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Fragenübersicht Zitronenlimonade strafbar - findest Du das richtig?
1 - 14 / 14 Meinungen
23.05.2022 08:22 Uhr
Nein. Ich halte den Träger vermutlich für ein riesengroßes Arschloch, aber den unnötigen Verwaltungsakt eines Shirts wegen finde ich an der Stelle übertrieben. Das beeindruckt weder Putin, noch beendet es den Krieg. Es erfüllt keinen offenkundigen, wirklichen Sinn. Und auch, wenn ich Putin auch schon mal Putler nannte, man muss jetzt nicht anfangen, alles wie Hitler zu behandeln, was dumm und fies und schlecht ist.
23.05.2022 08:25 Uhr
Nachdem offensichtlich der einzige Zweck dieser "Veranstaltung" das Zeigen des "Z" ist und damit auch klar ist, dass diese "Veranstaltung" ausschliesslich eine Putin-Bejubelungs-Feier ist, ist das Verbot mehr als verstaendlich und auch notwendig.
23.05.2022 08:28 Uhr
Ach, das war auf einer Demo.
Ok, der Typ wollte es so, der Typ hat es so bekommen.
23.05.2022 08:29 Uhr
Und im uebrigen ist diese Umfrage eine (typisch fuer .Tilia) Verdrehung der Tatsachen, denn es wird ja nicht die Zitronenlimonade verboten sondern das rushistische Zeichen "Z", inzwischen ja als russisches Äquivalent zum Swastika bekannt.
23.05.2022 08:29 Uhr
Ãœbrigens ist die Umfrage inhaltlich falsch. Zitronenlimonade ist keineswegs verboten.
23.05.2022 08:31 Uhr
"Aufgrund der optischen Gestaltung des T-Shirt-Aufdrucks - überdimensionale Hervorhebung des Buchstaben „Z“, zudem im Stil der zwischenzeitlich allgemein bekannten typischen, von den russischen Armeekräften verwendeten Form eines groben Pinsel-strichs, eingekleidet in eine nach der Darstellungsform deutlich untergeordnete und so-mit aus größerer Entfernung kaum wahrnehmbare Wortschöpfung „mmmhhh […]-itronenlimonade“ - sei für einen objektiven Betrachter allein das deutlich dominierende „Z“ wahrnehmbar. Der Senat habe keinen Zweifel daran, dass eine durchschnittlich informierte Person angesichts der seit Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine intensiven täglichen medialen Berichterstattung Kenntnis von der Symbolkraft des großen „Z“ besitze und in Anbetracht der vorstehend beschriebenen T-Shirt-Gestaltung den Eindruck erlange, dass der Verwender eines solchen T-Shirts damit seine persönliche Überzeugung zum Ausdruck bringe, er billige den Angriffskrieg." [Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt]

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.05.2022 08:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.05.2022 08:34 Uhr
Steht im Hintergrund ebenfalls ;-)
23.05.2022 10:28 Uhr
Zitat:
Steht im Hintergrund ebenfalls ;-)


Ja - trotzdem bleibt natürlich rein objektiv die Fragestellung suggestiv.

23.05.2022 11:32 Uhr
Zitat:
Ja - trotzdem bleibt natürlich rein objektiv die Fragestellung suggestiv.


Ohne Anreißer keine Reaktion ;-)
23.05.2022 11:33 Uhr
Sowas passiert irgendwie immer, wenn ohne Sinn und Verstand verboten wird.
23.05.2022 11:39 Uhr
Man sollte da durchziehen, schon nur um solchen Leuten zu zeigen, dass der Staat sich nicht verarschen lässt.
23.05.2022 12:21 Uhr
Zitat:
Ohne Anreißer keine Reaktion ;-)


Diese Widersprüchlichkeiten sind es, die sich wie ein roter Faden durch Deine Dol-Präsenz ziehen. An anderer Stelle heulst Du nämlich über genau solche Vorgehensweisen ziemlich herum.
23.05.2022 14:40 Uhr
Zitat:
An anderer Stelle heulst Du nämlich über genau solche Vorgehensweisen ziemlich herum.


Nein. Ich finde es nur nicht in Ordnung, wenn mit Beleidigungen um sich geworfen wird. Nur wo siehst du hier eine Beleidigung?
24.05.2022 02:00 Uhr
Absolut rechtens.

Man kann natürlich die generelle Frage stellen, ob der Gesetzgeber Symbole verbieten sollte - dann müßten wir aber ggf. auch mit Hakenkreuz-Demos leben.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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