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Fragenübersicht Das öffentliche Zeigen von "Z" soll in Bayern strafbar sein. Findest Du das richtig?
1 - 20 / 23 Meinungen+20Ende
0
25.03.2022 22:56 Uhr
Schlechte Zeiten für Zorro.
25.03.2022 22:57 Uhr
Zum Glück heißt der Typ da "Söder" und nicht "Zöder".
25.03.2022 22:59 Uhr
Vernünftig.
es kann nicht sein das kurdische Symbole verboten sind aber gleichzeitig Putins Propagandasymbole legal.
Man muss Putins Schergen überall entschieden entgegentreten.
der Angriffskrieg darf nicht relativiert werden.
25.03.2022 23:00 Uhr
Genau, nieder mit General Zantas, dem Diktator von Palombia! Sorry, Zantafio!
25.03.2022 23:09 Uhr
Nö, da so ein Verbot keinen weitreichendeten Nutzen hat als zur Selbstbefriedigung einiger Politiker beizutragen.
26.03.2022 01:07 Uhr
Jo mei, wenn sich jemand mit ideologischen Zeichen auskennt dann ists der Bayer.
26.03.2022 06:32 Uhr
nicht nur in bayern.
schliesslich ist das swastika auch verboten.
26.03.2022 06:54 Uhr
Russen haben gar kein "Z" das mit unserem zu vergleichen ist.
26.03.2022 06:56 Uhr
Aber das Zeichen des Regimentes Asow ( Teil der ukrainischen Armee) darf weiter veröffentlicht werden.

Ist sicher die "Schutz-Staffel" (SS) des "Schauspielers" Selenski.

https://de.wikipedia.org/wiki/
Regiment_Asow
26.03.2022 07:06 Uhr
Zitat:
Aber das Zeichen des Regimentes Asow ( Teil der ukrainischen Armee) darf weiter veröffentlicht werden.

Ist sicher die "Schutz-Staffel" (SS) des "Schauspielers" Selenski.

https://de.wikipedia.org/wiki/
Regiment_Asow


Das ist böse Herbert.
26.03.2022 09:44 Uhr
"Das ist böse Herbert."

nein, nur dumm.
denn es macht wohl einen unterschied, ob so um die 900 hanseln mit einem abzeichen rumrennen oder ob unter dem zeichen "Z" ein vernichtungskrieg gefuehrt wird...
26.03.2022 10:08 Uhr
Zitat:
. Aber das Zeichen des Regimentes Asow ( Teil der ukrainischen Armee) darf weiter veröffentlicht werden.


Es wäre immer prima, wenn sich die versammelten Dol-Rechten einfach die Mühe machten, den Unsinn, der sich in ihren Köpfen so ansammelt, einmal einem Realitäts-Check zu unterziehen. Die Symbole des "Asow-Regiments" wie Wolfsangel, SS-Runen usw. sind in Deutschland entweder strafrechtlich verboten oder werden - wie die berüchtigte "Schwarze Sonne" - wengstens als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Dass sich Dol-Nazistan überhaupt über die Verwendung rechter Symbolik durch ihnen wesensverwandte Bewegungen aufregt, ist durchaus erstaunlich.
26.03.2022 11:37 Uhr
"Dass sich Dol-Nazistan überhaupt über die Verwendung rechter Symbolik durch ihnen wesensverwandte Bewegungen aufregt, ist durchaus erstaunlich."

Der Weg vom Faschistn zum Putinisten ist eben ein sehr kurzer. Und die vom Asov bekaempfen dann auch noch den neuen вождь!
26.03.2022 14:52 Uhr
Zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz
26.03.2022 16:20 Uhr
Wie gesagt, Idioten machen mich krank.
26.03.2022 16:25 Uhr
Zitat:
Aber das Zeichen des Regimentes Asow ( Teil der ukrainischen Armee) darf weiter veröffentlicht werden.

Ist sicher die "Schutz-Staffel" (SS) des "Schauspielers" Selenski.

https://de.wikipedia.org/wiki/
Regiment_Asow

1. sind die Asowzis nicht Teil der ukrainischen Armee, sondern unterstehen dem Innenministerium.
2.
Zitat:
Die Symbole des "Asow-Regiments" wie Wolfsangel, SS-Runen usw. sind in Deutschland entweder strafrechtlich verboten oder werden - wie die berüchtigte "Schwarze Sonne" - wengstens als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

3. haben die spätestens seit der Einnahme von Mariupol durch die tschetschenischen Truppen der Russen keine Regimentsstärke mehr. Die Tschetschenen machen seit ein paar Tagen nämlich keine Gefangenen mehr.
26.03.2022 17:15 Uhr
ad 1. das azov-regiment ist teil der nationalgarde (die insgesamt dem innenminitserium unterstellt ist - wie auch in russland)
ad3. Mariupol ist noch nicht eingenommen. und es wird wohl auch wenige tschetscheinsche gefangene geben...
27.03.2022 08:41 Uhr
Zitat:
ad3. Mariupol ist noch nicht eingenommen.

Berlin war am 1. Mai 1945 auch noch nicht "eingenommen".
27.03.2022 16:00 Uhr
@ condorito

"...kann man jedoch prinzipiell in ganz Deutschland bestraft werden. Grundlage dafür ist der Paragraf 140 Nr. 2 des Strafgesetzbuches. Er behandelt das Billigen von Straftaten. Die russische Invasion wird als solche angesehen. Wer sie also öffentlich unterstützt, kann dafür belangt werden. Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe."
27.03.2022 19:25 Uhr
Zitat:
@ condorito

"...kann man jedoch prinzipiell in ganz Deutschland bestraft werden. Grundlage dafür ist der Paragraf 140 Nr. 2 des Strafgesetzbuches. Er behandelt das Billigen von Straftaten. Die russische Invasion wird als solche angesehen. Wer sie also öffentlich unterstützt, kann dafür belangt werden. Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe."


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