:38 Uhr
Dazu kommt noch, dass Schröder einfach nur geschmiert wurde und man ihm, damit es besser klingt als Korruption, nette Visitenkarten gegeben hat. Das dürfte kaum ausreichen um ein Regime aufrechtzuerhalten.
09.03.2022 10:39 Uhr
Eigentlich dürfte mindestens Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB drin sein.

§ 27 (1) StGB also in Verbindung mit § 7 VStGB.

Strafmaß; gemäß Hauptat mit Milderung gemäß § 49 (1) StGB. Strafermäßigung auf dreiviertel der Strafe.

Bei 5 Jahren Knast wegen der Hauptstrafe also wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Strafmaß von: 3 Jahre und 9 Monate Knast.

Bei 3 Jahren wegen Beihilfe: 2 Jahre und 3 Monate Knast. Damit käme er in die Bereiche des Drachenlords...

Bei Schröder wäre sicherlich auch noch Bewährung drin.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.03.2022 10:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.03.2022 10:50 Uhr
Immer das gleiche Schema. Irgendjemand stellt pressewirksam Strafanzeige. Der deutsche Michel zuckt zusammen.

Die Staatsanwaltschaft lacht sich halb kaputt und benutzt das entsprechende Papier, um den Schredder zu füttern bzw. verschiebt die E-Mail in den Datenmülleimer.
09.03.2022 10:54 Uhr
Zitat:
Eigentlich dürfte mindestens Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB drin sein.


Da ist wohl mehr der Wunsch Vater des Gedankens, lieber Malfoy ;)
09.03.2022 10:57 Uhr
Zitat:
Zitat:
Eigentlich dürfte mindestens Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB drin sein.


Da ist wohl mehr der Wunsch Vater des Gedankens, lieber Malfoy ;)


Zugegeben. :-)

Aber ich möchte diesen zunehmend nach schmierigem Luden aussehenden Ex-Kanzler leiden sehen.
09.03.2022 11:01 Uhr
Zitat:
Zugegeben. :-)

Aber ich möchte diesen zunehmend nach schmierigem Luden aussehenden Ex-Kanzler leiden sehen.


Völlig inkompatibel mit dem deutschen Rechts-System. Es geht hierzulande nicht darum die niederen Bedürfnisse eines Dol-Honks zu bedienen, sondern darum aufgrund einer Rechtsnorm die adäquate Bestrafung zu finden - oder eben zum Freispruch zu kommen.
09.03.2022 11:02 Uhr
Zitat:
Was ist an dem Hintergrund sachlich nicht OK? Vielleicht erklärt Dol_Devil das gelegentlich?

Vielleicht ist er ja ein Schröder-Fan und ein Putin-Knecht...


Ich bin weder das Eine, noch das Andere und habe meine Ablehnung gut begründet. Der Umfragesteller kann das meines Wissens auch lesen.
09.03.2022 11:04 Uhr
@Moderation

Ich mag Schröder auch nicht besonders. Aber wenn ihr den Injurientreiber schon groß lesbar mit Beleidigungen gegenüber Schröder und einem weiteren Doler stehen lasst, dann müsst ihr eigentlich auch damit leben, dass man den Verfasser solcher Botschaften als das bezeichnet, was er ist.
09.03.2022 11:08 Uhr
koennte man das nicht auf europaeischer ebene machen und die ehemal. oesterreichische aussenministerin gleich mitnehmen? ICC anyone?
09.03.2022 11:20 Uhr
Zitat:
diesen zunehmend nach schmierigem Luden aussehenden Ex-Kanzler


Ich bin da durchaus mit Dir einer Meinung, aber das Aussehen alleine reicht nicht für eine Verurteilung.
09.03.2022 11:25 Uhr
Nein, ich wüsste nicht, welche individuelle Schuld er daran haben könnte.
Ansonsten ist es aber richtig, dass er sein Verhältnis zum russischen Regime klärt. Als ex-Kanzler ist er einfach nicht eine beliebige, irrelevant Person.
09.03.2022 13:36 Uhr
Mit dem Ansatz sind wir alle schuldig.
09.03.2022 13:42 Uhr
Zitat:
Mit dem Ansatz sind wir alle schuldig.


Alle, außer Mutti!
09.03.2022 13:48 Uhr
Der "Sonderauschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU, eingeschlossen Desinformation" - in aller Kürze: INGE - führt die frühere österreichische Außenministerin Karin Kneissl als Negativbeispiel auf einer "Schwarzen Liste". Über den zugehörigen INGE-Bericht wird derzeit in Straßburg abgestimmt.

Neben Kneissl wird etwa auch der deutsche Ex-Kanzler Gerhard Schröder als Beispiel für Politiker genannt, die von "ausländischen, autoritären, staatlich kontrollierten nationalen oder privaten Unternehmen im Austausch für ihr Wissen und auf Kosten der Interessen der Bürger der EU und ihrer Mitgliedstaaten eingestellt oder kooptiert werden.

konsequenzen?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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